Diskussion:Grußformel (Korrespondenz)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 141.76.178.71 in Abschnitt "Schöne Grüße"
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Allgemeiner Spam

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Wie kann ich Jimmi, den Bettler, in Ablock eintragen? Bei mir ist der Link zum Bild blockiert, gibts denn sowas? (nicht signierter Beitrag von 217.17.193.66 (Diskussion) 17:08, 18. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Lizenzhinweis

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Diesen Hinweis bitte nicht entfernen oder archivieren und immer an erster Stelle auf dieser Diskussionsseite belassen.

Die Artikel Grußformel (Korrespondenz) und Schlussformel haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Schlussformel einige Textpassagen übernommen und in Grußformel (Korrespondenz) eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Normalo 21:54, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Erster Eintrag ohne Überschrift

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Die Grußformeln auf dieser Seite erscheinen mir sehr förmlich. Mir fehlen hier Grußformeln, die man bei guten Bekannten verwendet. - 91.18.219.173 18:03, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

mit bestem gruße

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man sollte vll. keine anleitung für rechtsextreme hier verteilen... der hinweis auf den verbot des "deutschen grußes" reicht imo.

Veraltet?

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Sind die Grußformeln für Geschäftsbriefe noch aktuell? Mir erscheinen sie steif und veraltet. --Hutschi 14:29, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe es überarbeitet. --Hutschi 11:07, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


"„Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung“ (In Österreich völlig normal und üblich." Komm aus Österreich und hab das noch nie gehört. Mag ja nichts heißen aber die Grußformel ist sicher nicht völlig normal und üblich.--213.47.177.86 12:09, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hinweis auf Diplomatische Grußformel fehlte

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Genehmigt den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.,
--Arcudakis Blitzableiter 14:48, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Deutschland

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All dies gilt vorwiegend für Deutschland. Nicht für andere deutschsprachige Staaten.

Dies also als "irgendwie allgemeingültig" hinzustellen, halte ich für sehr einseitig und eigentlich provinziell. (nicht signierter Beitrag von 213.39.156.75 (Diskussion | Beiträge) 17:00, 22. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Hinweis für AusLänder

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Für mich als Niederländer der die deutsch Sprache schon beherrscht sind Grüßformel immer noch schwierig, besonders weil Deutscher (offen gesagt) so viel höflicher sind. Die buchstäbliche Übersetzung von "sehr geehrter Herr" wurde auf holländisch eher lächerlich wirken. Anderseits erscheint "Hochachtungsvoll" auf deutsch eher die Ausnahme, während Niederländer einen Geschäftsbrief manchmal mit "hoogachtend" enden statt "mit freundlichen Grüßen", was in NL eher für Bekannte benutzt wird. (nicht signierter Beitrag von 81.207.20.42 (Diskussion) 11:28, 10. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

verbotene Grußformeln

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„In Deutschland ist es nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten, in Briefen die Grußformel

  • „Mit deutschem Gruß“

zu verwenden, wenn Aufmachung und Inhalt des Briefes erkennen lassen, dass nationalsozialistischer Sprachgebrauch gemeint ist.“ Ist es tatsächlich verboten, (aus welchen Gründen auch immer) diese Grußformel in privaten Briefen zu verwenden? Oder nur, wenn es sich um offene Briefe, Artikel o. ä. handelt? 93.184.128.24 13:14, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Straftaten, die fern der Öffentlichkeit begangen werden, bleiben Straftaten. Da es sich bisher auch nur um eine Formel handelt, werde ich das „n“ entfernen. --Dharion 23:13, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Negative Konnotation von "Hochachtungsvoll" oder "Mit vorzüglicher Hochachtung"

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Das muss in einer aktuellen Enzyklopädie unbedingt erwähnt werden: Diese beiden Grußformeln werden heute im Geschäftsverkehr nur in sehr negativen Kontexten verwendet, wenn der Schreiber nicht freundlich grüßen, jedoch die Form wahren will. Beispiele hierfür sind letzte Mahnungen bei der Beitreibung von Forderungen oder ähnliches. Florian Fell 13:07, 25. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

    • Was daran liegt, a) daß die meisten Menschen heute nur noch ein sehr geringes Kulturwissen haben, b) der Meinung sind, daß "freundliche Grüße" für eine Reklamation oder Mahnung oder einen Streitfall zu freundlich und wohlwollend klingen, dabei aber vergessen, daß die Hochachtung etwas deutlich höherrangiges ist als einfache Grüße. Somit hatten die früheren abgestuften Grüße schon ihren Sinn, denn mit ihnen konnte man sehr deutlich machen, was man von dem Adressaten hielt. Wenn ich immer nur "freundliche Grüße" schreibe, kann ich das natürlich nicht mehr.


In Österreich sind diese Schlußformeln, wie die meisten, welche im Artikel als veraltet und unhöflich bezeichnet werden, noch üblich, vor allem im Geschäftsbereiche und bei Ämtern. (nicht signierter Beitrag von 91.113.1.12 (Diskussion) 21:27, 18. Jul 2011 (CEST))

In Österreich ist die Nichtverwendung dieser Schlußformeln durch Ziviltechniker/Zivilingenieure, Juristen, etc. im Briefverkehr unüblich. Eine Ausname (die einzige mir bekannte) dürften formlose ("nichthoheitliche") E-Mails von Juristen der Magistratischen Bezirksämter Wiens sein, ich verfüge über verschiedenste, in denen mit "freundlichen Grüßen" geendet wird. (16:45, 30. Aug 2011 (CEST)) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.113.56.171 (Diskussion) )

Wenn die Grußformel "Hochachtungsvoll" in einem sehr negativen Kontext gesehen wird, warum führt der Knigge dann diese Grußformel nach wie vor? (Siehe http://www.knigge.de/archiv/ihre-fragen/im-beruf---mfg-oder-hochachtungsvoll-11196.htm) Mir scheint, diese Grußformel ist vielmehr umstritten, doch es ist unklar, aus welchen (formalen) Gründen dies so ist. -- 87.179.243.97 14:51, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

So lange kein eindeutiger Beleg dafür gefunden werden kann, daß diese Grußformeln unhöflich sind, sollte das auch nicht behauptet werden (bevor sich noch jemand aufgrund eines Wikipedia-Artikels zu Unrecht beleidigt fühlt).Bei einem "mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" würde ich ja noch zustimmen, aber "Hochachtungsvoll" bzw. "mit vorzüglicher Hochachtung" sind allenfalls etwas veraltend/nicht mehr so ganz modern (wobei man fragen könnte, ob sie nicht auf niedrigem Niveau stagnieren oder gar wieder leicht zulegen, es wird ja teils wieder förmlicher) bzw. stehen heute im Gebrauch anderen Grußformeln eben nach. Es mag natürlich gerade "mit vorzüglicher Hochachtung" manchem etwas gestelzt vorkommen und damit als zweideutige Äußerung geeignet, aber das begründet wohl kaum jedem Benutzer dieser Formel eine solche Absicht zu unterstellen. Auch ich habe "Hochachtungsvoll" schon als ganz normale Grußformel verwendet - ohne jede unhöfliche Absicht. "Mit freundlichen Grüßen" könnte man genauso zweideutig verstehen, wenn man darauf aus wäre. --Scribist 05:57, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Beispiel für eine komplette Schlussformel in einem Geschäftsbrief

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Warum wurde denn hier ein Punkt nach "mit freundlichen Grüßen" gesetzt? (nicht signierter Beitrag von Wiggum1328 (Diskussion | Beiträge) 14:28, 27. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Der Punkt ist Unsinn. Habe ich entfernt.--Juliabackhausen (Diskussion) 10:19, 21. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Hab schon ein paar Mal den Punkt reinkorrigiert, da er da ausnahmsweise hingehört, da die Grußformel Teil des letzten Satzes ist (Duden 9, "Richtiges und gutes Deutsch", 5. Aufl., S. 191), in solchen Fällen gilt die normale Zeichensetzung und Groß- und Kleinschreibung. Wird leider immer wieder falsch zurück korrigiert. --79.246.27.233 17:38, 5. Dez. 2012 (CET)Christian (wyrwoll@gmx.de)Beantworten

Falsch. Wenn das Teil des letzten Satzes ist, dann wird es kleingeschrieben. Aber ohne Punkt. Sollte der Duden etwas anderes meinen, hat eben der Duden Unrecht. Nebenbei würde bei dem üblichen "und verbleibe" oder "bin ich" der Punkt grammatisch - wenn es diese Ausnahme nicht gäbe - hinter den Namen gehören und nicht hinter die Grußformel, da auch der Name noch zum Satz gehört: Als wer oder was verbleibt er? Er bleibt immer noch der XY! --2001:A61:20EB:AD01:D07F:3C71:3160:FB07 13:10, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Falsche Grussformeln aufführen

