Diskussion:Grafschaft Hauenstein
Guten Tag G. Boll,
[Quelltext bearbeiten]Das Thema Grafschaft Hauenstein ist auch mein Steckenpferd. Ich habe nun gesehen, dass Sie als Entstehungsjahr der Einungen die Zeit zwischen 1326 und 1333 ansetzen. Bei all meinen Studien konnte ich bislang keinen handfesten Beweis fuer das Entstehungjahr liefern. Koennen Sie mir Auskunft darueber geben woher Sie diese Information haben? Sie koennen mich gerne via email unter info@calida-d.com erreichen.
Vielen Dank schonmal im voraus!
Herzliche Gruesse,
M. Schaefer--M, Schäfer 17:44, 15. Mär. 2010 (CET)
Guten Tag Schocki,
_wie man aus dem Versionen-Vergleich sehen kann waren Sie der Auslöser für meinen unten stehenden Beitrag auf dieser Diskussionsseite. Sie hatten damals, ohne Diskussion, diametral gegen die bestehende Gliederung im Wesentlichen 2 unstrukturierte Textblöcke in den bestehenden Artikel getippt.
Bis auf diese zwei Anmerkungen habe ich Ihrer Erwiderung nichts hinzuzufügen:
- Dies ist ein Lexikon, das die wesentlichen und belegbaren Fakten zu einem Begriff übersichtlich anbietet. Für Meinungen und Mutmaßungen ist im Artikel nicht der richtige Platz, auch wenn sie Meinungen wörtlich oder sinngemäß aus Büchern übernehmen, so bleiben es dennoch Meinungen bzw. Mutmaßungen. Im Zweifel gibt es immer noch diese Diskussionsseite.
- Befremdlich ist für mich, da sie nun den Begriff Genossenschaft abgetippt haben, dass sie noch immer nicht verstehen, dass das Einungwesen der Grafschaft Hauenstein, NICHTS mit diesem Begriff zu tun hat. Genossenschaft ist, wenn auch mit demokratischen und sozialen Regeln, definitiv der Begriff für eine Wirtschaftsform. Das Wirtschaften in der Grafschaft war betont eigenständig, die Zuständigkeit der Einungsorgane war, abgesehen von einigen niedergerichtlichen Funktionen, rein politisch und kein Geschäftsbetrieb. Sie selbst haben in Ihrer Erwiderung mit dem zurechtbiegen des Begriffs, bis er vermeintlich auf die Grafschaft passt gezeigt, wie das hinzudichten eines falschen Pathos funktioniert.
MfG
G-Boll
Hallo G-Boll,
durch Ihren Diskussionsbeitrag fühle ich mich direkt angesprochen und zu einer Erwiderung veranlasst. Es geht zumindest mit nicht darum "unstrukturiertes An- bzw. Abgelesenes zusammenzuschreiben". Ich bin durchaus in der Lage, mich ernsthaft und wissenschaftlich einem Thema zu nähern. Dabei möchte ich jedoch anmerken, dass auch für die Erstellung dieses Artikels ausschließlich "Angelesenes" in Form von Quellen oder Sekundärliteratur als Grundlage dienen kann. Die Standardquellen und die maßgebliche Literatur zur Grafschaft Hauenstein habe ich in diesem Zusammenhang gesichtet. Von einem "Hinzuspinnen nicht belegbarer Informationen" kann also nicht die Rede sein.
Zu ihrer fachlichen Kritik (vgl. diesbezüglich die von mir zur Grafschaft Hauenstein angegebene Literatur):
- Der Begriff "Grafschaft Hauenstein": Ich teile ihre Ansicht diesbezüglich; nicht anderes habe ich behauptet: Das Gebiet der Einungen ist streng genommen bis in die Frühneuzeit hinein trotzdem nicht als deckungsgleich mit der „Grafschaft Hauenstein“ anzusehen, sondern stellt eigentlich nur einen (großen) Teil derselben dar. Als vorderösterreichischer Vogteibezirk gehörten die Talvogteien, der Zwing und Bann sowie das Einungsgebiet offiziell unter die Landeshoheit Österreichs. Da diese drei Gebiete separat verwaltet wurden und de facto eigenständige Vogteibezirke mit unterschiedlichen regionalen Landesherren darstellten, wurde die „Grafschaft Hauenstein“ - auch von den Hauensteinern selbst - nach der Standardfolklore im 18. Jahrhundert deshalb als deckungsgleich mit dem Gebiet der Einungen angesehen.
Der „Zwing und Bann“ , also der dem Kloster von den Habsburgern verpfändete - also nicht landeshoheitlich "eigene" - Immunitätsbezirk, war zumindest bis 1597 unzweifelhaft ein Teil der Grafschaft. 1528 unterscheiden sich die Orte des Zwing und Bann laut Waldamtskopeibuch noch nicht von den Einungen. Selbst eine Denkschrift der Einungsmeister aus dem Jahre 1562 macht keinen anderen Unterschied zwischen den Menschen des Zwing und Bann und denen der Einungen, als dass die Bewohner des Zwing und Bann der Niedergerichtsbarkeit des Klosters unterworfen seien (--> Friedrich Wernet). Die territoriale und personelle Verflechtung dieser beiden Gebiete muss zu diesem Zeitpunkt demnach noch sehr eng und kaum unterscheidbar gewesen sein. Somit sind die Grenzen des Zwing und Bann sowie der Grafschaft zumindest vor 1600 schwer zu definieren. Trotzdem hatte meines Wissens der österreichische Waldvogt bis ins 18. Jahrhundert auch im Zwing und Bann z. B. die Hochgerichtsbarkeit inne, während das Kloster St. Blasien stets versuchte, eine Art Territorial- und Personenherrschaft in der gesamten Grafschaft auszuüben (--> Tobias Kies).
- Der Begriff "Albgau": Hier mögen Sie Recht haben, da ich mir in der Siedlungsgeschichte des südlichen Schwarzwaldes zu wenig auskenne. Trotzdem ist es naheliegend, dass es auch westlich der Alb eine Siedlungstätigkeit germanischer Stämme gegeben hat. Zumindest keltische und alemannische Siedlungstätigkeiten, die sich vor allem in der Namensgebung von Dörfern, Flüssen, Bergen usw. widerspiegeln, sind in diesem Gebiet nachgewiesen (--> Georg Kraft: Römer und Allemannen am Hochrhein, in: Badische Heimat 19, 1932 (Hochrhein und Hotzenwald), S. 9-16, Konrad Kunze: Wehra, Strittmatt, Segeten – Namen im Hotzenwald, in: Helge Körner (Hrsg.): Der Hotzenwald. Beiträge zur Natur und Kultur einer Landschaft im Südschwarzwald, Freiburg/Brsg 2003, S. 185-210). Eine teilweise Überlappung von Grafschafts- und germanischem Siedlungsgebiet ist somit auch naheliegend, wenn Sie sogar noch erwähnen, dass der Begriff "Albgau" mind. in 3 Urkunden zu finden ist. Meines Wissens nach ist eine germanische Siedlungstätigkeit jedoch - und darauf wollen Sie wohl hinaus - fast ausschließlich für die Hochrheinebene und eben weniger für die südlichen Gebirgsausläufer des Schwarzwaldes nachweisbar. Der Begriff "Albgau" ist sowieso eine nachgelieferte Wortschöpfung, die wohl zur historisch-geographischen Gliederung eines Gebietes dienen sollte und deshalb natürlich einen generalisierenden Charakter besitzt.
- Der Begriff "genossenschaftlich": Laut dem "Duden. Deutsches Universalwörterbuch", versteht man unter einer Genossenschaft eine "Vereinigung, Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern". Meiner Meinung lässt sich diese Bezeichnung im modernen Sprachgebrauch durchaus auf die Selbstverwaltungskörperschaft der Hauensteiner anwenden. Der "Zusammenschluss mehrerer Personen" sowie ein "gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb" ist doch auf das Einungswesen anwendbar. Der Hauensteinische Landfahnen, das Hauensteiner Wappen oder die Wahlen der Einungsmeister belegen meiner Ansicht nach in diesem Zusammenhang den "Zusammenschluss mehrerer Personen" und somit im übergeordneten Sinne auch eine abstrakte kulturelle Homogenität oder Identität der Hauensteiner. Dass sich die Hauensteiner stark mit ihrem Einungsverfassung und ihrer historischen Tradition identifizierten, dürfte unstrittig und eindeutig nachweisbar sein. Der "gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb" wird durch die Amtstätigkeit der gewählten Einungsmeister und den Redmann repräsentiert und ausgeübt. Das Ziel der "wirtschaftlichen Förderung des Einzelnen" auf die hauensteinische Selbstverwaltungskörperschaft anzuwenden ist da schon schwieriger und wohl nur im abstrakten Sinne möglich. Trotzdem kann auch die "wirtschaftliche Förderung des Einzelnen" als Ziel der hauensteinischen Selbstverwaltung meiner Meinung nach unterstellt werden, da die repräsentativen Vertreter der Selbstverwaltungskörperschaft ihr Amt im Dienste der Allgemeinheit - also natürlich auch zur umfassenden Förderung einer abgrenzbaren Gruppe - ausübten.
Was das alles mit einem "lokalpatriotischen Pathos" zu tun haben soll, ist mir übrigens schleierhaft.
Viele Grüße Schocki
Bitte und Hinweise an ambitionierte Mitautoren
[Quelltext bearbeiten]Für Unterstützung bei der Fertigstellung dieses Artikels bin ich dankbar. Um einen Wildwuchs von unstrukturiertem zusammenschreiben von an- bzw. abgelesenem entgegen zu wirken und den Ansprüchen an ein Nachschlagewerk, Information treffsicher und zeitsparend finden zu können, gerecht zu werden, habe ich ein Grundgerüst für die inhaltliche Gliederung aufgestellt. Mitautoren sollten ihren Stoff soweit verstanden und aufbereitet haben, dass sie fähig sind ihren Beitrag in die Gliederung bzw. einer zukünftigen Weiterentwicklung der selben passend unterzubringen. Z. B.
- Geografische Lage und Gliederung sollte dabei selbstredend für die entsprechende Informatioenen stehen, wie auch die anderen Gliederungspunkte.
Weiterhin wird der Artikel mehr als Ausfühlich genug, wenn man sich auf die belegten Fakten zur Grafschaft Hauenstein beschränkt. Die Übernahme oder das eigene hinzuspinnen von Informationen, die keinen bzw. keinen aussagekräftigen Beleg haben, halte ich für nicht angebracht. Beispiele:
- Der Begriff Grafschaft Hauenstein wird zwar teilweise von vorderösterreichischer Seite so benutzt als fiele der gesamte waldvogteiamtlich Bezirk darunter. Die Einungen bezogen den Begriff jedoch auf sich und erwähnten die Vogteien in der Regel extra. Im St. Blasischen Zwing und Bann hatte das Kloster ohnehin so viele Rechte auf sich angehäuft, dass es dem Waldvogt prakisch ebenbürdig und in soweit eigenständig war. Für eine Einbeziehung des Zwing und Bann in den Begriff sehe ich keine Grundlage.
- Der Begriff Albgau der sich in meineswissens gerade mal 3 Urkunden finden läßt, ist in keiner Urkunde genauer spezifiziert. Es ist völlig unklar ob das mutmaßliche Gebiet überhaußt eine Überlappung oder sonstige Beziehung mit dem hier behandelten Gebiet hat. Nur die Tatsache, dass durch das behandelte Gebiet ein Fluss namens Alb fließt ist als Beleg völlig untauglich, da Alb ein sehr häufiger landläufiger Namen bzw. Namensteil in ganz Süddeutschland und der Nordschweiz ist. Aufgrund der unzureichenden Urkundenlage habe ich diese Erwähnungen lediglich in der Zeittafel der Vollständigkeit halber aufgenommen.
- Der Begriff genossenschaflich, der eine gemeinschaftliche und gemeinnützige Wirtschafts- und evtl. Lebensform beschreibt, läßt dich im Zusammenhang mit der Hauensteinischen Selbstverwaltung nicht belegen. Die demokratischen Ansätze der Hauensteinischen Selbstverwaltung sind so fortschrittlich, dass man die Geschichte nicht mit lokalpatriotischem Pathos verfälschen muss.
Kunz Jehle und Hanss Scheffer im Angebot (der QS)
[Quelltext bearbeiten]Kennt hier jemand die beiden? Es existieren da diese 2 Artikel (Jehle ist formal erledigt, aber bei Schäfer steht die Relevanzfrage im Raum), und es scheint thematisch zur Grafschaft Hauenstein während des deutschen Bauernkrieges zu gehören. Sind hier noch Mitarbeiter anwesend, die sich zu den beiden äußern können, evtl. die Artikel überprüfen und verbessern, und vielleicht sogar von Grafschaft Hauenstein aus (wenn es sich anbietet) verlinken können? thanx, --U-333 14:02, 21. Jun. 2007 (CEST)
Wann entstanden die Einungen?
[Quelltext bearbeiten]Kann mir jemand sagen, in welchem Jahr die Einungen als Organisation geschaffen wurden? Vielen Dank! --M, Schäfer 00:03, 17. Okt. 2009 (CEST)
Super Artikel
[Quelltext bearbeiten]Hier sieht man die historischen Entwicklung vom geist. oder welt. Territorium zum heutigen Landkreis und den Schwierigkeiten wenn z.B. ein hist. gewachsenes Territorium das im HRR eine Einheit war plötzlich in zwei Landkreisen sich wiederfindet etc. Gruß--Bene16 08:07, 1. Jul. 2010 (CEST)
Freiherren von Tiefenstein
[Quelltext bearbeiten]ich habe viel Zeit in die Thematik der Rodungsaktivitaet der Freiherren von Tiefenstein investiert, wurde aber nicht fuendig. Die Freiherren von Tiefenstein treten urkundlich erst ab 1239 im Gebiet der Grafschaft Hauenstein auf. Allem Anschein nach sind die Herren von Tiefenstein mit den Herren von Teufen identisch. Ich stimme der Vermutung zu, dass die Herren von Tiefenstein (oder deren Vorgaenger [die Herren von Wehr oder vielleicht die Herren von Tegerfelden???]) wohl Freibauern dazu bewegen konnten dieses Gebiet zu Roden und sich dort sesshaft zu machen. Dass die Herren von Tiefenstein jedoch bereits seit der Jahrtausendwende dort ansaessig waren ist meines Wissens jedoch urkundlich nicht nachweisbar und deshalb mehr als zweifelhaft. Wenn man also in diesem Artikel so grossen Wert darauf legt nur urkundlich nachweisbare Aussagen zu platzieren, so muesste der Satz beim Absatz "Landnahme weltlicher Herren" - "Die Herren v. Tiefenstein wurden nach der Jahrtausendwende am Unterlauf der Alb ansässig..." umformuliert werden. -- M. Schäfer 19:57, 20. Jul. 2011 (CEST)