Diskussion:Höchstbetragsbürgschaft

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage
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Ist das jetzt ein Artikel über die Höchstbetragsbürgschaft oder über die Erweiterungsklausel ? -- Albtalkourtaki 12:09, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Albtalkourtaki, beides gehört untrennbar zusammen: Die Erweiterungsklausel machte nur Sinn im Zusammenhang mit der Höchstbetragsbürgschaft und umgekehrt. Grüße-- Wowo2008 13:33, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Unsinn. Ich kann jede Bürgschaft erweitern (siehe Globalbürgschaften als Klassiker). Ansonsten Artikel auf sein Lemma zurückgeführt. Schließlich sind die Erweiterungsklauseln seit nunmehr nahezu 20 Jahren nicht mehr zulässig. Eine derart episch breite Auslage ist daher entbehrlich. --Stephan Klage (Diskussion) 14:42, 21. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 03:44, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten