Diskussion:Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
[Quelltext bearbeiten]Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl. I S. 986)
Findet diese Gesetz Anwendung auf Flughäfen? --Rin67630 (Diskussion) 19:58, 2. Mär. 2014 (CET)
- Als Flughafen wird ein Flugplatz nebst Infrastruktur bezeichnet. Daher lautet die Antwort: ja. Aktenstapel (Diskussion) 11:37, 7. Dez. 2014 (CET)
Lex Tegel
[Quelltext bearbeiten]Habe mir gerade mal den Gesetzestext zu Gemüte geführt: §4(7) Lautet "Für einen Flugplatz nach Absatz 1 ist kein Lärmschutzbereich festzusetzen oder neu festzusetzen, wenn dieser innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach Vorliegen eines Festsetzungserfordernisses nach den Absätzen 4 und 5 geschlossen werden soll". Ich bin ja kein Jurist, aber der Gesetzestext klingt für mich ziemlich eindeutig. Offenbar ist ausschlaggebend, wann die neuen Lärmschutzzonen festgelegt wurden und dies erfolgte wohl erst 2009. So doof ich das persönlich finde, aber offenbar ist 2017 eine typische Berliner Zeitungsente. :-/ (nicht signierter Beitrag von MathiasHasselmann (Diskussion | Beiträge) 14:26, 22. Jan. 2017 (CET))