Diskussion:Höhe (Bad Honnef)

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Steuerliste

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Bevor auch hier die Bezeichnung „Bürger“ entfernt wird. Sie wird im Aegidienberger Familienbuch auf den S. XVIII und XIX für alle Ergebnisse der sog. "Kopfgeldsteuerliste" von 1673 verwendet. Außerdem wird für Siefenhoven sogar unterschieden zwischen sechs Bürgern (17 Personen, die steuerpflichtig sind). Im Selhof-Buch von Nekum (S. 36/37) wird eine solche Steuerliste für Honnef zehn Jahre zuvor, im Jahre 1663 erwähnt. Dort wurde unterschieden zwischen allen Männern (Haushaltsvorständen) und sonstigen Personen über 16 Jahren. Vermutlich sind mit den Bürgern also die "Haushaltsvorstände" gemeint.--Leit (Diskussion) 13:48, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Auch Hamacher (Von Hunferode bis Aegidienberg, S. 14/15) verwendet die Bezeichnung "Bürger". Nun - gut. Was das Aegidienberger Familienbuch betrifft, so stammen zwar die Forschungsergebnisse von Johannes Jansen - veröffentlicht aber wurdn diese Arbeit von Werner Seifert in 2001 - da war ja Johannes Jansen bereits verstorben. Was Johannes Jansen wirklich erforscht hatte, hatte dieser in einem Artikel in der Honnefer Volkszeitung im Dezember 1973 ausführlich beschrieben. Bei der Huldigungsliste aus 1666 spricht er von "zur Huldigung verpflichteten Einwohnern" und bei der Kopfgeldsteuerliste aus 1673 spricht er von Haushalten, aber auch, und zwar was die Höhe der Steuern angeht, von: ... leistungsfähige Männer zahlten 1,5 Taler, alle anderen Männer einen, die Ehefrauen einen halben, die Witwen einen halben und einen viertel, die Söhne im elterlichen Haushalt einen viertel, die Töchter und Dienstmägde einen halben Vierteltaler ... --Fallkner (Diskussion) 16:26, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Mit der Ersetzung von "Bürger" durch Einwohner wäre ich einverstanden, wenn man die Unterscheidung bei Siefenhoven (6 Bürger, aber 17 Personen) klären bzw. aus dem Weg räumen könnte.--Leit (Diskussion) 20:01, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Im oben angesprochenen Artikel in der Honnefer Volkszeitung heißt es dazu: ... In Siefenhoven (Seiffenhoffen) sind ebenfalls (Anm.: wie in Himberg) sechs Haushalte registriert. Bei zweien heißt der Familienvater Schmitz, Peter und Jannes. ... Gilligh an der Kirch, Jan Offermann ... Jan Girßhäuser und Hubert Brassel der Schöffe.--Fallkner (Diskussion) 20:16, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Dann ist es wohl irreführend oder missverständlich, bei Siefenhoven von Bürgern zu sprechen (da Haushalte gemeint sind). Ich sehe aber, dass bei anderen Ortsteilen im Familienbuch mit Bürgern durchaus alle Personen gemeint sind. Bei Himberg sind es 14 steuerpflichtige Bürger, darunter 8 Familienmitglieder (hier können es also rein zahlenmäßig keine 14 Haushalte sein, Übersetzung: 14 steuerpflichtige Personen). Nur bei Orscheid ist es noch wie bei Siefenhoven: sieben steuerpflichtige Bürger (insgesamt 12 Personen). Übersetzung: 12 steuerpflichtige Personen. Und bei Wülscheid: fünf steuerpflichtige Bürger mit 14 steuerpflichtigen Familienangehörigen. Übersetzung: 19 steuerpflichtige Einwohner oder nur 14?--Leit (Diskussion) 20:53, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Die Sache mit Himberg verstehe ich persönlich so: ... 6 Haushalte (oder Haushaltsvorstehende) und acht Familienmitglieder/-angehörige, also insgesamt 14 Steuerpflichtige. Im genannten Zeitungsartikel heißt es bzgl. Orscheid: sechs Haushalte. Im Familienbuch heißt es aber sieben steuerpflichtige Bürger (insgesamt 12 Personen). Vielleicht hat man im Aegidienberger Familienbuch "Gilgen Peters Witwe" als einen Haushalt angesehen? Was Wülscheid betrifft, so geht aus dem Zeitungsartikel nichts Näheres hervor, sodass man m.E. die Angaben im Familienbuch nur "interpretieren" kann: fünf steuerpflichtige Bürger mit 14 steuerpflichtigen würde ich dann "lesen": 5 Haushalte und insgesamt 14 Steuerpflichtige oder: 5 Haushalte und 9 Familienmitglieder. Eine Klärung der ganzen Angelegenheit ist wohl nur durch Einsichtnahme der Original-Akte (befindet sich im kath. Pfarrarchiv Bad Honnef) möglich.--Fallkner (Diskussion) 21:16, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Kann noch ergänzen: Im Familienbuch heißt es auf S. XIII: "... insgesamt dürften von den 102 Personen (in 42 Familien) etwa 65 Reichstaler aufzubringen gewesen sein ...". Im genannten Zeitungsartikel schreibt Jansen diesbzgl.: "sind in etwa 43 Haushaltungen etwa 102 Erwachsene steuerpflichtig".--Fallkner (Diskussion) 19:14, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 02:10, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten