Diskussion:Grundbuchprinzipien
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
/* Antragsprinzip (§ 13 GBO) */
[Quelltext bearbeiten]Es müsste von einem Erwerber - und nicht von einem Käufer - die Rede sein, da sich der Antrag auf die Änderung der dinglichen (!) Rechtslage bezieht und nicht auf schuldrechtliche Rechtsgeschäfte (bspw. Kaufverträge). (nicht signierter Beitrag von 134.245.56.33 (Diskussion) 13:28, 22. Jul 2011 (CEST))
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/bulletin/2004_3_de.pdf.
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org (URL endet auf Satzzeichen; ggf. besser ohne)
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.