Diskussion:Gewohnheitsverbrechergesetz
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Kruwi in Abschnitt Ergänzungen
Ergänzungen
[Quelltext bearbeiten]Schön, dass dieser Artikel erstellt wurde! Mögliche Ergänzungen:
- Die sonstigen Maßregeln im GewohnheitsverbrecherG, insb. die Entmannung
- Das Schicksal des Gesetzes nach 1945 ("rechtstaatliche Bereinigung")
- Die Bedeutung des GewohnheitsverbrecherG für die Entwicklung des NS-Strafrechts (erste Schritte in Richtung einer "Hinwendung von der Tat zum Täter")
- Die Einführung der "Reinigungstodesstrafe" für "gefährliche Gewohnheitsverbrecher" durch das Gesetz zur Änderung des RStGB v. 4. September 1941
... --Erzer 12:11, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Interessant wäre auch eine Darstellung der unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzes: Während Exner das Gewohnheitsverbrechergesetz ganz nüchtern als Siegeszug der Reformideen der "modernen Strafrechtsschule" feierte, sah Georg Dahm in ihm das Prinzip der "TäterSühne" verwirklicht (!). -- Kruwi 22:50, 11. Jul. 2007 (CEST)