Diskussion:Grundsätze der Wiener Nomenklaturkommission

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von MrBurns in Abschnitt Geographische Bezeichnungen
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Grundsteinlegung

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Mir ist zwar bewusst, dass es den Artikel Straßen in Wien schon gibt, aber ich finde, dort wären die im hs. Artikel vorliegenden Informationen zuviel des Guten... --Der Polizist (Diskussion) 15:44, 9. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Dank und Anmerkung

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Besten Dank für diesen neuen Text. Ich finde ihn eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Lemma Straßen in Wien.

Zu zwei angeführten Punkten:

  • Bindestriche stehen im allgemeinen bei näheren Bestimmungen, die einem Ortsnamen nachgestellt sind, soweit nicht der Amtsgebrauch entgegensteht (z. B. Inzersdorf-Stadt, aber Wien Süd, weil so amtlich).
  • Bindestriche stehen auch, wenn ein geographischer Name aus zwei geographischen Namen zusammengesetzt ist (z. B. Wien-Donaustadt, Rudolfsheim-Fünfhaus).

Wie ich sehe, ist bei den ÖBB folgende Unterscheidung üblich: Setzt sich ein Bahnhofsname aus zwei gleichrangigen Ortsnamen zusammen (Stainach-Irding, Attnang-Puchheim, früher: Hadersdorf-Weidlingau), werden die beiden Namen mit Bindestrich verbunden. Ist aber der zweite Name dem erstgenannten untergeordnet (Wien Weidlingau, Villach Westbahnhof usw.), stehen die beiden Elemente getrennt hintereinander.

Ich halte diese Regelung auch für andere Anwender für sinnvoll (man macht ja im Begriff "Wien 2" vor dem Zweier, der statt Leopoldstadt steht, auch keinen Bindestrich) und finde daher, dass Wien-Donaustadt und Rudolfsheim-Fünfhaus hier irriger Weise so angeführt sind, als wären es gleichartige Beispiele. Beim Namen des 15. Bezirks versteht sich der Bindestrich, bei der Ortsangabe Wien-Donaustadt nicht. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 19:26, 9. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Bitte, gern geschehen... Ja, ich halte deine Gedanken durchaus für bedenkenswert, aber dass ist nun mal die offizielle Linie der Stadt Wien... --Der Polizist (Diskussion) 22:19, 9. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Einleitung

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@Benutzer:Wolfgang J. Kraus, ist zwar schon ein paar Jahre her, dennoch: Am 30. April 2014 fügtest du mit dieser Einleitungserweiterung u.a. ein:

  • Die Durchsetzung des Beschlusses von 1999 ließ bis heute zu wünschen übrig. So wurde z. B. die 2010 eröffnete U-Bahn-Station Hardeggasse so benannt, obwohl die neue Rechtschreibung seit 1999 Hardegggasse verlangt, da der zugrunde liegende Familienname Hardegg und nicht Hardeg ist.

Bist du sicher, dass es dazu einen Zusammenhang gibt? Beleg?

MWn werden Verkehrsbauwerke der Wiener Linien ebenso wie jene der ÖBB von diesen beiden Unternehmen selbst benannt, zwar in Abstimmung mit der Stadt, aber dennoch. Bei gemeinsamen Verkehrsbauwerken (Schnellbahn/Bahn und U-Bahn) wird Konsens gesucht. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussionen um Wien Mitte u/o Landstraße sowie um Wien Nord u/o Praterstern. Die Wiener Nomenklatur kommt dabei mE nicht zur Anwendung: Es handelt sich dabei weder um Verkehrsflächenbezeichnungen noch auch um Sonstige geografische Namen. --Elisabeth 09:02, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Hardegggasse ist zweifellos ein Verkehrsflächenname, Hardegg (Adelsgeschlecht) der der Benennung der Gasse zugrundeliegende Familienname. In Lehmanns Wiener Adressbuch erstmals 1911 zu finden (auch damals in der heutigen offiziellen Schreibung). --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 12:01, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ja schon, es ist nur die Frage, ob Betriebe wie die Wiener Linien (die ja eh im Eigentum der Stadt steht) auch daran gebunden sind (gescheiter wärs natürlich schon). Ich weiß, dass die Stadt Wien selbst nicht sehr konsequent ist, was die Umsetzung betrifft, man muss ja nur einmal den Stadtplan auf wien.gv.at anschauen. Allerdings gibt's auch Gegenbeispiele, z.b. die Königsegggasse in Mariahilf. Die wurde früher Königseggasse geschrieben, es gibt auch noch entsprechende Straßenbenennungstafeln. Aber es gibt auch solche mit der korrekten Rechtschreibung, eben Königsegggasse. --Der Polizist (Diskussion) 12:39, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Erstmal, danke für eure prompten Reaktionen. Das mit der Verkehrsflächenbezeichnung/sonstige geografische Namen versus Verkehrsbauwerk des öffentlichen Verkehrs habe ich genau deswegen hervorgehoben: Verkehrsbauwerk ist eben nicht eines der beiden im GR-Dingsbums genannten. Und wie Der Polizist auch richtig zusätzlich einwendet, bin auch ich der Meinung, dass die beiden betreffenden Verkehrsbetriebe (Wiener Linien und ÖBB) schon auch deshalb nicht an dieses GR-Dingsbums gebunden sind, das sie als eigenständige Unternehmen nicht direkt (Wiener Linien) bzw. gar nicht (ÖBB) der Stadtverwaltung unterstehen. Deswegen hätte ich auch gerne den von dir, Wolfgang, unbelegt eingebrachten Satz aus dem Artikel gebracht.
Gerade zuvor habe ich aber nun überhaupt in Diskussion:Straßen in Wien#Rechtschreibung /2 die allgemeine Diskussion zu dem Thema eröffnet, weils das dort schon umfangreicher diskutiert wurde (Oktober 2009) und dort auch besser hinpasst. --Elisabeth 12:56, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Die ÖBB sind an von der Wiener Stadtverwaltung aufgestellte Schreibregeln sicher nicht gebunden. Es wird aber zweckmäßig sein, wenn sie sich daran halten, um einheitliche Schreibung zu ermöglichen. Die Wiener Linien stehen im Eigentum der Stadt Wien; ich bin daher der Meinung, dass für die Wiener Linien der Gemeinderatsbeschluss von 1999 verbindlich ist und dass es nicht angeht, diesem mit formalen Haarspaltereien auszuweichen. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 13:03, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Ja, wie du, Wolfgang, richtig schreibst: "ich bin daher der Meinung", "und dass es nicht angeht, diesem mit formalen Haarspaltereien auszuweichen":
Völlig unabhängig davon, ob die Grundsätze für die Wiener Lienen nun tatsächlich verbindlich sind oder doch nicht - und allenfalls auch ob die ÖBB daran gebunden sein sollen oder sich deiner Meinung nach daran halten sollen. Es ist, wie ich eingangs geschrieben habe: Völlig unabhängig nun von dem tatsächlichen Sachverhalt zur Station Hardeggasse und die beiden Verkehrsunternehmen; ganz unabhängig davon, ob die Hardeggasse nun tatsächlich wie von dir behauptet seit 1999 amtlich Hardegggasse heißt (bzw. all die Analogfälle querbeetein in der deWP) oder doch nicht, weil der pauschale Gemeinderatsbeschluss vielleicht entgegen deiner Meinung doch nicht amtliche Einzelwirkung auf eine rückwirkende Benennung hat: Die von mir angegriffenen beiden Sätze sind von dir (wie es leider so oft bei dir der Fall ist) freihändig und belegfrei eingefügt worden. Belastbare Quellen kannst du offensichtlich nicht beibringen. Ich habe daher die beiden Sätze im Sinne von WP:Belege und entsprechend dieser Diskussion entfernt. --Elisabeth 19:35, 20. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Geographische Bezeichnungen

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Aus dem Artikel ist nicht ersichtlich, nach welcher Regel geographische Eigennamen geändert wurden (z.B. Nußdorf -> Nussdorf). Allein an der Rechtschreibreform kanns ja nicht liegen, da die Rechtschreibung nicht die Schreibung von Eigennamen regelt. Oder hat das mit Nussdorf damit zu tun, dass der Name tatsächlich von Nüssen kommt? --MrBurns (Diskussion) 12:16, 26. Dez. 2018 (CET)Beantworten