Diskussion:Grenke Bank

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Marsupilami in Abschnitt BaFin: Geschäftsorganisation nicht ordnungsgemäß
Zur Navigation springen Zur Suche springen

BaFin: Geschäftsorganisation nicht ordnungsgemäß

[Quelltext bearbeiten]

„Die GRENKE BANK AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Sie muss zudem innerhalb von zwölf Monaten Mängel in der Geldwäscheprävention abarbeiten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Zwei Sonderprüfungen und die Jahresabschlussprüfung 2023 haben ergeben, dass die Bank die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) teilweise nicht erfüllt.“

--Marsupilami (Disk|Beiträge) 10:33, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten