Diskussion:Gustav Ucicky
Witwe Ucicky
[Quelltext bearbeiten]Sowohl Vergleichsbeträge für Klimts "Wasserschlangen II" und der erwähnte Ort (das Land), wohin das Gemälde verkauft worden sei, sind nicht bestätigt und lediglich Spekulation einer Tageszeitung. Darum sollte dieser Absatz gestrichen werden. (nicht signierter Beitrag von Mmk6slw (Diskussion | Beiträge) 19:58, 24. Nov. 2013 (CET))
- Zum Vorgang hat es weder von Ursula Ucicky noch ihrer Stiftung oder sonstwem ein Dementi zu den von der Wiener Tageszeitung Der Standard recherchierten und berichteten Informationen gegeben. Ich halte daher die Streichung dieser Informationen für unsachlich. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 11:29, 25. Nov. 2013 (CET)
Sowohl Vergleichsbeträge für Klimts "Wasserschlangen II" und der erwähnte Ort (das Land), wohin das Gemälde verkauft worden sei, sind nicht bestätigt und lediglich Spekulation einer Tageszeitung, also sollte der Betrag unter "kolportiert" angeführt werden. Sothebys hat die Daten nie bestätigt. Zudem werden die Persönlichkeitsrechte der Stifterin verletzt, die sich bewußt nicht zu Wort gemeldet hat. Es handelt sich um einen privaten, moralischen Entschluss (der stiftungsgründung) eines ehem. NS-Opferns, die man respektieren sollte.Schließlich kommen die Leistungen der Gemeinnützigkeit zur Gute und wurde ein vorbildlicher Akt im Umgang mit NS-Raubkunst gesetzt.... (nicht signierter Beitrag von Mmk6slw (Diskussion | Beiträge) 19:49, 4. Feb. 2014 (CET))
- Es wird wohl so sein, dass Sotheby und Frau Ucicky Stillschweigen vereinbart haben, dass aber bei Sotheby sicher mehr als eine Person genau weiß, wie der Handel abgelaufen ist, und eine dieser Personen mit der "Standard"-Berichterstatterin gesprochen hat. Persönlichkeitsrechte von Frau Ucicky können von Wikipedia nicht verletzt worden sein, da es keinen triftigen Grund gibt, eine Information von allgemeinem Interesse zu verschweigen. Der "moralische Entschluss" ist zu würdigen, kam aber sehr spät. Schon Gustav Ucicky hätte sich dazu entschließen sollen, auf die letzten rechtmäßigen Eigentümer aktiv zuzugehen. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 19:59, 4. Feb. 2014 (CET)
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