Diskussion:Gornsdorf

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E3:3F08:9E00:38D9:FB59:E2BF:9BC9 in Abschnitt Nach Eisenbahnrecht war Gornsdorf kein Bahnhof sondern Haltestelle
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  1. Bevölkerung der Gemeinden Sachsens am 31. Dezember 2023 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 (Gebietsstand 01.01.2023). Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 21. Juni 2024. (Hilfe dazu).

GiftBot (Diskussion) 04:56, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nach Eisenbahnrecht war Gornsdorf kein Bahnhof sondern Haltestelle

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- Der hier als Bahnhof bezeichnete Verkehrspunkt war im Eisenbahnrechtlichen Sinne nach der damalig gültigen Betriebsordnung eine Haltestelle also ein Haltepunkt mit angeschlossener Anschlußstelle. Jedoch wurde die Haltestelle Gornsdorf für einen kurzen zeitlichen Abschnitt zum Zwecke des Straßenersatzverkehrs wärend des Straßenbaus in der Gemeinde zum Bahnhof erhoben, da nach der damaligen in der DDR gültigen Betriebsordnung von 1943 an einer Haltestelle Zügen nicht beginnen oder enden durften. (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:3F08:9E00:38D9:FB59:E2BF:9BC9 (Diskussion) 04:23, 5. Dez. 2021 (CET))Beantworten