Diskussion:Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Ingo Rubel in Abschnitt Hintergrund
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Hintergrund

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Aus der Beschlussvorlage zur Beschreibung der Ausgangslage: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat hierin einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) erkannt.“ -- Ingo Rubel (Diskussion) 18:33, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten