Diskussion:Gewinnschuldverschreibung
Ich habe zwar keine Ahnung vom Thema, aber folgendes Zitat habe ich in der angegebenen Quelle gefunden: "Aufgrund der identischen Anforderungen ist eine Trennung von Genussrecht und einer Gewinnschuldverschreibung in der Praxis entbehrlich." Da der Artikel "Genussrecht" viel ausführlicher ist, habe ich den Link gesetzt. Das sollte grobe Abhilfe schaffen. Natürlich ist der Artikel dadurch keineswegs fertig geworden. Vielleicht sollte sich mal ein Jurist dransetzen. --A$A 15:31, 16. Feb 2007 (CET)
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