Diskussion:Höchstbetragsbürgschaft
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage
Ist das jetzt ein Artikel über die Höchstbetragsbürgschaft oder über die Erweiterungsklausel ? -- Albtalkourtaki 12:09, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Hallo Albtalkourtaki, beides gehört untrennbar zusammen: Die Erweiterungsklausel machte nur Sinn im Zusammenhang mit der Höchstbetragsbürgschaft und umgekehrt. Grüße-- Wowo2008 13:33, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Unsinn. Ich kann jede Bürgschaft erweitern (siehe Globalbürgschaften als Klassiker). Ansonsten Artikel auf sein Lemma zurückgeführt. Schließlich sind die Erweiterungsklauseln seit nunmehr nahezu 20 Jahren nicht mehr zulässig. Eine derart episch breite Auslage ist daher entbehrlich. --Stephan Klage (Diskussion) 14:42, 21. Aug. 2021 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.anwaelte-bos.de/upload/BGH_765ff_Kreditvertrag.pdf
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.