Diskussion:H8 (Holzhaus Bad Aibling)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://en.phorio.com/h8_holzhochhaus,_bad_aibling,_germany
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Problem mit Ressource (HTTP-Statuscode 429)
– GiftBot (Diskussion) 19:01, 14. Feb. 2016 (CET)
Definition Hochhaus
[Quelltext bearbeiten]Ist dies überhaupt ein Hochhaus im Sinne der Bauordnung? Die Höhe des Fussbodens des obersten Geschosses muss danach mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegen. Wenn dieses Gebäude eine Gesamthöhe von 25 m hat und etwa gezählte 8 Geschosse hat, beträgt die Geschosshöhe etwa 3,10 m. Zieht man das oberste Geschoss von der Gesamthöhe ab, liegt der letzte Fussboden mit Aufenthaltsräumen bei unter 22 m und damit unter der Hochhausgrenze. Ich vermute mal, dass die Planung dies auch genau vorsah, um nicht die erhöhten Anforderungen an ein Hochhaus erfüllen zu müssen. --Petflo2000 (Diskussion) 17:13, 14. Dez. 2018 (CET)
- Hochhaus wird in manchen Bauordnungen gar nicht definiert. In der bayerischen meiner Kenntnis nach auch nicht. Warum wurde dies nicht im Fachportal vor einer Verschiebung abgesprochen? --Label5 (L5) 18:10, 18. Dez. 2018 (CET)
- Hochhaus ist definiert z.B. in Musterbauordnung §2 Absatz 4 Nummer 1. --Petflo2000 (Diskussion) 18:21, 18. Dez. 2018 (CET)
- BayBO übrigens auch. Hab übrigens dieses auch schon vor Tagen auf der DS angesprochen. Aber keine Reaktion. --Petflo2000 (Diskussion) 18:25, 18. Dez. 2018 (CET)
- Die Musterbauordnung für sich ist eine Orientierung mit dem Ziel die einzelnen Landesbauordnungen zu vereinheitlichen. Ich bezweifle dass dieses lobenswerte Ziel aber in absehbarer Zeit erreicht werden wird. Insofern sehe ich keine Veranlassung diese auszugsweise als verbindlich anzusehen, da sie keine Bundesbauverordnung darstellt. In der BayBO finde ich gar keine Definition zu Hochhäusern und die Erläuterungen im WP-Artikel hinsichtlich der Länge einer Feuerwehrleiter sind meines Erachtens freie Interpretierungen. Dass auf dieser Disk keine Reaktion erfolgen konnte, mag ärgerlich sein, aber genau deshalb gibt es ja ein Fachportal wo man einen Hinweis hinterlassen kann. Das war was meine Kritik ausdrücken sollte. --Label5 (L5) 19:20, 18. Dez. 2018 (CET)
- BayBO übrigens auch. Hab übrigens dieses auch schon vor Tagen auf der DS angesprochen. Aber keine Reaktion. --Petflo2000 (Diskussion) 18:25, 18. Dez. 2018 (CET)
- Hochhaus ist definiert z.B. in Musterbauordnung §2 Absatz 4 Nummer 1. --Petflo2000 (Diskussion) 18:21, 18. Dez. 2018 (CET)
Da steht an der gleichen Stelle: BayBO Art. 2, Absatz 4, Nummer 1 http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-2 Habe zwar noch nicht alle LBO's durchgesehen, steht aber in fast allen textgleich so: Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach Abs. 3 Satz 2 von mehr als 22 m) --Petflo2000 (Diskussion) 09:51, 19. Dez. 2018 (CET)
- Ich finde allerdings in keiner der LBO´s auch nur ansatzweise einen Hinweis darauf, der deine These bzgl. Abzug erstes Geschoß bestätigt. Das Gebäude wird immer von Geländeöberfläche als 0 Punkt, bis Oberkante Dachabschluss betrachtet. Warum also sollten hier dann 3,10 m von der Gesamthöhe abgezogen werden, wenn sich kein Hinweis ergibt, dass diese 3,10 m unterhalb der Geländeoberfläche verlaufen. --Label5 (L5) 13:18, 28. Dez. 2018 (CET)
Der Begriff Gebäudehöhe in den LBOs ist für Laien sicher etwas irreführend, aber es nicht die Gesamtgebäudehöhe gemeint, sondern immer die Höhe des Fußboden des höchstgelegenen Geschosses von der Geländeoberfläche aus. Ich zitiere noch einmal die Definition von Hochhäusern (siehe auch weiter oben, alles aus der BayBO und anderen LBOs): Gebäude mit einer Höhe nach Abs. 3 Satz 2 von mehr als 22 m und der Abs. 3 Satz 2 besagt: Höhe .... ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Wenn ich also nur die Gesamthöhe eines Gebäudes habe muss ich, um den Fußboden des höchstgelegenen Geschosses zu erhalten, die Höhe des obersten Geschosses abziehen. Dieses habe ich bei besagten Gebäude getan. Daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe im Sinne der BayBO von ≤ 22 m, was vermutlich auch Ziel der Planung war. Man wollte sicher die Grenzen der Gebäudeklasse 5 einhalten, da die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Hochhaus erheblich größer sind als bei Gebäudeklasse 5. Durch eine Holzkonstruktion können sie sicher nicht erfüllt werden. --Petflo2000 (Diskussion) 17:04, 28. Dez. 2018 (CET)