Diskussion:Grundpfandrecht
Grundlast, Grundpfand etc. in der Schweiz
[Quelltext bearbeiten]Habe diesen Abschnitt entfernt, weil er falsch ist:
Grundlast (Schweiz)
Das Schweizer Equivalent sind Grundlasten. Hierzu zählen:
- Grundpfand (ZGB 793 ff.)
- Grundpfandverschreibung (ZGB 824 ff.)
- Schuldbrief (ZGB 842 ff. und 854 ff.)
- Gült (ZGB 847 ff. und 854 ff.)
Grundpfandrechte sind keine Grundlasten, sondern Grundlasten sind ein Zwischending zwischen Grundpfandrecht und Dienstbarkeit (Servitut); Grundpfandverschreibung, Schuldbrief und Gült sind die drei Arten des Grundpfandes.
Nimmt mich wunder, aufgrund welcher Quelle die Fehlinformation ihren Weg in die Wikipedia gefunden hat... Jetzt hoffe ich nur, dass mir nicht selber irgend ein Fehler unterlaufen ist :-) --Don cristobal 15:28, 2. Apr. 2007 (CEST)
Kreisverlinkung
[Quelltext bearbeiten]"Grundpfandrecht" und "Schuldbrief" sind auf den eigenen Artikel verlinkt. Macht das Sinn? --Peter2 19:30, 10. Aug. 2009 (CEST)
Einleitungssatz fragwürdig
[Quelltext bearbeiten]Das ist doch ein allgemeiner Begriff, da prinzipiell alle möglichen Forderungen abgesichert werden können, nicht nur Kredite. Der Einleitungssatz scheint mir falsch zu sein. --Mundanus (Diskussion) 09:55, 11. Nov. 2015 (CET)
- Jep, Anpassungen heute. --Stephan Klage (Diskussion) 10:43, 25. Aug. 2024 (CEST)
Unterscheidung
[Quelltext bearbeiten]mit kurzer Erläuterung was eine Hypothek, was eine Grundschuld und was eine Rentenschuld ist, wäre ganz aufschlußreich.--Hopman44 (Diskussion) 12:34, 13. Sep. 2017 (CEST)
- Jeweils als Blue-Links in ihrer abstrakten Version in die Einleitung übernommen und länderspezifisch dann auch – ebenfalls als Blue-Links – für die Ausführungen in Deutschland, soweit es die Hypothek betrifft. Grundschuld und Rentenschuld sind lediglich allgemein als Artikel angelegt.--Stephan Klage (Diskussion) 10:42, 25. Aug. 2024 (CEST)