Diskussion:Guter Glaube
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Jordi in Abschnitt Rechtsterminologische Abgrenzung
Hmmm, warum stand der Artikel in der Wunschliste, wenn keine Seite auf ihn verweist? --Peter Schuster 18:36, 9. Jul 2004 (CEST)
Legaldefinition
[Quelltext bearbeiten]Gibt es in einem deutschen Gesetz (im BGB?) eine Legaldefinition von Gutgläubigkeit? --84.176.41.68 15:37, 22. Jan. 2010 (CET)
Ja, eine solche steht in §932 II BGB. --ObersterGenosse (Diskussion) 01:30, 19. Okt. 2015 (CEST)
Rechtsterminologische Abgrenzung
[Quelltext bearbeiten]Ein Absatz ist vom Buch übernommen. Es sei denn das verhielt sich andersrum: kann ja alles sein --eugrus (Diskussion) 17:42, 31. Okt. 2014 (CET)
- Ist offensichtlich "andersrum", denn als ich den Absatz seinerzeit geschrieben habe [1], kannte ich dieses E-Book nicht. Noch kenne ich den Autor Ph. Charwath. Der Abschnitt stammt von mir.--Jordi (Diskussion) 08:37, 11. Jul. 2018 (CEST)