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Mir ist nicht klar, ob man einen Brief mit "Lieber Gruss" schliessen kann. Klingt falsch in meinen Ohren. Weiss aber nicht, ob es wirklich falsch ist. Wäre es sinnvoll noch "Lieber Gruss" im Wikipedia Artikel aufzuführen. Falls die Grussformel grammatikalisch falsch ist evtl. in einem entsprechend gekennzeichneten Abschnitt? 20:20, 19. Okt. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 188.154.159.135 (Diskussion) )

"Lieber Gruss" ist grammatikalisch falsch, weil es "Gruß" und nicht "Gruss" heißen muss. Was den Stil angeht: Ich habe diese Formulierung noch nie gehört/gelesen, ich kenne nur "Liebe Grüße". LG -- Truelobo79 04:40, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Und als Ellipse gehört das außerdem in den Akkusativ, denn man sagt: ich schicke Dir einen lieben Gruß. Auch "liebe Grüße" ist Akkusativ, da fällt's nur nicht auf. "Lieber Gruß" ist mit oder ohne scharfes ß (was übrigens ein orthographischer, kein Grammatikfehler ist) schlicht falsch.--2001:A61:20EB:AD01:D07F:3C71:3160:FB07 13:11, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Neutral

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Es ist unklar wie man "Mit freundlichen Grüßen" als neutral darstellen kann, denn zu "freundlich" gehört per definitionem Sympathie. Sympathie ist aber nicht "neutral" sondern bedeutet positive Gefühle!!

Warum das Sich-bezeugen der Hochachtung nicht mehr als angemessen angesehen wird, dagegen aber jedermann gleich mit Sympathie zu bedenken ist, bleibt mir auch unverständlich. (nicht signierter Beitrag von 93.218.83.121 (Diskussion) 18:03, 29. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

"schachliche Grüße"?

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Also bei "schachlichen" Grüßen handelt es sich ja wohl um einen Witz? Ich finde, diese sollten entfernt werden. --82.113.106.166 17:40, 30. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Komma?

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Das zweite Komma in "Gerne nutze ich diesen Anlass, um Exzellenz …, (erneut) meiner … Hochachtung zu versichern" leuchtet mir nicht ein. -- Janquark 14:05, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Grußformeln für geistliche Würdenträger

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Die fehlen noch (ausgenommen die Apost. Nuntien)! Finde aber keine geeigneten Quellen dafür!--Der Spion (Diskussion) 00:57, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das könnte daran liegen, daß es da kein etabliertes Protokoll gibt, anders als in der Diplomatie. Im Zweifelsfall kann man da einfach höflich sein und dann paßt das. That said, die Catholic Encyclopedia sähe auf deutsch für Kardinäle und Bischöfe die Form "untertänigster Diener" vor. Eine Übersetzung der Formeln aus dem Italienischen, die sie vorsieht, wäre:
  • an den Papst: "Mich niederwerfend vor Eurer Heiligkeit Füßen habe ich die Ehre, mich zu bekennen / mit ganz ausgezeichneter Hochachtung / als Euer Heiligkeit ergebenster Diener /Name".
  • an den Papst, als Petition: Einleitung: "Heiliger Vater, sich niederverwerfend zu Füßen Eurer Heiligkeit hat der Unterzeichnete N. aus der Diözese N. die Ehre, wie folgt zu beginnen:" Schlußformel: "und möge Gott...", was die Catholic Encyclopedia als Abkürzung für "und möge Gott Euer Heiligkeit mit seinen Geschenken bedenken" erklärt.
  • an einen Kardinal: "Mich niederwerfend zum Kusse des heiligen Purpurs habe ich die Ehre, mich zu bekennen als Eurer hochwürdigsten [Kardinal aus Fürstenhäusern: und durchlauchtigsten] Eminenz / ganz ergebenster und gehorsamster Diener / Name".
  • an einen Bischof: "Ihren Hirtenring küssend bin ich Euer hochwürdigsten Exzellenz / ergebenster und gehorsamster Diener / Name".
  • an einen sonstigen Prälaten: "bin ich Euer Gnaden [i. Original: euer durchlauchtigsten und hochwürdigsten Lordschaft - aber "durchlauchtigst" sagt man hier nicht mehr, und "Euer Hochwürden" kann nicht gesteigert werden; für einfache Monsignores nicht geeignet] ergebenster Diener.
--2001:A61:20EB:AD01:D07F:3C71:3160:FB07 13:31, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
    • Gab es früher schon, wird heute kaum noch gebraucht. Romanische Sprachen haben anders als angelsächsische meist deutlich längere und sprachlich versiertere Formulierungen.

