Diskussion:Gogo
- Kriegt Herr Eisenkolb nicht über kurz oder lang Ärger mit dem Staat, da er das Geldherausgabemonopol des Staates verletzt?
Dort wo Herr Eisenkolb wohnt, in Kanada, gibt es allerlei Projekte, die ebenfalls das Geldherausgabemonopol pro forma verletzen. Der Staat ignoriert das aber, denn etwas Experimentieren kann auch nicht schaden. Falls die Gogos guten Erfolg haben, kann es natürlich sein, dass das Begehrlichkeiten des Staates weckt. Aber das muss man konkret herausfinden, indem man es ausprobiert. -- Fgb
Hallo,
ich habe die NPOV - Warnung wiederhergestellt, nicht um jemanden zu ägern, sondern weil es zum Thema Freigeld, insbesondere Gogo durchaus deutlich abweichende Standpunkte gibt.
http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/30352.htm oder http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/30708.htm
Ich stimme dem Tenor dieser Postings weitgehend zu, bin aber im Thema nicht kompetent genug, um nicht mehr Fehler im Artikel zu schreiben, als klarzustellen.
Der Herausgeber von Geld ist immer in einer komfortablen Lage, weswegen sich normalerweise der Staat dieses Recht vorbehält.
Bezüglich der postulierten Konvertibilität - die ist so kompliziert wie zinsrechnung nunmal ist. so ist der wert eines Gogo rechnerisch am 1.7. auf sqrt(0,95) V80 gesunken, da der Verlust natürlich nicht genau am Stichtag der Gebühreneintreibung eintritt. Beziehungsweise ist der wert eines Gogo an jedem Tag M im Jahr anders und zwar gleich ((0,95)^(1/365))^M V80. Man kann den spass auch anhand der 360 Bankrechentage pro jahr durchexerzieren. So weit erstmal -- mTob 23:02, 27. Aug 2003 (CEST)
Darstellung der angeblichen Rechtmässigkeit von Alternativgeld in Deutschland, unter der Bedingung, dass es regional und im betroffenen Personenkreis begrenzt ist anhand des "Roland"-Geldes in Bremen: http://www.roland-regional.de/RECHT/recht.html -- mTob 00:29, 28. Aug 2003 (CEST)
Ich verstehe nach wie vor nicht, wo dieser Artikel nicht neutral sein soll. Welcher Satz des Artikels ist anzweifelbar? -- Julian Mehnle
Das Gogo-Geld kommt mir ja auch etwas spanisch vor, aber die Frage ist berechtigt: es wird im ARtikel nur gesagt, daß es das gibt und wie es funktioniert. Eine wertende Aussage, die den NPOV verletzen könnte, sehe ich nicht. Sansculotte 23:36, 1. Okt 2003 (CEST)
rausgenommen
[Quelltext bearbeiten]Liste kann hier ergänzt werden. Noch nicht oder gar nicht artikelfähig, meist nicht belegt oder nur Wörterbucheintrag:
- der alte Name für ein Gebiet im ehemaligen Französisch-Westfarika, dem heutigen Mali, siehe Region Gao
- den Hauptort der Region Gao in Mali, siehe Gao
- à gogo ist in der Schweiz ein Synonym für à discretion
- ein Subgenre der Funk-Musik, das unter anderem auf Chuck Brown zurückgeht
- ein Freigeld in Kanada, siehe auch Regiogeld
- den Hausmeier Austrasiens (Ostfranken, Austrasien) von 576–581 n. Chr.
- die umgangssprachliche Bezeichnung des Spiels Crazy Bones
- Anmerkung: durch Artikel Gogos abgedeckt
- eine falsche Kurzschreibweise für das Goggomobil
- Ebu Gogo, eine mythische Figur aus Indonesien