Diskussion:Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H-stt in Abschnitt "198.646.000 Millionen Euro"
"198.646.000 Millionen Euro"
[Quelltext bearbeiten]Die Formulierung ist erkennbar Käse. In der Zusammenfassung vom Bundestag steht das zwar auch so, in dessen vollständigen Bericht ist das realitätsnäher mit "198 646 000 Euro" angegeben, siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908795.pdf
--92.193.78.157 17:01, 6. Dez. 2020 (CET)
- Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert. Grüße --h-stt !? 16:45, 15. Dez. 2020 (CET)