Email

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Die Verwendung von Grußformeln in Emails fehlt im Artikel. Speziell würde mich interessieren, seit wann es überhaupt die Regel ist, in Emails Anrede und Gruß hineinzuschreiben. Meiner Erinnerung nach war es in den 1980ern in informellen Emails/Mailboxen/Usenet relativ unüblich, es gab höchstens Signaturen oder Kurzsignaturen ("--Name"). Absender und Empfänger stehen ja sowieso im Header. --46.114.174.146 16:38, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Rechtsanwälte/Ärzte

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Zitat: "Im Rahmen einer Korrespondenz unter Rechtsanwälten gilt die Formel „mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung“ als äußerst unhöflich, unter Ärzten ist sie dagegen allgemein üblich."

Gibt es dafür Quellen? Aus meiner beruflichen Praxis kann ich weder bestätigen, dass "kollegiale Hochachtung" unter Rechtsanwälten als "äußerst unhöflich" gilt (habe das allerdings auch noch nie bewusst irgendwo gelesen), noch dass das unter Ärzten die "allgemein übliche" Grußformel wäre. Unter Rechtsanwälten ist es definitiv unhöflich, sich untereinander nicht "kollegial" zu grüßen, also ein Schreiben einfach "Mit freundlichen Grüßen" abzuschließen. Üblich sind "freundliche kollegiale Grüße". Bei Ärzten ist es meines Wissens ähnlich. "(Vorzügliche) kollegiale Hochachtung" ist mir noch unter keinem Arztbrief begegnet. Heißt nicht, dass man das nicht verwendet. Aber "allgemein üblich" ist es dann wohl weniger. --2A02:908:673:8B40:11B3:414A:4EAE:EB74 13:06, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wissenschaftlich belastbare Quellen dazu werden rar gesät sein, aber dass die kollegiale Hochachtung auszusprechen unter Rechtsanwälten in der Tat äußerst unhöflich ist, dürfte meiner Ansicht nach unter Juristen allgemein bekannt sein. In einschlägigen Blogs wird man da sicher auch fündig.--Losdedos (Diskussion) 23:54, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hohe Amtsträger

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Die angeblich für „hohe Amtsträger“ angemessenen speziellen Grußformeln haben keinen Beleg und entsprechen nicht den Angaben in der derzeitigen Ausgabe des Ratgebers für Anschriften und Anreden des Bundesinnenministeriums. Dieser Veröffentlichung kann man auch entnehmen, daß es in der Regel mehrere Möglichkeiten gibt und man mit „vorzüglicher Hochachtung“ in der Regel nicht falsch liegt und mit „freundlichen Grüßen“ bei aktuellen Trägern hoher Ämter in der Regel schon. --SKopp (Diskussion) 01:08, 20. Mai 2017 (CEST)Beantworten

  • Das ist historisch zu sehen. Die Schlußgrußformeln entsprechen der Zeit der Anfänge der Bundesrepublik (also zu Zeiten von Frau Pappritz) und gelten für den internationalen Verkehr. Da sich Politiker heute meist auch Duzen, nutzen sie auch entsprechende Schlußgrußformeln, vergessend, daß da eben nicht Vorname Name an jemanden schreibt, sondern der Inhaber eines bestimmten Amtes. "Form" wird heutzutage ja eher als unpassend angesehen, man tut ja lieber so als wenn sich alle nah wären.

Neutrale Grüße

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„Beste Grüße“ ist ein Stufe weiter als „Freundliche Grüße“ und weitaus mehr als neutral.--87.184.131.50 16:20, 17. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

  • Bitte einen Beleg für diese Behauptung

Komma nach der Grußformel

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Die Aussage, nach der Grußformel dürfe kein Satzzeichen stehen, wird von "Regeln § 68, § 69" nicht belegt. Dort steht zwar im Beispiel "Mit freundlichen Grüßen" ohne Komma, aber in den Regeln wird davon nichts erwähnt; es belegt also nur, dass man das Satzzeichen weglassen kann.

Ob die Aussage vom angegebenen Dudenband belegt wird, weiß ich nicht. --Katimpe (Diskussion) 22:00, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

"Schöne Grüße"

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Nach https://karrierebibel.de/grussformeln/ sind "Schöne Grüße" komisch oder in meinen Augen noch schlimmer "schönen Gruß" . Auch wenn ich sie häufiger lese, muss ich sagen, dass ich sie hier in der Aufzählung markieren würde als nicht empfehlenswert. Was meint ihr? (nicht signierter Beitrag von 141.76.178.71 (Diskussion) 10:04, 21. Okt. 2020 (CEST))Beantworten