Diskussion:Häusliche Krankenpflege
Frage: Im Artikel wird zurecht darauf hingewiesen, dass die h.K. im Haushalt des Betreffenden erfolgen muss. Dies geschieht in Abgrenzung beispielsweise zu einer Pflegeeinrichtung. Was ist aber, wenn die Person in einer Unterkunft öffentlich untergebracht ist, dort einen eigenen Haushalt vorhält, aber mit jemandem zusammen ein Zimmer teilt? Entspricht dies dann nicht mehr der im SGB V verlangten "Häuslichkeit"? Gibt es entsprechende Definitionen oder Kommentare, die darüber mehr Aufschluss geben?
- Ich habe versucht, das genauer zu beschreiben. Ist das so verständlicher? Gruß --Thomas S.Postkastl 11:52, 15. Mai 2006 (CEST)
HKP ist die Abkürzung für Häusliche Krankenpflege, generell nicht nur bei psychisch Erkrankten! Der offizielle Name des G-BA für APP heißt häusliche psychiatrische (Fach-)Krankenpflege. -- AquaMellon 20:54, 21. Jul. 2008 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 12:40, 23. Dez. 2015 (CET)
Häusliche Krankenpflege wird nicht nur als Sachleistung erbracht, sondern auch als Geldleistung
[Quelltext bearbeiten]In der Überschrift als auch unter Leistungserbringung wird dargestellt, dass HKP nur als Sachleistung erbracht werden kann. Das ist nicht korrekt. Sie können auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB XI erbracht werden. Persönliches Budget verweist auf die Krankenkassen und die Krankenkassen selbst leisten dieses seit nun fast 10 Jahren. Hier eine Publikation des Spitzenverbandes der Kassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/schriftenreihe/GKV-Schriftenreihe_Pflege_Band_5_18965.pdf