Diskussion:Gestaltungsklage
Liste der Gestaltungsklagen - Ehescheidung?
[Quelltext bearbeiten]Hallo an alle, ist die Klage auf Ehescheidung nach §1564 BGB keine Gestaltungsklage oder müsste diese noch mit in die Liste aufgenommen werden? --Michael2791 (Diskussion) 09:27, 27. Sep. 2017 (CEST)
"Änderung der Rechtslage"??
[Quelltext bearbeiten]die einleitende feststellung des artikels "Die Gestaltungsklage ... dient der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch ein Urteil" verblüfft einen juristischen laien (und wikipedia-artikel sind u.a. für solche geschrieben); diese:r denkt: das urteil ändert die gesetze, denn otto-normal-verbraucher versteht unter "rechtslage" die aktuelle gesetzeslage. könnten hier also bitte leser-gerecht die vom allgemeingebrauch abweichenden wörter bzw. begriffe geklärt werden? was wäre z.b. eine "Rechtsänderung"? wenn der richter in einem urteil sagt: "der Beklagte schuldet nicht 10.000,-, sondern nur 1.000,-." - inwiefern ändert sich dann das "recht"? danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:57, 25. Feb. 2024 (CET)