Diskussion:Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)

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"Der Gesetzlicher Vertreter einer behinderten Person ist der Sachwalter."

Hmm, das halte ich in diesem Zusammenhang eher für nicht sehr sinnvoll. Bezieht sich diese Aussage auf das bundesdeutsche Recht? Und warum sollte quasi automatisch eine, sagen wir gehbehinderte Person von einem sog. Sachwalter gesetzlich vertreten werden? --Jinx138 12:52, 14. Aug 2005 (CEST)

"der Vorstand für seine Aktiengesellschaft, der Geschäftsführer für seine GmbH oder der Gesellschafter für die offene Handelsgesellschaft"

Soweit ich weiß, sind diese Vertreter als Organe zwar gesetzlich notwendig, aber dennoch gewillkürt und somit keine gesetzlichen Vertreter. Stimmts?

Vorstand einer Aktiengesellschaft als gewillkürter Vertreter?

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Die Aussage, beim Vorstand einer Aktiengesellschaft handle es sich um einen gewillkürten Vertreter, weil er durch die Aktionäre bestimmt wird, halte ich für falsch. Zwar bestellt der Aufsichtsrat eine oder mehrere Personen zum Vorstand. Die bestellte(n) Person(en) vertreten die Gesellschaft dann aber gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 Abs. 1 AktG ). Der Vorstand ist damit gesetzlicher Vertreter. Zur Untermauerung dieser Auffassung ein Beispiel aus dem öffentlichen Recht. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung wählen die Gemeindebürger den 1. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister. Dieser ist dann aber gleichwohl gesetzlicher Vertreter und nicht gewillkürter.

gesetzlich/gewillkürt

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Obiger Fall träfe auch auf den GmbH-Geschäftsführer zu, § 35 GmbHG. Der Palandt sagt dazu: Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften mit Wirkung für andere Handeln können, so der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder, der Ehegatte im Falle des § 1357 BGB sind gesetzliche Vertreter (Rn 5, § 278). Der Vorstand eines Vereins hingegen (als Grundfall der juristischen Person) wird im selben Buch (§ 31) als Organ und verfassungsmäßiger Vertreter bezeichnet, auf den die Regeln betreffend den gesetzlichen Vertreter gerade nicht Anwendung fänden.

Ich meine aber auch, dass es dazu einen kleinen Literaturstreit gibt...

http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2002-7-25&Sort=12&nr=21746&anz=20&pos=9&Frame=2#search=%22gesetzlicher%20vertreter%20verfassungsm%C3%A4%C3%9Figer%20vertreter%22 Sie sind gesetzliche Vertreter...

Wie weit reichen die Möglichkeiten eines Ehepartners zum selbständigen Handeln?

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Beispiel: die Eheleute haben gemeinsam ein Haus in Deutschland gekauft. Demnächst ziehen sie ins Ausland. Der Ehemann ist schon dort um alles aufzusetzen, die Ehefrau noch hier um alles abzuwickeln. Kann sie allein z.B. das gemeinsam gekaufte Haus verkaufen? Reicht eine schriftliche Erklärung des Ehemanns per Fax? Bernburgerin 16:34, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Die Wikipedia ist keine Rechtsberatung. Da ein Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB), sollten Sie sich direkt dort beraten lassen. Das ist im Preis mit enthalten. Noch ein Hinweis: schauen Sie mal in § 167 Abs. 2 BGB.

HDeinert2002 22:42, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten