Diskussion:Guthabenkarte
Vorschlag
[Quelltext bearbeiten]Ich würde den Artikel analog zu Postpaid nach Prepaid verschieben, da Karten nicht unbedingt erforderlich sein müssen.--Waluigi 19:54, 9. Mai 2005 (CEST)
Man könnte auch noch erwähnen, dass sich jetzt auch Blizzard bei World of Warcraft der Idee bedient. --ChristianErtl 13:36, 11. Nov 2005 (CET)
Guthabengültigkeit
[Quelltext bearbeiten]Weiß jemand, was aus dem Urteil des LG Muenchen I zum Guthabenverfall bei Prepaidkarten vom 26.01.06 (AZ 12 O 16098/05, Pressemitteilung vom 07.02.) geworden ist? Dazu würde ich ein paar Informationen hier erwarten. --Karl, 06. Apr 06
- "Wie es aussieht, wird diese Entscheidung des Landgerichts München I noch nach Kräften ignoriert." Dies sieht mir doch arg nach einem persönlichem Kommentar aus. --ChickenBrain Diskussion 16:36, 11. Mai 2006 (CEST)
- Das Urteil im Artikel betrifft nur o2. Ich habe das geändert, habe aber keine Zeit, daß neue Urteil gegen Vodafone miteinzufügen. Bisher sind ja nur o2 und Vodafone verurteilt. T-Mobile muß das Urteil noch prüfen, ebenso wie E+. Wegen technischer Umstellung funktioniert das bei o2 und Vodafone bisher aber noch nicht.
- Habe Vodafone mit eingebaut. Gruß --GrößterZwergDerWelt 22:18, 10. Sep 2006 (CEST)
Die aufgeführten Musterbriefe sind für die D1-Discounter falsch da die dort aufgeführten Urteile nicht für D1 gelten. E-Plus sowie die Discounter ebensowenig wie Vodafone und O2 lassen derzeit Guthaben nicht mehr verfallen daher sind die Briefe überflüssig. Die Musterbriefe sind also eher veraltet - ein Anruf bzw. eine Mail reicht. --88.73.236.18 13:24, 30. Okt. 2006 (CET)
- Laut FAQ von T-Mobile [1] verfällt auch dort seit dem 30.3.07 das Guthaben nicht mehr. (Zumindest verstehe ich das so). --Kungfuman 17:40, 27. Sep. 2007 (CEST)
Prepaid
[Quelltext bearbeiten]Eine interessante Anektode ist das das Prepaid-system von D1 (möglicherweise auch die anderen) extra entwickelt wurde damit auch die Afrikaner telefonieren können, denn die waren damals nicht kreditwürdig. Das live runter telefonieren und wenn das Guthaben leer ist macht es klick war ein ziemlicher horror zu entwickeln. Ich war damals bei der Firma beschäftigt die das Abrechnungssystem für D1 gemacht hat. Sollte ich das in den Artikel einfügen?--Mpeg 12:59, 2. Mär. 2009 (CET)
Hierher führt der Redirect Prepaid, was ungünstig ist, da hier eigentlich nur Prepaid-Mobiltelephonkarten beschrieben werden. Andere Prepaid-Karten bzw. das Prepaid-Modell im Allgmeinen werden nicht erwähnt. Siehe zum Beispiel diesen Artikel hierzu in der englischen Wikipedia. --ChristianErtl 20:06, 11. Nov 2005 (CET)
Ich schließe mich an - Prepaid ist ein (Zahlungs)Verfahren, es gibt mehr Anwendungen als eine Guthabenkarte für Handys. Der Artikel sollte gesplittet werden in "Prepaid" und "Prepaid Karte" --Britta Reuthe 11:42, 9. Aug 2007 (CET)
Links
[Quelltext bearbeiten]der 2. Link war tot, und die anderen beiden verwiesen nur auf einen Teil der Anbieter. Ich betrachte das als (zumindest unbeabsichtigte) Schleichwerbung und bin der Meinung daß diese Links in der WP nicht geduldet werden sollten. 790 15:38, 22. Nov 2005 (CET)
- Wahrscheinlich sind sie es nicht nur unbeabsichtigt, die werden regelmäßig von IP-Benutzern eingestellt und ähneln sich doch stark, vor allem hinsichtlich Inhalt. Vielleicht handelt es sich um eine Agentur. Dieser Artikel ist ohnehin sehr unbefriedigend, er ist sehr spezifisch auf Mobiltelephon-Prepaidkarten und informiert viel zu sehr über konkrete Angebote. Ich setze mal einen Überarbeitenbaustein. --ChristianErtl 23:16, 22. Nov 2005 (CET)
Zwangsaufladung
[Quelltext bearbeiten]Also bei O2 ist das so, dass nach einer bestimmten Zeit (glaube 15 Monate) eine Zwangsaufladung erfolgen muß. Wenn nicht endet der "Vertrag" und das Restguthaben wird sicherlich zurückgezahlt. Das finde ich nicht in Ordnung. Unterm Strich läuft dieses zu einer Grundgebühr hinaus, was ja Pepeaid ausrücklich nicht sein soll! Es soll halt nur die tatsächliche Nutzung bezahlt werden auch wenn durch diese Nutzungsentgelten auch nutzungsunabhängige Kosten abgedeckt werden.
Registrierungspflicht/Anonymität von Guthabenkarten
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht könnte man die Situation in Deutschland, Österreich, Schweiz oder sonstwo gegenüberstellen; welche Arten von Guthabenkarten müssen verpflichtend namentlich registriert werden; ist deshalb ein Wohnsitz im jeweiligen Land erforderlich. Falls jemand mehr dazu weiß, bitte melden!
Mini Editwar?
[Quelltext bearbeiten]Hallo, was hat es mit diesen Edits und davor auf sich? Was passt denn da nicht? Ich sah mich schon versucht, den IP-Edit nachzubearbeiten, wage das nun aber nicht, da ich ja fürchten muss, auch als Vandale dazustehen. --jha 10:00, 1. Feb 2006 (CET)
- Für mich sah das nach nicht gelungener Überarbeitung, evtl. sogar nach Vandalismus aus (einführenden Absatz entfernt etc.) Thorbjoern 10:02, 1. Feb 2006 (CET)
- Was genau war daran dann falsch ? Weil dir was nicht gefällt heißt das nicht, das es nicht okay wäre - Inhalt zählt und nicht persönlihces Wohlgefallen --84.59.194.179 12:15, 1. Feb 2006 (CET)
- Ich bin auch dafür, das zu revertieren. --ChristianErtl 19:41, 1. Feb 2006 (CET)
- Warum ? Zumal in der alten Version viel Unsinn drin steht von wegen keine Grundgebühren (Verweis easymobile) und höhere Gesprächskosten als bei postpaid-sachen ...--84.59.194.179 21:13, 1. Feb 2006 (CET)
- Dass der Artikel überarbeitet werden muss, ist klar. Es gibt da noch viele weitere Kritikpunkte. Du solltest dir aber dringend mal andere Wikipedia-Artikel und ihre generelle Struktur anschauen. Man sollte auch nicht mit der Wiki-Syntax herumspielen. Sieh dir mal das Wikipedia:Handbuch an --ChristianErtl 22:37, 1. Feb 2006 (CET)
- ahjo und das muss man reverten anstatt zu ändern ? Naja dann macht es halt selbst ... --84.59.194.179 23:30, 1. Feb 2006 (CET)
- Dass der Artikel überarbeitet werden muss, ist klar. Es gibt da noch viele weitere Kritikpunkte. Du solltest dir aber dringend mal andere Wikipedia-Artikel und ihre generelle Struktur anschauen. Man sollte auch nicht mit der Wiki-Syntax herumspielen. Sieh dir mal das Wikipedia:Handbuch an --ChristianErtl 22:37, 1. Feb 2006 (CET)
- Warum ? Zumal in der alten Version viel Unsinn drin steht von wegen keine Grundgebühren (Verweis easymobile) und höhere Gesprächskosten als bei postpaid-sachen ...--84.59.194.179 21:13, 1. Feb 2006 (CET)
Ich habe mich mal drangemacht, den Artikel "von vorn" mit einem allgemeineren Ansatz neu aufzuziehen. Mir ist klar, dass jetzt "Anfang" und "Ende" nicht zusammenpassen. Ich mache "morgen" weiter, was aber um Himmels willen nicht heißen solle, dass ihr nicht auch editieren dürft ;-)--jha 02:47, 2. Feb 2006 (CET)
Prepaidkarten sind in der Mehrzahl keine Kundenkarten
[Quelltext bearbeiten]Schön, dass der Artikel wächst. Allerdings hat er in meinen Augen immer noch eine unzulässige Einschränkung: Prepaid cards hätten eine Verbindung mit einem Kundenkonto. Alle Telefongesellschaften der Welt sprechen von prepaid cards, wenn sie anonyme Guthabenkarten verkaufen, mit denen man an öffentlichen Telefonen telefonieren kann. Das Produkt, das bisher weltweit in der allerhöchsten Stückzahl produziert wurde, ist eine prepaid-Chipkarte. Im Stückzahlvergleich sind calling cards, die es unbestritten auch als prepaid gibt, völlig marginale Exoten. Auch die prepaid-cards aus dem Mobilfunk liegen im weltweiten Maßstab noch weit zurück gegen die prepaid cards für öffentliche Telefone. Wobei es diese anonymen prepaid cards in allen möglichen Technologien gibt, nicht nur mit Chip. Von der Bedeutung her muss also so ein Artikel über prepaid cards mit den Karten ohne Kontoverbindung beginnen. Die prepaid cards mit Kontoverbindung sind Sonderfälle. Fink 00:04, 3. Feb 2006 (CET)
- Auch bei den Prepaidkarten handelt es sich um ein Kundenkonto. Ein Anonymes, das bei Erwerb des Zugangs mit einem festgelegten Guthaben versehen ist und bei Erreichen der 0-Linie erlischt. Das Kundenkonto kann nicht aufgeladen werden, diese Einschränkung muss in der Tat hinein. Kundenkonto bedeut nicht mehr als dass irgendwo in einer Datenbank unter einer Nummer (Kundennummer = Nummer der Prepaidkarte) ein Zähler für einen Guthabenwert vorhanden ist. Dazu gehört dann auch noch eine PIN, damit nicht jeder nur durch Kenntnis der Kundenkontonummer Zugriff auf die Leistung erhält. Teilweise die PIN aber auch Bestandteil der Kartennummer (die dadurch um so länger wird...) --jha 02:55, 3. Feb 2006 (CET)
- da muss ich Dir leider widersprechen, das ist für die Telefonkarten sachlich nicht richtig. Diese haben keinen anonymen Kunden, der in irgendeiner Datenbank verzeichnet ist, wie Du schreibst. Sie haben ausschließlich einen Zähler in der Karte selbst, die Karte selbst hat auch keine Datenbank. Eine Art einfacher Kilometerzähler, der heruntergezählt wird. Eine PIN haben sie auch nicht, wie Du schreibst. Sie haben Sicherheitsmerkmale, aber die sind für alle Karten gleich. Fink 09:52, 3. Feb 2006 (CET)
- Du meinst also nicht Prepaid Callingcards, sondern Prepaidkarten für ÖKaTels. Da hast Du in der Tat früher nur das Guthaben auf der Karte gehabt. Seit einigen Jahren hat's aber "im Amt" ein Schattenkonto, damit es auffällt, falls es irgendwer trotz aller Sicherheitsmerkmale schaffen sollte, die Karten "künstlich" aufzuladen oder gleich komplett eine Karte zu fälschen. --jha 13:18, 3. Feb 2006 (CET)
- Das ist eine weitere falsche Information. Es gibt kein Schattenkonto "im Amt", sondern es gibt Sperrlisten für prepaid cards, die aber keine Kundendaten enthalten, sondern Fertigungsmerkmale. Andere Hersteller von prepaid cards haben wiederum andere Sicherheitsmerkmale. Aber nirgends gibt es für Sie Kundenkonten. Ich klinke mich aus dieser Diskussion jetzt aber wieder aus, bis jemand mit größerem Überblick zu dem Artikel dazukommt. Fink 15:42, 3. Feb 2006 (CET)
- Wenn Du es besser weißt, dann verbessere es doch! Schimpfen "ihr macht alles falsch, aber ich klinke mich aus" ist vielleicht doch ein wenig einfach. Ich habe zumindest den Eindruck, dass Du Dich an dem Begriff "Kundenkonto" störst. Würde Dir "Guthabenkonto" besser gefallen? Wie wäre denn Deine Definition, die alle aufgezühlten Prepaid-Karten erfasst? (inkl. den völlig anonymen Calling-Cards, den ebenfalls anonymen ÖKaTel-Karten, den Prepaid-Visa-Cards und den Prepaid-SIM-Karten für Handies, die ohne Personalausweis-Kopie gar nicht funktionieren, weil irgendwelche Leute Angst vor Islamisten haben) --jha 21:44, 3. Feb 2006 (CET)
- Ich habe mich nicht ausgeklinkt, weil Du falsches schreibst, sondern weil ich keine Lust habe, mit jemand an einem Artikel zu schreiben, der offenbar nicht weiss, wo er mit seinen Texten festen Grund hat, und wo er sich nur etwas halbwegs plausibles ausdenkt. Aber zu Deiner Frage, was die prepaid cards gemeinsam haben, das kann ich Dir schon sagen. prepaid cards(=debit cards= Guthabenkarten) sind ein Geldäquivalent, mit dem man bestimmte Waren oder Leistungen kaufen kann. Wer prepaid cards in Umlauf bringt, bringt genauso Geld im Umlauf wie jemand, der Banknoten druckt oder Münzen prägt. Wer größere Mengen davon in Umlauf bringt, um den kümmert sich die Bundesbank. Natürlich nicht, wenn es eine Kantinenkarte ist, die nur an 10.000 Mitarbeiter ausgegeben wird, und an der Kantinenkasse oder am Automaten gegen Bargeld aufgeladen wird. Aber um die vorausbezahlten Telefonkarten kümmern sich die Bundesbanken schon, weil mit ihnen die umlaufende Geldmenge spürbar vermehrt wird. Credit Cards (oder postpaid cards) sind kein Geldäquivalent. Es sind Berechtigungskarten, mit denen man Geld, Waren oder Dienstleistungen erhalten kann, die man erst später bezahlen muss. Um die kümmert sich die Bundesbank nicht. Das ist in aller Kürze der Unterschied zwischen prepaid und postpaid. Dann gibt es natürlich für die prepaid cards eine Reihe von Unterscheidungsmerkmalen. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist, ob sie anonym sind, oder ob sie personalisiert sind. Diese beiden Kartengruppen kann man dann weiter untergliedern, bis man zu den einzelnen Merkmalen ihrer Benutzung kommt. ok, das sollte jetzt mal genügen als Antwort auf die Frage, was alle prepaid cards in meinen Augen gemeinsam haben. Fink 22:45, 3. Feb 2006 (CET)
Guthabenkarte
[Quelltext bearbeiten]Wieso steht der Artikel eigentlich unter dem englisch-deutschen Zwitter Prepaidkarte? Ich denke, wir sollten hier den etwas seriöseren Namen Guthabenkarte verwenden. Wenn keine gegenteiligen Meinungen kommen, würde ich den Artikel demnächst verschieben. Stern 10:46, 16. Feb 2006 (CET)
- Ich bin inzwischen der Meinung, dass wohl Prepaidkarte wie auch Prepaidcard ein Fall für eine BKL sind, da unter diesen Begriffen so viele verschiedene Kartentypen (nicht nur Telefon, aber hauptsächlich) rangieren. Nur wie heißen die anderen Lemmata korrekt, auf die dann verwiesen werden soll?
- Prepaidcard (SIM-Telefone)
- Prepaidcard (Telefon-Callback)
- Prepaidcard (Callthrough)
- Guthabenkarte für öffentliche Kartentelefone (ÖKaTel)
- Prepaidcard (Kreditkarte)
Meinungen? --jha 23:06, 16. Feb 2006 (CET)
- Nach Möglichkeit sollten wir uns jedoch für deutsche Begriffe entscheiden, so sie verfügbar sind. Gerade in diesem Fall ist die Grenze zwischen Marketing und Wissenschaftlichkeit eng. Stern 11:49, 8. Apr 2006 (CEST)
- Zwar bin ich kein Freund zwanghafter Eindeutschungen, aber "Guthabenkarte" ist einklich ein schönes Wort. Denglische Zwitter sind mir ein Greuel. -- Smial 01:07, 24. Jun 2006 (CEST)
- Also "Tauschen" mit Guthabenkarte, also den ARtikel auf Guthabenkarte und Redirect von Prepaidkarte dorthin? --jha 02:20, 24. Jun 2006 (CEST)
- Müsst ihr immer die deutsche Sprache neu definieren? "Prepaidkarte" versteht jeder auf der Straße. Auch wenn es kein richtiges Deutsch ist. Als ich den Artikel für die "Guthabenkarte" sah, dachte ich ich hätte mich im Artikel vertan (Heisst nicht die Geldkarte von der Sparkasse so?). Entweder ihr ändert ganz Wikipedia auf Deutsch (inklusive elektro-post statt email und ochsenmist statt bullshit) oder ihr lasst es so wie man es als normaler Mensch auch direkt versteht. :/--83.135.100.124 11:51, 31. Aug. 2007 (CEST)
- Absolut richtig. Ich wäre aber dafür, einen eigenen Artikel für "Prepaidkarte" zu erschaffen, der sich dann ausschließlich mit den viel umworbenen SIM-Karten beschäftigt. Alternativ könnte man "Prepaidkarte" auch auf Handy-Vertragsarten oder ähnliches verlinken. Prepaidkarte un Guthabenkarte sind meiner Meinung nach nicht das gleiche.--83.135.75.196 11:30, 2. Sep. 2007 (CEST)
hallo leute, ich kenne mich zwar hier bei wiki noch nicht so gut aus, möchte aber doch gerne was zu diesem artikel sagen. prepaidcard oder prepaidkarte sollte auf jeden fall unter einer rubrik laufen. ist ja nur die verschiedene schreibweise. allerdings würde ich nicht behaupten, dass es unter prepaidcard/karte hauptsächlich um telefonkarten geht. die prepaid kreditkarte ist mit sicherheit ein gleich zu behandelndes thema. der markt der predpaid kreditkarten steigt enorm. ein vorschlag von mir wäre eine eigene seite für prepaid kreditkarten anzulegen. grüße marco
Umbau
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Artikel heute neu aufgezogen, wobei ich den der Mobilfunkbereich fast unverändert übernommen habe, von ein paar Absatzumstellungen abgesehen. Will sagen: Da ist noch Arbeit nötig. Ebenfalls fehlt noch der Geldmengen-Aspekt. Vielleicht mag Fink ja jetzt dazu etwas schreiben. --jha 22:02, 26. Jun 2006 (CEST)
leider nur auf Deutsch
[Quelltext bearbeiten]Bei pre-paid Karten kann man leider die Bediensprache nicht einstellen. Was es fuer Touristen nicht einfacher macht. Jetzt einmal abgesehen von der Registrierungspflicht fuer Guthabenkarten fuer tragbare Funkfernsprecher. (nicht signierter Beitrag von 82.163.63.138 (Diskussion) 09:56, 13. Dez. 2010 (CET))
ALDI talk AGB
[Quelltext bearbeiten]Die AGB von Aldi Talk sind als eine Quelle angefuehrt. Schoen und gut, dass es Quellenangaben gibt. MMn wird hier deren AGB aber zu sehr gewuerdigt. Es sei darauf hingewiesen, dass man/FirmaXXX in AGB auch irgendwas schreiben kann - das heisst noch lange, lange nicht, dass das auch in nur irgendeiner Form rechtgueltig waere oder der herrschenden Lehre entspraeche. Darum waere ich dafuer, diese drohende Erwaehnung ("pass nur auf, Schurke, 1250,- Strafe!") zu entfernen. Nicht alles, was in AGB steht, passiert auch..
- Ob solche Klauseln statthaft und durchsetzbar sind steht sicher auf einem anderen Blatt, als Drohszenario stehen sie aber derzeit im Raum. Der Quellenlink dient daher als Beleg, dass es diese Regelungen gibt. Wenn's mal anderweitige Urteile dazu geben sollte zukünftigt, dann wird sicher auch das in den Artikel einfließen. Aber bis dahin ist es Spekulation. --jha 03:39, 31. Okt. 2007 (CET)
Kreditkarten
[Quelltext bearbeiten]Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass der Begriff Kreditkarte meiner Meinung nach hier falsch verwendet wird. Die Kreditkarte ist eben genau das Gegenteil einer Debitkarte. Bei der Debitkarte wird vorher bezahlt (Prepaid, jegliche Art Guthabenkarte), bei der Kreditkarte erhält man (der Name sagt's) Kredit, den man erst im Nachhinein begleicht. Ein Mobilfunkabo (Postpaid) oder besser die dazugehörige SIM-Karte ist (im weitesten Sinn) eine Kreditkarte, eine Guthabenkarte auf jeden Fall nie. Gruss Sorin
Mobilfunk
[Quelltext bearbeiten]Mit wem hat der Käufer einer Prepaidkarte (z.b. CallYa) eigntlich einen Kaufvertrag? Ich habe gehört der "Verkäufer" (z.b. in einem Kiosk) vermittelt nur die Karte und überweist das Geld dann weiter an D2. Alle weiteren Angelegenheiten des Käufers müssen dann mit dem Mobilfunk-Anbieter geklärt werden. Ich stelle mit das ähnlich vor wie eine Zahlung per Nachnahme, bei der die Post nur einen Vermittlungsauftrag hat. Qubric 22:36, 25. Aug. 2008 (CEST)
Fehler ausgebessert, Details erweitert
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich habe gerade a) eine Guthabenkarten-Art hinzugefügt (elektronischer Studentenausweis, der der Zahlung dient). b) den Prepaidkartenbereich ausgebaut, da er unlogisch aufgebaut war meiner Meinung nach c) eine Quelle korrigiert. In den AGB von medionmobile steht nichts von 1.250 Euro, jedoch steht dort "bis zu 12.500" €. soweit habe ich auch alles mit quellen belegt. außerdem habe ich einen link entfernt, der mir sinnfrei schien, da er eine auflistung von deutschen prepaid-anbietern darstellen sollte, aber nicht nur unvollständig war, sondern vllt. gerade mal die hälfte der anbieter aufgeführt war, was dann nicht ganz ausreicht für die behauptung einer vollständigen übersicht, meiner meinung nanch. hoffe das ist so alles ok und vllt. sichtet das ja mal jmd. viele grüße! --meine-freiheit- 17:50, 31. Jan. 2009 (CET)
Fußnote 5
[Quelltext bearbeiten]Das in Fußote 5 zitierte Urteil stammt nicht vom Amtsgericht München sondern vom Landgericht München.--91.52.158.209 23:36, 5. Jun. 2012 (CEST)
Begriff "Prepaidkarte" -> eigenständiges Lemma!
[Quelltext bearbeiten]Für mich ist das Lemma "Guthabenkarte" im jetzigen Zustand ein riesiges Wirrwarr. Bei "Prepaidkarte" ist nach m.E. das Thema Smartphone mit Guthaben gemeint. Für dieses eingegrenzte Thema erwarte ich ein eigenständiges Lemma. All das übrige Gedöns von Karten, auf denen irgendwie/irgendwofür Geld drauf ist, sollte in einem getrennten Lemma behandelt werden.--Blaua (Diskussion) 15:33, 30. Aug. 2017 (CEST)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00509/00510/00817/index.html?lang=de
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://de.statista.org/statistik/diagramm/studie/31406/umfrage/handynutzung-ueber-guthabenkarte-(prepaid)/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Berichte
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
– GiftBot (Diskussion) 07:33, 27. Nov. 2015 (CET)
EGMR: Der Staat darf den anonymen Kauf von Prepaid-Karten verbieten
[Quelltext bearbeiten]EGMR: Requirement to collect data to identify users of pre-paid SIM cards did not violate the right to privacy (pdf)