Diskussion:Grün- und Gehölzpflege
Grün- und Gehölzpflege nur Vorwand
[Quelltext bearbeiten]Neben sinnvollen Maßnahmen wird die Grün- und Gehölzpflege oft nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme betrieben, um den saisonalen Überhang bei der Arbeitskapazität abzupuffern (Spätherbst und milde Winter ohne hohen Aufwand im Räum- und Streudienst). Außerdem wird man nicht selten den Eindruck nicht los, daß Mitarbeiter der Straßenmeistereien, Gemeindebauhöfe usw. weit kräftiger Ausholzen, als die örtliche Situation es erfordern würde, um auf diese Weise an kostenloses Brennholz für ihre Kaminöfen zu kommen.
Aus Sicht der Pflanzenpathologie sollten aber während der Vegetationspause keine Verletzungen erzeugt werden, weil der Organismus in dieser Zeit zu keiner aktiven Abwehr fähig ist (Abriegelungsgewebe, Verthyllung usw.). --91.47.234.115 02:13, 27. Aug. 2009 (CEST)
- Diese Behauptungen sind Vermutungen, die sich nicht belegen lassen (genauso wie der Abschnitt "Kritik" des Artikels). Der Rückschnitt ist aufgrund des Naturschutzgesetzes zwingend außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen. --Huste (Diskussion) 10:14, 10. Aug. 2018 (CEST)
- Diese Behauptung ist falsch. Grünpflege ist mitnichten eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Insbesondere aufgrund der zunehmenden Wetterextreme ist es im Hinblick der Verkerhssicherungspflicht von großer Bedeutung, dass diese Arbeiten durchgeführt werden. Desweiteren ist das Verschenken des Holzes an Mitarbeiter der Straßenmeistereien nicht mehr üblich. Ich habe den Abschnitt "Kritik" angepasst. --DerStraßenwärter (Diskussion) 07:17, 11. Aug. 2018 (CEST)