Diskussion:Gewerkschaften in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Verein ohne Rechtspersönlichkeit - Handelndenhaftung
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Unstimmigkeiten zw diesem und dem Artikel Gewerkschaften in Deutschland

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In dem Artikel Gewerkschaften in Deutschland wird der ADAV als Vorläufer der Parteien und Gewerkschaften bezeichnet.

Hier klingt das so, als währe der Verein eine im Prinzip wählbare Partei gewesen. Was ist denn jetzt richtig?

Ich bitte um Änderung entweder dieses oder des anderen Artikels. Hab leider selber null Ahnung von dem Thema, sonst würd ichs schon selber machen. LG --Eρβε 18:13, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Natürlich war der ADAV eine Partei, sie machte Wahlkampf usw. und Mitglieder saßen etwa im Reichstag. Eine Gewerkschaft war sie jedoch nicht, hat aber nach dem Tod Lassalles Gewerkschaften gegründet. So steht es auch im Artikel. Machahn 20:23, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ja okay, aber hier steht eben was anderes. Das müßte abgeglichen werden, oder findest Du nicht? --Eρβε 14:20, 1. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Transnet

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Im Abschnitt "Gegenwartssituation" heißt es, die Gewerkschaft Transnet sei Mitglied im DGB. Das stimmt nicht: Die Transnet gibt es nicht mehr. --212.184.171.204 09:18, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Bei Betriebsratswahlen konnten die DGB-Gewerkschaften drei Viertel aller Betriebsratsangehörigen für sich gewinnen.

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Zu diesem Satz in der Gegenwartssituation brauchen wir dringend eine qualifizierte Quelle. Aufgrund des starken Mitgliederschwundes der letzten Jahrzehnte ist es mehr als fraglich, ob diese Aussage (falls sie jemals in der Vergangenheit gestimmt hat) heute noch zutrifft.--Ronald Sl (Diskussion) 10:29, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Done. --FelMol (Diskussion) 11:08, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Danke. --Ronald Sl (Diskussion) 20:02, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtsformen

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Wir geben an:

„Manche Gewerkschaften organisieren sich als eingetragener Verein.“

Gewerkschaften in Deutschland (Einl.)
Was ist mit dem Rest (nicht-rechtsfähige Vereine)?

Das Lexexakt-Rechtslexikon gib an:

„Aus historischen Gründen haben Gewerkschaften regelmäßig die Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins, werden aber – wie politische Parteien – dennoch als rechtsfähige Personenvereinigung behandelt.“

Lexexakt Rechtslexikon [1]

Da fehlt noch etwas Verfeinerung bzw. Ergänzung in unserem Artikel. Allerdings ist "regelmäßig" nicht zutreffend. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ist z.B. ein eingetragener Verein.

Unser Artikel Rechtsform gibt an:

„Eine Sonderform von juristischen Personen nehmen Gewerkschaften und Politische Parteien ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als rechtsfähig.“

Dies wird hier gar nicht erwähnt. Ich überlasse die Ergänzung resp. Überarbeitung den Rechtskundigen, damit ich keinen Mist schreibe. Danke im voraus, --Matt1971 (Diskussion) 12:28, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten



  1. www.lexexakt.de Glossar: Gewerkschaft

Gewerkschaften in Deutschland

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Ich vermisse in diesem Artikel eine gewisse Informationstiefe. So wäre es interessant etwas über die Entwicklungen in der Gewerkschaftslandschaft in Deutschland zu erfahren, auch mit Blick auf die rechtliche Situation. So gab es ja eine Fusionswelle seit den 90er Jahren (Gründe?), es gibt das Aufkommen der Fachgewerkschaften (Gründe?/Ursachen/Folgen) und die Krise des Flächentarifvertrags, es gibt den Wandel in der Rechtssprechung, der das Auflösen der Tarifeinheit zur Folge hatte, usw... Leider habe ich keine Ahnung von diesem Thema. Vielleicht kann das ja mal jemand mit der nötigen Kompetenz ergänzen? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:E840:C8C0:2C0:A8FF:FEF3:2587 (Diskussion | Beiträge) 21:32, 23. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Verbot der Gewerkschaften am 2. Mai 1933

