Diskussion:Größenklasse (Recht)
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 185.131.122.17 in Abschnitt Kleinst Genossenschaften gemäß § 267a Kleinstkapitalgesellschaften
Genossenschaften
[Quelltext bearbeiten]Gelten dieselben Größenklassen auch für Genossenschaften? --80.187.111.176 16:45, 27. Jun. 2011 (CEST)
Arbeitnehmer
[Quelltext bearbeiten]Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Arbeitnehmer"? Sind Teilzeitkräfte auf Vollzeitäquivalente (Full Time Equivalent) umzurechnen oder zählt jeder Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit als ein Arbeitnehmer? --Friedemann Lindenthal 00:31, 23. Mai 2007 (CEST)
- § 267 Abs. 5 HGB: "Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten."
- Habe im Gesetzeskommentar nachgeschaut: In Baumbach/Hopt (Handelsgesetzbuch, 32. Auflage 2006) ist zu lesen, daß die Teilzeitbeschäftigten voll gezählt werden, die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft allerdings nicht mitgezählt werden. Ich werde versuchen, dies im Artikel klarer zum Ausdruck kommen zu lassen. --Friedemann Lindenthal 23:41, 24. Mai 2007 (CEST)
Ist eine Weiterleitung von Grössenklasse (Recht) auf Größenklasse (Recht) wirklich nötig? Auf Schweizer Tastaturen gibt es doch kein ß. --194.166.164.77 16:26, 4. Mär. 2013 (CET)
Kleinst Genossenschaften gemäß § 267a Kleinstkapitalgesellschaften
[Quelltext bearbeiten]Bitte vervollständigen: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267a.html (nicht signierter Beitrag von 185.131.122.17 (Diskussion) 11:45, 28. Nov. 2016 (CET))