Diskussion:Godesberger Rheintaltrichter
Naturräumliche Zugehörigkeit
[Quelltext bearbeiten]Das Thema habe ich unter Diskussion:Mittelrhein#Unteres Ende des Mittelrheins (Archivlink) bereits angerissen. Es ist unklar, ob die Zuordnung des Godesberger Rheintaltrichters zur Niederrheinischen/Kölner Bucht, deren Benennung und Abgrenzung noch einmal ein eigenes Thema für sich ist, eindeutig plausibler ist als die zum (Unteren) Mittelrheingebiet. Vermutlich ist eine Zuordnung zur einen oder der anderen naturräumlichen Haupteinheit auch weniger von Bedeutung als die Darlegung der Gründe, die jeweils für eine der beiden möglichen Zuordnungen sprechen. Da die naturräumliche Gliederung nach dem System des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung Deutschlands im Allgemeinen hierarchisch aufgebaut ist, geht es in diesem Fall auch um die Abgrenzung des Tieflands vom Bergland (Mittelgebirge), also ob der Godesberger Rheintaltrichter zur naturräumlichen Region 1. Ordnung Norddeutsches Tiefland oder Mittelgebirgsschwelle gehört. Falls beide Zuordnungen gleichermaßen begründbar sind, ist ein Einbau der Vorlage:Infobox Naturraum in Deutschland in diesen Artikel, bei der man sich für eine der beiden entscheiden muss, wenig sinnvoll. Am detailliertesten mit der naturräumlichen Gliederung am Übergang vom Mittelrhein zum Niederrhein im weitesten Sinne hat sich wohl Heinrich Müller-Miny von Mitte der 1950er- bis Mitte der 1960er-Jahre beschäftigt. Für die „amtliche“ Gliederung auf Blatt 122/123 nach dem Handbuch im Jahre 1978, nach der es keine systematische Neubearbeitung des Themas für das Gebiet mehr gegeben hat, wurde sein Gliederungsvorschlag – nach dem es unterhalb der Ebene des Unteren Mittelrheingebiets noch eine Mittelrheinische Bucht gibt – aber nicht eins zu eins übernommen. Leider kann ich nur die Unterschiede zwischen beiden Gliederungen feststellen, nicht aber die Hintergründe dieser Abweichung. Zum Einen ist bei Müller-Miny (Karte zu Die naturräumliche Gliederung am Mittelrhein, 1958) der Rheintaltrichter etwas anders abgegrenzt als auf Blatt 122/123 (1978). Bei ihm ist es die gedachte Verbindungslinie zwischen der Nordostecke der Kottenforstterrasse und der Nordwestecke des Ennert, auf Blatt 122/123 nimmt einen nördlichen flussnahen Teil des Taltrichters von Müller-Miny die Köln-Bonner Rheinebene (Rheinaue) ein. Warum der Taltrichter nördlich von Plittersdorf den Rhein selbst nicht umfassen soll, ist mir unklar. Soweit zur Abgrenzung des Taltrichters; hinsichtlich seiner Zuordnung habe ich bereits unter der eingangs verlinkten Diskussion zum unteren Ende des Mittelrheins einige Zitate aufgeführt. Geklärt werden könnte unter anderem zur Frage des Untergrunds, welche der Unterscheidungsmerkmale zwischen Niederrheinischer und Mittelrheinischer Bucht (Müller-Miny 1958: Dort ruhen die Flußschotter auf dem Sockel lockerer tertiärer Gesteine, hier auf festem devonischen Faltenuntergrund, in dem sich die Tertiärschichten nur noch in Schollen erhalten haben.) für den Taltrichter zutrifft. Mir liegt leider nur eine geologische Karte vor, auf der nur der äußerste südliche Rand des Taltrichters abgebildet ist. Ein Anhaltspunkt könnte folgendes