Diskussion:Gläubiger-Identifikationsnummer
Bezug zur Sepa-Datei
[Quelltext bearbeiten]Wo trägt man die Gläubiger-Identifikation in der Sepa-Nachricht ein und wie kennzeichnet man dort den Herausgeber? --Dr Joerg Weule (Diskussion) 19:02, 20. Sep. 2013 (CEST)
- Da gibt es ein extra Feld für. :) 217.150.152.145 17:03, 24. Okt. 2013 (CEST)
- Man teilt die von der Bundesbank zugeteilte Gläubiger-Identifikation der Bank als deren Kunde mit. Datenformate der Kreditwirtschaft sind genormt. Diese Informationen gibt es von der Bank bei der man Kunde ist. --Hans Haase (有问题吗) 17:49, 24. Okt. 2013 (CEST)
Abfrage
[Quelltext bearbeiten]Wo kann der Kunde die Gläubiger ID abfragen? Das ist doch der ganze Sinn, dass er die Abbuchung identifizieren kann. Gibt es eine zentrale Abfragestelle? (bei der EPC?) 217.150.152.145 17:03, 24. Okt. 2013 (CEST)
- Die Gläubiger-ID muss Dir auf der Rechnung oder dem Bon vom Lieferant mitgeteilt werden. Genauso wie das Mandat, eine 35-stellige Kennung. Diese kann wiederkehrend (erlischt bei längerem Ruhen) oder einmalig sein, ist ein Unikat zwischen Kunde und Lieferant bzw. Ein Unikat pro Lieferant als juristische Person bzw. Kontoinhaber. --Hans Haase (有问题吗) 17:42, 24. Okt. 2013 (CEST)
- Damit ist leider die Frage nicht beantwortet. Auch ich kam auf diese Seite, weil ich wissen wollte, wie man als Empfänger einer solchen Identifikationsnummer prüfen kann, wer/was dahinter steckt. Wenn ich also auf dem Kontoauszug so eine Nummer habe (statt wie bisher den Namen des Abbuchers) und mir nicht sicher bin, was das für eine Abbuchung ist, dann möchte ich als Mensch die Nummer doch wieder zurück in den dahinterstehenden Abbucher übersetzen. Dies scheint aber für Privatpersonen nicht vorgesehen zu sein. {Mir ist klar, daß die Wikipedia keine Beratung ist und die Diskussionsseite ausschließlich der Verbesserung des Beitrags dient. Ich schreibe hier also im Interesse zukünftiger Leser, welche mit dem gleichen Anliegen hierher kommen. Wenn es so eine Prüfdatenbank gibt, sollte man sie hier verlinken, wenn nicht, dies als negatives Merkmal kommentieren.} -- JB. 92.195.60.163 19:36, 28. Jan. 2014 (CET)
- Die Gläubiger-Identifikationsnummer benötigen nur juristische Personen, die Lastschriften tätigen. Sie teilen die Gläubiger-Identifikationsnummer auf der dem Kunden gestellten Rechnung mit. Erst bei Einreichung der Lastschrift findet man diese Gläubiger-Identifikationsnummer im Onlinebanking oder detaillierten Kontoauszug wieder. --Hans Haase (有问题吗) 20:13, 28. Jan. 2014 (CET)
- Damit ist leider die Frage nicht beantwortet. Auch ich kam auf diese Seite, weil ich wissen wollte, wie man als Empfänger einer solchen Identifikationsnummer prüfen kann, wer/was dahinter steckt. Wenn ich also auf dem Kontoauszug so eine Nummer habe (statt wie bisher den Namen des Abbuchers) und mir nicht sicher bin, was das für eine Abbuchung ist, dann möchte ich als Mensch die Nummer doch wieder zurück in den dahinterstehenden Abbucher übersetzen. Dies scheint aber für Privatpersonen nicht vorgesehen zu sein. {Mir ist klar, daß die Wikipedia keine Beratung ist und die Diskussionsseite ausschließlich der Verbesserung des Beitrags dient. Ich schreibe hier also im Interesse zukünftiger Leser, welche mit dem gleichen Anliegen hierher kommen. Wenn es so eine Prüfdatenbank gibt, sollte man sie hier verlinken, wenn nicht, dies als negatives Merkmal kommentieren.} -- JB. 92.195.60.163 19:36, 28. Jan. 2014 (CET)
Auch ich halte die oben gestellte Frage nicht für beantwortet: Kann ich anhand einer in einer Lastschrift angegebenen Gl-ID feststellen, wer der Zahlungsempfänger ist? Natürlich wird man zuerst prüfen, ob die jeweilige Gläubiger-ID in eigenen oder erhaltenen Unterlagen auftritt. Was aber, wenn das nicht dder Fall ist? Zweckmäßig wäre hier im Artikel eine entsprechende Aussage, besser noch ein Link. --VÖRBY (Diskussion) 13:26, 15. Feb. 2014 (CET)
- Zuerst einmal brauchen alle, die eine Lastschrift einziehen, eine Gläubiger-ID, nicht nur juristische Personen. Wenn man jetzt eine Abbuchung auf dem Konto hat, die man nicht identifizieren kann, so kann man entweder die Lastschrift zurückgeben oder über seine Hausbank das Mandat (Einzugsermächtigung) anfordern. Diese wendet sich an die Bank des Abbuchers, diese kennt den Abbucher ja und kann das Mandat im papierhaften Original anfordern. Nur auf diesem Weg kommt man an die Daten des Abbuchers. Sind diese dann immer noch nicht klar, so sollte man die Lastschrift sowieso zurückgeben und ggfs. Anzeige wegen Betrug stellen. Die Gläubiger-ID wird von der Bundesbank vergeben, von dieser aber nicht veröffentlicht. Die Gläubiger-ID dient dazu, um Betrüger vom Lastschrifteinzug abzuhalten, da diese erst Ihre Daten bei der BBK hinterlegen müssen, bevor sie eine Gläubiger-ID erhalten. Ob das wirklich funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Zumindest kann man Lastschriften, für die kein Mandat erteilt wurde, 13 Monate lang zurückgeben. Gruß --Rosion (Diskussion) 22:31, 18. Feb. 2014 (CET)
- Danke, sowas Ähnliches wünscht man sich in Kurzform im Artikeltext, vielleicht mit der Angabe, ob dieses Nachfordern etwas kostet und einer Quellenangabe. Zu viele Nachfragen würden schließlich für die Banken hohen Aufwand bedeuten, und 'Zweifler' wären u.a. vornehmlich die Leute, die ihre erhaltenen Unterlagen nicht oder nicht sorgfältig verwahren. --VÖRBY (Diskussion) 09:32, 19. Feb. 2014 (CET)
- Die Creditor-ID wird von der Bundesbank zugeteilt. Der Gläubiger schreibt sie seine auf die Rechnung an den Debitor/Kunde. Würde er sie fälschen, würde der schlimmstenfalls den Anspruch auf einen dritten übertragen. Das was der Kunde/Debitor auf der Rechnung sieht, wird er in seinem Onlinebanking wiederfinden. Deswegen wird die Referenz bzw. das Mandat von Kreditor vergeben als von ihm ausgehendes Unikat. Das ist alles. Die ID muss deswegen nicht gelistet oder gegengeprüft werden. Sie ist auf der Bank hinterlegt und wenn der Gläubiger eine Buchung vornimmt, wir sie von der Bank aus den Stammdaten genommen. --Hans Haase (有问题吗) 11:22, 24. Feb. 2014 (CET)
- Die Frage war ganz einfach: Wo oder wie kann ein Zahlungspflichtiger für eine Gläubiger-ID (die er zB auf seinem Kontoauszug vorfindet) im Zweifel feststellen, wer der Gläubiger/Zahlungsempfänger/Kreditor ist? Rosion hat HIERZU umfassend geantwortet, in den Artikel ist entsprechendes aber noch nicht eingeflossen. "Das ist alles". --VÖRBY (Diskussion) 16:30, 24. Feb. 2014 (CET)
Dieser Artikel ist für Laien nicht zu verstehen. Es fehlt eine allgemein verständliche Erklärung am Anfang: was die Gläubiger-Indentifikationsnummer ist, wozu es sie gibt, wofür sie verwendet wird und was sie unterscheidet von anderen Nummern wie die SEPA --Marci68 (Diskussion) 21:19, 26. Aug. 2017 (CEST)
- "anderen Nummern wie die SEPA"? "Die SEPA" ist keine Nummer. Meinst du vielleicht die IBAN? --glglgl ✉ 10:49, 29. Mai 2019 (CEST)
Verlinken mit Englischem Wikipedia?
[Quelltext bearbeiten]Beschreibt https://en.wikipedia.org/wiki/Creditor_Reference nicht das gleiche( Dann wäre es gut, die beiden Artikel zu verlinken. (nicht signierter Beitrag von 2003:D5:DF2D:8A00:6F69:3A2E:98EF:E585 (Diskussion) 10:19, 25. Sep. 2022 (CEST))