Diskussion:Gornsdorf
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E3:3F08:9E00:38D9:FB59:E2BF:9BC9 in Abschnitt Nach Eisenbahnrecht war Gornsdorf kein Bahnhof sondern Haltestelle
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– GiftBot (Diskussion) 04:56, 3. Dez. 2015 (CET)
Nach Eisenbahnrecht war Gornsdorf kein Bahnhof sondern Haltestelle
[Quelltext bearbeiten]- Der hier als Bahnhof bezeichnete Verkehrspunkt war im Eisenbahnrechtlichen Sinne nach der damalig gültigen Betriebsordnung eine Haltestelle also ein Haltepunkt mit angeschlossener Anschlußstelle. Jedoch wurde die Haltestelle Gornsdorf für einen kurzen zeitlichen Abschnitt zum Zwecke des Straßenersatzverkehrs wärend des Straßenbaus in der Gemeinde zum Bahnhof erhoben, da nach der damaligen in der DDR gültigen Betriebsordnung von 1943 an einer Haltestelle Zügen nicht beginnen oder enden durften. (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:3F08:9E00:38D9:FB59:E2BF:9BC9 (Diskussion) 04:23, 5. Dez. 2021 (CET))