Zitat aus Müller-Minys Geographisch-landeskundlichen Erläuterungen zur Topographischen Karte 1:50000 (1963) sein: der untere Teil des Bonn-Godesberger Taltrichters (in seinem Untergrund lagert Tertiärgestein). Möglicherweise ist der Taltrichter also hinsichtlich seines Untergrundes keine Einheit, sondern ebenfalls Übergangsgebiet. Ein mit ihm teilweise vergleichbarer Naturraum ist die Swistbucht (Teil der Rheinbacher Lössplatte in der Zülpicher Börde) auf der gegenüberliegenden Flanke der Kottenforstterrasse, deren Zuordnung zur Mittelrheinischen Bucht Müller-Miny ebenfalls in Erwägung gezogen hat. Es gibt allerdings einen Unterschied: [S]ie hat nicht das Gefüge eines Flußtals, sie ist nur eine seichte Vertiefung, die ihre Entstehung tektonischen Vorgängen und nicht der Erosion und der Aufschüttung des Swistbachs verdankt. Zum Taltrichter schrieb Müller-Miny noch: der Boden des Trichters ist eine vom Rheinbett und gestreckten alten Stromrinnen durchsetzte Niederterrassenaufschüttung, worin er mit der Verbreiterung des Unteren Mittelrheintals übereinstimme. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass es einen Grund mehr gibt, den Taltrichter als zum Unteren Mittelrheingebiet zugehörig aufzufassen als den anderen Grenzfall Swistbucht. Ein ausschlaggebender Grund für die Zuordnung des Taltrichters zur Kölner Bucht könnte das gesamte Abgrenzungskonzept zwischen Berg- und Tiefland sein, das in der letztlich in Blatt 122/123 vorgenommenen Gliederung offenbar auf der Verzahnung des Baustils zweier sehr verschiedener Landschaftsräume und nicht auf der Form und Größe der Mittelrheinischen Bucht (Müller-Miny 1958) beruht. Das könnte bedeuten, dass man den Godesberger Taltrichter nur anders (dem Mittelrheingebiet) zuordnen könnte, wenn auch bei anderen Naturräumen ein anderes, weniger auf der Verzahnung beruhendes Abgrenzungskonzept zwischen Berg- und Tiefland angewendet würde. Zwischen Niederrheinischer/Kölner Bucht und Mittelrheingebiet beträfe das jedoch nur die bereits angesprochene Swistbucht, die sich allerdings ja in ihrer Charakteristik vom Taltrichter unterscheidet. Nicht zuletzt führt dieses Abgrenzungskonzept zu markanteren Übergängen zwischen Berg- und Tiefland, denn entlang einer gedachten Verbindungslinie zwischen zwei Gebirgsecken kann man im Gelände keinen Unterschied ausmachen, jedenfalls wenn diese einige Kilometer auseinanderliegen. An der „Pforte von Rolandswerth“ an der Südostecke des Taltrichters verhält sich das etwas anders, auch wenn es auch hier keinen linienhaft festlegbaren naturräumlichen Grenzverlauf (schräg über den Rhein) geben kann; gleichermaßen ist bei der Swistbucht der Grenzverlauf zu den benachbarten Berglandregionen als linienhaft festlegbar eingetragen, nicht jedoch derjenige zur (zentralen) Rheinbacher Lössplatte, der im Falle einer anderen Zuordnung auch Grenze zwischen Berg- und Tiefland wäre.--Leit (Diskussion) 02:22, 14. Feb. 2019 (CET) Wohl aus jüngerer Zeit stammt der kulturlandschaftliche Begriff Mittelrheinische Pforte, der den Godesberger Rheintaltrichter miteinbezieht. Sehr etabliert scheint dieser trotz seiner amtlichen Festlegung (noch) nicht zu sein, zumal man ggf. vom Oberrhein her bei Bingen eine weitere Mittelrheinische Pforte definieren könnte.--Leit (Diskussion) 16:25, 15. Feb. 2019 (CET)
