Diskussion:Gewinnabführungsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Robbit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo,

gibt es Gewinnabführungsverträge auch bei der GmbH?

Wohl nein! Denn Rechtsgrundlage ist das AktG und auch § 14 Körperschaftssteuergesetz nennt nur die AG und die KGaA.

Falls Ihr nicht widerspricht, werde ich die GmbH aus dem Text löschen.

Danke!


Die Regeln über Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge werden nach herrschender Meinung analog auf die GmbH angewandt. Es gibt solche Verträge also auch etwa im reinen GmbH-Konzern.

Archwizard 23:58, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bzgl GmbH und EAV bzw. GAV siehe §17 KStG

Im Handelsregister habe ich GmbHs mit eingetragenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen gefunden. Vielleicht hat sich hier etwas geändert; auf jeden Fall ist die Beschränkung auf AGs in der Praxis nicht zutreffend. --Robbit (Diskussion) 13:18, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Gründe

[Quelltext bearbeiten]

Mit fehlen Aussagen über Argumente und Gründe, die zu einem Gewinnabführungsvertrag führen können, bzw. für/gegen diesen sprechen. -- Dietrich 11:56, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das VW-Gesetz scheint Gewinnabführung zu blockieren: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,631120,00.html --79.233.0.87 00:02, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten