Diskussion:Halter
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rennrigor in Abschnitt Bedeutung als Fahrzeughalter
Halter = Eigentümer? (2005)
[Quelltext bearbeiten]Der Halter ist nicht notwendigerweise der Eigentümer eines Kfz oder Haustiers, oder? --Mmwiki 23:39, 20. Apr 2005 (CEST)
- Halter is auch der Familienname im "Buch von Abraham" (Marek Halter, "La Mémoire d'Abraham". Paris, 1983). Die Geschichte dieser Halters beginnt in A.D. 70, in Jerusalem. Und es war in 1983, als Rosa Halter diese Heilige Stadt besuchte. --(nicht signierter Beitrag von 24.130.230.58 (Diskussion) 19:17, 16. Okt. 2005 (CEST))
Bedeutung als Fahrzeughalter
[Quelltext bearbeiten]Der Punkt "Besitzer der Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug" verweist auf den Artikel Fahrzeughalter. Das klingt auf den ersten Blick logisch. Problematisch ist jedoch, dass der Artikel "Fahrzeughalter" nicht alle Arten von Fahrzeughaltern beschreibt, sondern nur Halter von Kraftfahrzeugen. Ich hatte daher vor den Link ein "z. B." gesetzt, da es bisher keine Artikel über Wasserfahrzeughalter, Luftfahrzeughalter, Schienenfahrzeughalter usw. gibt. Dies wurde als "keine Verbesserung" rückgängig gemacht. Ich bitte um bessere Vorschläge. --Rennrigor (Diskussion) 20:12, 26. Mai 2019 (CEST)
- Ich habe das Wort "Fahrzeug" einfach durch "Kraftfahrzeug" ersetzt, weil BKS nicht Beispiele sammeln und eine Formulierung wie "siehe z. B." ein logischer Fehler wäre. Das Halter" auch für andere Fahrzeuge zutreffen mag, kommt hier auch nicht zur Sprache, weil es keine passenden Zielartikel dazu gibt. Gruß --Chiananda (Diskussion) 14:36, 27. Mai 2019 (CEST)
- @Chiananda: Das scheint mir eine gute Interimslösung zu sein. Ich werde demnächst die BKS Fahrzeughalter (Begriffsklärung) erstellen und dann von hier dorthin verlinken. Von dort aus geht es dann weiter zu den einzelnen Artikeln. --Rennrigor (Diskussion) 14:54, 27. Mai 2019 (CEST)
- @Rennrigor: Hast du Lust, deinen Entwurf zuerst hier vorzustellen, bevor eine neue BKS angelegt wird?
- Ich fürchte nämlich, dass sich zu "Fahrzeughalter (Begriffsklärung)" nichts anderes finden lassen wird, als hier schon gesammelt wurde… Gruß --Chiananda (Diskussion) 16:03, 27. Mai 2019 (CEST)
- @Chiananda: Das mache ich gerne, es dauert nur etwas. Das Thema "Halter" (im Sinne von Fahrzeughalter) ist nicht gerade trivial, weil es je nach Fahrzeugart sehr unterschiedliche Definitionen gibt, und es deshalb auch unterschiedliche Artikel erfordert. --Rennrigor (Diskussion) 18:11, 27. Mai 2019 (CEST)
- Kurzfassung: Die Hierarchie bezüglich des Begriffs "Halter" (bezüglich Fahrzeughalter) ist in etwa so:
- * Halter
- ** Fahrzeughalter
- *** Kraftfahrzeughalter
- *** Luftfahrzeughalter
- *** Wasserfahrzeughalter
- *** Schienenfahrzeughalter
- Ich halte es nicht für sinnvoll, die Unterebenen bereits in der BKS "Halter" aufzuführen, daher sollte es hier mMn eine WL auf eine weitere BKS geben.
- Für alle Fahrzeughalter-Arten werden eigene Artikel benötigt, da je nach Fahrzeugart verschiedene Definitionen von "Fahrzeughalter" bestehen.
- Der Artikel Fahrzeughalter bezieht sich nur auf Kraftfahrzeughalter (in D, vielleicht ist da ein entsprechender "D-lastig"-Hinweis-Baustein angebracht).
- @Chiananda: benötigst du noch weitere Details? Lass es mich wissen. --Rennrigor (Diskussion) 17:28, 28. Mai 2019 (CEST)
- Achso, verstehe – aber mir geht’s hier nur um zu verlinkende Zielartikel, in denen die offizielle (!) Bezeichnung „Halter“ behandelt und als Begriff erklärt wird (im Unterschied zum Wiktionary, wo nur Wortbedeutungen erklärt werden).
- An der inhaltl. Themenstruktur der betr. Artikel wollte ich mich nicht beteiligen… ;) Gruß --Chiananda (Diskussion) 17:35, 28. Mai 2019 (CEST)
- Nun ja, die Links zu drei der vier Halterarten wären zurzeit rot, da hat halt noch niemand etwas zu geschrieben. Das macht aber mMn nichts. Den Artikel Fahrzeughalter könnte man auch unter diesem Lemma belassen, denn "Kraftfahrzeughalter" ist mMn gegen über den anderen Halterarten die häufigste Verwendung. --Rennrigor (Diskussion) 17:46, 28. Mai 2019 (CEST)
- ""Besitzer der Verfügungsgewalt" ist in diesem Zusammenhang übrigens falsch. Es müsste, ja nach Fahrzeugart, zwischen allgemeiner und tatsächlicher Verfügungsgewalt unterschieden werden. Beim Kraftfahrzeughalter z.B. hat die tatsächliche Verfügungsgewalt nämlich entweder der Besitzer oder der Fahrer oder der Führer. Kompliziert, wie ich schon sagte. --Rennrigor (Diskussion) 18:12, 28. Mai 2019 (CEST)