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"Am Tag danach verbot man die Gewerkschaften ..." Wer ist man? Es wurden die Gewerkschaftshäuser besetzt und verwüstet, aber zu einem Verbot der Gewerkschaften an diesem Tag konnte ich nichts finden. Die Gewerkschaft ver.di spricht von "Zerschlagung" (http://geschichte.verdi.de/jahrestage_gedenktage/2._mai_1933_zerschlagung_der_gewerkschaften). Ver.di würde doch sicherlich von einem "Verbot" sprechen, wenn es zu diesem Datum ein solches gegeben hätte. Andere Quellen (http://www.stadtarchiv.de/index.php?id=403) sprechen von "Gleichschaltung". Fazit: entweder wird angegeben, wer die Gewerkschaften verboten hat oder der Satz wird umformuliert. Vorschlag: Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaftshäuser von der SA besetzt und die Gewerkschaften gleichgeschaltet. Ihr Vermögen ... "Nach der Machtergreifung der Nazis wurden viele Gewerkschaftsführer in Konzentrationslager gesperrt und ihre Gewerkschaftshäuser von der SA besetzt." müßte geändert werden in: "Nach der Machtergreifung der Nazis wurden viele Gewerkschaftsführer in Konzentrationslager gesperrt." (Ist sprachlich auch besser, da es sich nicht um die Gewerkschaftshäuser der Gewerkschaftsführer sondern der Gewerkschaften handelt.

Analog müsste der Artikel "1. Mai" / Abschnitt "Deutschland – gesetzlicher Feiertag" / Absatz 2 ebenfalls geändert werden. Vorschlag: Ersetzen von "verboten" durch "gleichgeschaltet". --Andy P Wolf (Diskussion) 18:40, 18. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Da bis heute, 30.04.2015, keine Reaktion erfolgte (bedauerlicherweise scheint das Interesse an der Geschichte der Gewerkschaften gering zu sein), habe ich den Artikel jetzt - vor dem 1. Mai - geändert. Dabei ist mir der vorangehende Satz noch aufgefallen: Nach der Machtergreifung der Nazis wurden viele Gewerkschaftsführer in Konzentrationslager gesperrt. Fanden die Verhaftungen gleich nach der Machtergreifung statt oder gab es eine Verhaftungswelle ab dem 02. Mai 1933? --Andy P Wolf (Diskussion) 19:02, 30. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Man sollte hier ver.di komplett wiedergeben und das dramaturgische und POV etwas herauslassen, was aktuell ver.di auch nicht gerecht wird.
1. Nicht die Gewerkschaften wurden verboten, sondern es wurde eine Gleichschaltung betrieben.
2. Sinn und Zweck der Gleichschaltung war es, diese "zu nazifizieren" und alljene einzusperren, die gegen die artikulierten deutschen Interessen waren.
3. Die Öffentlichkeit bestehend aus "Volk und Pöbel", und eben Arbeitern, war gegen "die damaligen Gewerkschaften", was der NS umsetzte. Insbesondere waren "öffentliche Gewerkschaften" der Feind, da diese "ideologisch" agierten und zum Ziel hatten, die Interessen der Gewerkschaft und deren Macht - auch politisch innerhalb der Weimarer Republik - auszuweiten und dafür die Gewerkschaftsgelder verwendet haben. Das stand im Gegensatz zu den Interessen "der Öffentlichkeit", nicht der Gesellschaft.
4. Ziel der Zerschlagung der Gewerkschaften war es, die Interessen wofür die Gewerkschaften kämpfen, rein auf die Arbeiterinteressen zu fokussieren.
5. Ich halte hier einen Vergleich zu den USA ganz angebracht, da zu der Zeit Roosevelts dieser als ein Eingeständnis gegenüber der wütenden Bevölkerung die private Organisation für das "collective bargaining" gegenüber Unternehmen erlaubt hat. Roosevelt hat es jedoch staatlichen Unions nicht erlaubt, auch um seine Pläne gegen den Willen der US Bevölkerung durchzudrücken. Erst unter John F. Kennedy passierte das. (mit den Folgen: Verschuldung, Unfähigkeit der Institutionen, Government Shutdowns).
6. Auch heute ist das nachlassende Interesse an diesen Gewerkschaften und der Historie damit verbunden, dass der Einheitsgedanke wegfällt und die reinen Interessen für den Arbeiter, unter Leistungsgesichtspunkten, vernachlässigt werden. --178.203.234.221 15:27, 28. Dez. 2018 (CET)Beantworten

FAU?

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Interessant finde ich es, dass im Artikel nirgendwo auch nur im geringsten die FAU erwähnt wird. Wohl weil sie nicht in das Bild von Gewerkschaft passt das die meisten haben. --Ravenbird (Diskussion) 13:10, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Allgemeinverständlichkeit

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"... Die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Interesse ihrer Mitglieder, gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter, Organisation auf überbetrieblicher Grundlage, Anerkennung des geltenden Tarifrechts sowie Tariffähigkeit."

Jau. Das wird doch jeder Gewerkschafter sofort nachvollziehen können. *Ironiemodus off* Schonmal was von WP:Allgemeinverständlichkeit gehört?

"Weiterhin muss die Gewerkschaft ihre Aufgabe als Tarifpartei sinnvoll erfüllen können durch eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und einer gewissen Leistungsfähigkeit."

Eine "gewisse" Durchsetzungskraft? Eine "gewisse" Leistungsfähigkeit? Was soll das denn heißen? So ein bisschen wenigstens? Aber allzuviel braucht es nicht zu sein? Entschuldigung, aber was ist das denn für ein Quark? Steht das etwa so in der im EN zitierten Quelle? --87.150.2.241 18:01, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Kampfbegriffe wie „sozialer Gegenspieler“ sind in einem Artikel m.E. unangebracht. --2A01:CB08:891A:1200:C992:1D1F:B75D:4BF2 14:49, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Abschnitt „Flexibilität…“

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Im letzten Satz klingt da eine Art Anklage an: Nichtmitglieder von Gewerkschaften profitieren von gewerkschaftlich erreichten Verhandlungsergebnissen ohne Beiträge zu zahlen. Wenn ich nicht in einer Gewerkschaft bin, habe ich dafür ja meine Gründe und habe auch niemanden mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt. Wenn jemand ohne Auftrag für mich arbeitet, bekommt er auch nichts dafür, das ist ja wohl logisch. Andersherum argumentieren Gewerkschaften seit Jahr und Tag immer mit der Anzahl der Beschäftigten in ihrer Branche, nicht etwa mit der Anzahl ihrer Mitglieder. Wer sich eine bunte Weste anzieht und auf der Trillerpfeife bläst, leistet ja nichts… Vor hundert Jahren mögen Gewerkschaften ja noch eine Daseinsberechtigung gehabt haben, heute sind sie ein Relikt, das aus der Zeit gefallen ist. Kein Wunder, dass sich niemand dem Risiko aussetzt, aktuelle Mitgliederzahlen zu erkunden. Das Ergebnis könnte Teile der Bevölkerung ja verunsichern… Also: Bitte diesen Abschnitt weniger wertend schreiben. --2A01:CB08:891A:1200:C992:1D1F:B75D:4BF2 14:46, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Verein ohne Rechtspersönlichkeit - Handelndenhaftung

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Die meisten Gewerkschaften in Deutschland dürften als Verein ohne Rechtspersönlichkeit (also als nicht-eingetragener Verein) organisiert sein (gibt zu dem Verhältnis Belege?) und schon daher spätestens seit der letzten Gesetzesänderung hierzu (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BGB rechtsfähig sein.

Schöpflin in BeckOK BGB, Hau/Poseck, 70. Edition, Stand: 01.05.2024, BGB § 54 Rn. 37 verneint die Handelndenhaftung nach § 54 Abs. 2 BGB bei nicht-eingetragenen politischen Parteien und bejaht sie bei nicht-eingetragenen Gewerkschaften (Gibt es dazu andere Ansichten?). --Pistazienfresser (Diskussion) 23:04, 5. Sep. 2024 (CEST)Beantworten