Noch einem weiteren Aspekt zur großregionalen Zugehörigkeit bin ich begegnet. Müller-Miny hatte 1958 (S. 258) hinsichtlich des Grenzverlaufs der Naturräume den Godesberger Taltrichter anders behandelt als die Swistbucht. Dem Talgefüge des Godesberger Taltrichters entsprechend wird man, wie auch am Mittelrhein, die obere Talgrenze an der Plateaukante und nicht am Fuß der Talhänge entlang ziehen müssen. (…) Im Bereich des Tieflandes – das gilt auch für die Swistbucht – verlaufen die naturräumlichen Grenzlinien am Fuß des Terrassenoberbodens, also z.B. am Fuße der Ville oder des Gebirgsrandes vorbei, ebenso am Fuße der Kante tieferer Terrassen, wie der Niederterrasse oder der unteren Mittelterrasse. Die Anschlussfrage wäre, ob ein Tiefland grundsätzlich auch Talgefüge aufweisen kann oder dieses dem Bergland vorbehalten ist.--Leit (Diskussion) 19:05, 29. Mär. 2019 (CET)
Zu letzterem habe ich bei Müller-Miny (1958) neue Anhaltspunkte gefunden, die aber auch nicht für Klarheit sorgen. Der Godesberger Taltrichter, ein Vorhof der Kölner Bucht, ist (…) ein zwar tektonisch vorgezeichnetes, aber durch Erosion und Aufschüttung des Rheinstroms gestaltetes echtes Flußtal. Als solches hat es ein ähnliches Gefüge wie die Verbreiterung des Unteren Mittelrheintals oder die Neuwieder Talweitung (…). Der Rest des Satzes wurde bereits weiter oben zitiert, nach meinem zum Taltrichter schrieb Müller-Miny noch. Fraglich ist hier der Vergleich mit der Neuwieder Talweitung, denn zu jener stellt Müller-Miny an anderer Stelle ein vom Unteren Mittelrheintal abweichendes Gefüge fest: Die Vorstellung von einer Mittelrheinischen Bucht und den hohen Flurterrassen als Boden dieser Bucht schreibt den Verlauf der Grenzlinie des Taleinschnittes vor. Während eine solche Linie in der Neuwieder Talweitung am Fuß der Riedel der hohen Flurterrassen entlanglaufen muß, schmiegt sie sich hier, wie es auch im Oberen Mittelrheintal der Fall ist, der oberen Talkante, also dem talwärtigen Saum dieser Flurterrassen an. Auch an ihrer breitesten Stelle bei Linz ist die Ebene der Flußaufschüttung nicht so breit, daß ihre Ausdehnung an landschaftlicher Gewichtigkeit die Talform „überspielte“, wie es bei der Neuwieder Talweitung der Fall ist. (S. 219/220) Und: Bei der naturräumlichen Gliederung der Neuwieder Talweitung kann nicht die Vorstellung vom Gefüge eines Tales wie beim Oberen Mittelrheintal die Leitidee der Gliederung sein, sondern die von einer solchen einer weiten Flußebene mit Hügellandbegrenzung. (S. 260) Da Müller-Miny den Godesberger Taltrichter hinsichtlich der naturräumlichen Grenzlinienziehung wie das Untere Mittelrheintal (und nicht wie die Neuwieder Talweitung) behandelt, hat dieser der Niederrheinischen Bucht zugeordnete Talabschnitt also eher Talgefüge als die mittelrheinische Neuwieder Talweitung, die schon niederrheinisches Gefüge (S. 203) oder in manchen Zügen bereits ein fast niederrheinisches Gefügebild (Blatt Koblenz, S. 33) aufweist. Von Interesse sind hier die Begrifflichkeiten, denn Müller-Miny hatte damals die Neuwieder Talweitung in Neuwieder Talebene