Diskussion:Getrennte Bestattung
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hachinger62 in Abschnitt Friedrich I. etc.
Rechtliche und praktische Aspekte
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt eine kurze Erörterung in welchen Staaten eine derartige Praxis überhaupt legal ist, wer dieses vornimmt (Ärzte? Bestatter?) und ob dieses für jeden "nicht-adligen" Bürger ohne Probleme machbar ist. (nicht signierter Beitrag von 84.131.66.80 (Diskussion) 05:02, 14. Okt. 2013 (CEST))
- Zumindest in Österreich geht es, siehe Zita. Der Adel ist und war dort bereits abgeschafft.
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/JOM_148a_0817-0126.pdf
- Artikel mit gleicher URL: Leichenkonservierung (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 12:20, 8. Feb. 2016 (CET)
Friedrich I. etc.
[Quelltext bearbeiten]Vermutlich durch Nachträge ist nicht mehr zu erkennen, ob nur die Herzbestattung oder das ganze Ausweiden hier gemacht wurde. (bezieht sich das Verfahren auf Löwenherz oder den drüber? --Hachinger62 (Diskussion) 12:29, 9. Dez. 2022 (CET)