und Neuwieder Beckenrand gegliedert, erstere nochmals in Neuwieder Rheinniederung und die Engerser und Mülheimer Terrasse. Diese drei letzten Einheiten sind auf Blatt Koblenz nicht gesondert ausgewiesen, aber im Erläuterungstext (ebenfalls Müller-Miny) beschrieben. Jedenfalls ist Talweitung ein Begriff, mit dem ansonsten nur die „echtes Talgefüge“ aufweisenden unteren Mittelrheintalabschnitte (Linz-Hönninger und Honnefer Talweitung) bezeichnet werden, Talebene ähnelt hingegen eher den in der Kölner Bucht-Gliederung mehrfach vorzufindenden Rheinebenen und Niederterrassenebenen, während Rheinniederung in der Kölner Bucht nur zur Sieg-Agger-Niederung passt, stattdessen aber mehrfach im „eigentlichen“ Niederrheinischen Tiefland vertreten ist. Zumindest ist auffällig, dass im naturräumlich Niederrheinischen bis auf den Godesberger Taltrichter kein einziger Rheinabschnitt (nur von Zuflüssen wie Nierstal und Lippetal) mit -tal bezeichnet wird, dieses also dem Mittelrhein vorbehalten bleibt. Trotz des „fast niederrheinischen“ Gefüges durchfließt der Rhein auch im Mittelrheinischen (Neuwieder) Becken nominell ein Tal. Die zu der Talebene gehörenden Engerser und Mülheimer Terrassen sind höhere Aufschüttungsterrassen (obere Niederterrasse und Mittelterrassen) (Blatt Koblenz), wie auch der Godesberger Taltrichter eingangs ja als von der Aufschüttung des Rheinstroms gestaltetes Flusstal beschrieben wurde. Nur wenn die unterhalb des Taltrichters in der Kölner Bucht gelegenen Nieder- und Mittelterrassen keine Aufschüttungsterrassen wären, könnte man die unterschiedliche Naturraum-Benennung in Neuwieder Becken und Kölner Bucht nachvollziehen.--Leit (Diskussion) 15:12, 29. Jun. 2021 (CEST) Im Oberrheinischen Tiefland ist ebenfalls die -ebene als Bezeichnung etabliert. Vielleicht ist es also nur die (geologische) Zugehörigkeit des Neuwieder Beckens zum Rheinischen Schiefergebirge, die beim Neuwieder Becken die Tal-Bezeichnung rechtfertigt – ansonsten dürfte man wohl bis zum Rheindelta in den Niederlanden von einem Rheintal sprechen, denn bis dahin reichen ja die Mittel- und Niederterrassen.--Leit (Diskussion) 18:49, 29. Jun. 2021 (CEST) Wenn der Rhein im Neuwieder Becken tatsächlich ein Tal durchfließt, könnte man es auch Mittleres Mittelrheintal nennen.--Leit (Diskussion) 17:59, 7. Jul. 2021 (CEST) Den Artikel Talweitung hatte ich leider übersehen. Das Neuwieder Becken passt natürlich in die Definition als Talabschnitt zwischen zwei Durchbrüchen, während im unteren Mittelrheintal der Fluss den letzten Durchbruch (den der Andernacher Pforte durch den sog. Andernacher Gebirgsriegel) bereits passiert hat und sich bei einzelnen Engstellen anschließend die wechselseitigen halbmondartigen Talöffnungen aneinanderreihen.--Leit (Diskussion) 16:57, 12. Jul. 2021 (CEST) Da der Begriff Urstromtal für die Niederungen der Fließgewässer des (Norddeutschen) Tieflands etabliert ist, ist eine eindeutige begriffliche Unterscheidung zwischen Flusstälern und -ebenen wohl hinfällig.--Leit (Diskussion) 22:24, 14. Sep. 2021 (CEST)
In der Geologischen Karte Blatt 5309 Königswinter mit Stand 1995 ist im Schnitt C–D zu erkennen, dass zwischen Mehlem (knapp nördlich der Viktor-Schnitzler-Straße) und dem Drachenfels, also bereits eindeutig innerhalb des Godesberger Rheintaltrichters, unter dem Rheinbett das Devongestein des Rheinischen Schiefergebirges noch in ca. 25–30 m Meereshöhe ansteht. Von Interesse wäre, wo genau im Rheinverlauf es unter den Meeresspiegel absinkt (falls das überhaupt ein relevantes Kriterium zur Abgrenzung des Gebirges ist), was sich am besten natürlich mit weiteren Schnitten durch den Faltenbau weiter nördlich bzw. unterhalb klären ließe. Laut der weiter oben bereits in Teilen zitierten Aussage von Müller-Miny müsste es aber noch innerhalb des Rheintaltrichters sein, dessen unterer Teil demnach mit seinem Gesteinsuntergrund zum tertiären Siebengebirgsgraben gehören soll. Unter https://www.gd.nrw.de/image/ge_ev_erdgeschichte_verbreitung_devon_516.jpg findet sich eine Karte, die grundsätzlich wohl bei der genauen geologischen Abgrenzung von Schiefergebirge und Kölner Bucht weiterhelfen würde, wenn ihr Maßstab größer wäre.--Leit (Diskussion) 18:24, 6. Jul. 2021 (CEST) Für die Einbeziehung des Naturraums in die Mittelrheinische (Gebirgs)Bucht – die Frage der großregionalen Abgrenzung bleibt davon ggf. unberührt – ist der in Teilen tertiäre Gesteinsuntergrund offenbar ohnehin kein Ausschlussgrund, denn Müller-Miny hatte diese zuletzt (1963) so definiert: Zur Rheinischen Bucht gehört südöstlich einer Linie Impekoven–Bonn–Hennef eine zweistufige Terrassenplatte über einem Schollenuntergrund aus weichen tertiären und harten devonischen Gesteinen, die durch nord-südlich und südwest-nordöstlich ziehende Taleinschnitte in Riedel aufgelöst und stellenweise von Vulkankuppen überragt wird. Es ist der Boden der Mittelrheinischen Gebirgsbucht, des in das Rheinische Schiefergebirge eindringenden Teils der Rheinischen Bucht.--Leit (Diskussion) 19:45, 6. Jul. 2021 (CEST)
Hier noch eine weitere Fundstelle aus Hans-Jürgen Klink: Das Obere Mittelrheintal als naturräumliche Erscheinung. In: Institut für Landeskunde (Hrsg.): Die Mittelrheinlande. Festschrift zum XXXVI. Deutschen Geographentag vom 2. bis 5. Okt. 1967 in Bad Godesberg. Franz Steiner Verlag, Wiesbaden 1967, S. 217–226 (hier S. 217): Am Austritt des Rheins aus dem Durchbruchstal im Schiefergebirge (…) vermittelt die Godesberger Talweitung den Übergang zur Kölner Tieflandsbucht, indem sie mit der breiten Niederterrassenflur der Köln-Bonner Rheinebene bereits Gefügebestandteile der Kölner Tieflandsbucht in das Untere Mittelrheintal einbezieht. Klimatisch bleibt sie jedoch noch ein Teil von diesem.--Leit (Diskussion) 14:52, 20. Jul. 2021 (CEST)
Noch ein weiteres Indiz: In der Müller-Miny-Karte Die Großregionen Deutschlands als naturräumliche Erscheinungen von 1960 (und auf allen folgenden Großregionen-Karten) ist der Godesberger Rheintaltrichter durch die fehlende Ausbuchtung eindeutig als Bestandteil des Rheinischen Schiefergebirges, die Swistbucht hingegen des Tieflandes zu erkennen.--Leit (Diskussion) 10:27, 15. Aug. 2021 (CEST) In den Erläuterungen zu Blatt Köln/Aachen ist wie bei allen Einzelblättern diese Karte mit der genannten Abgrenzung auch enthalten, sodass es sich in diesem Punkt selbst widerspricht.--Leit (Diskussion) 22:57, 16. Sep. 2021 (CEST)