Diskussion:Hamburg-Billstedt
Linientausch U2/U3
[Quelltext bearbeiten]Bei der Linie U2 und U3 wurden die Linien getauscht (seit 29. Juni 2009). Deshalb habe ich diesen Artikel angepasst. Dies müsste auch noch für den HVV-Artikel geändert werden, leider habe ich keine Zeit um die Änderung selber vorzunehmen. Nachweis: Neuer Netzplan -> [1] Viele Grüße! --95.118.24.161 01:19, 30. Jun. 2009 (CEST)
Niederdeutsche Bezeichnungen Billstedts und seiner Ortsteile
[Quelltext bearbeiten]Sind die hier eingefügten niederdeutschen Bezeichnungen eigentlich irgendwie belegt oder ist das TF des Einfügenden? --Mogelzahn (Diskussion) 13:15, 8. Jan. 2017 (CET)
Herkunft und Staatsangehörigkeit der Arbeiter der Jutespinnerei
[Quelltext bearbeiten]In diesem Artikel heißt es: "Mit Gründung der Jute-Spinnerei 1881 zogen viele Arbeiter aus Polen und Böhmen nach Schiffbek, das daher Ende des 19. Jahrhunderts auch eine römisch-katholische Gemeinde erhielt."
Es mag sein, daß viele Arbeiter polnische Wurzeln hatten, mit der dritten Teilung Polens 1795 war Polen aber von der Landkarte verschwunden, sie dürften beispielsweise in den preußischen Provinzen Posen und Schlesien angeworben worden sein, und damit preußische Staatsangehörige gewesen sein, die dadurch auch zumindest seit 1871 die Deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Bei den Wahlen zum Deutschen Reichstag wählte die überwiegend polnischstämmige Bevölkerung in der Provinz Posen und anderen ehemals polnischen Gebieten polnischstämmige Kandidaten, so daß es im Deutschen Reichstag eine "Polnische Fraktion" gab, diese Abgeordneten besaßen aber die Arbeiter, die aus diesen Gebieten nach Schiffbek zogen, die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ein Urgroßvater und eine Urgroßmutter von mir aus dem Kreis Schrimm in der Provinz Posen zogen kurz nach 1900 nach Schiffbek, wo mein Urgroßvater in der Jutespinnerei arbeitete und die Familie in einer Werkswohnung in den Spinnhäusern wohnte. Alle Familienmitglieder waren Staatsangehörige des Königreichs Preußen und somit deutsche Staatsangehörige, Schiffbek lag in der Provinz Schleswig-Holstein des Königreichs Preußen, sie zogen nur innerhalb eines Bundesstaates um.
Im Versailler Vertrag erkannte Deutschland die völlige Unabhängigkeit Polens an und verzichtete zugunsten Polens auf alle Rechte und Ansprüche in dem genannten Gebiet, ebenso wie die Bevölkerung in Schleswig abstimmen durfte, ob die zu Dänemark oder Deutschland gehören wollte, durfte die Bevölkerung in einigen Teilen Preußens abstimmen, ob die zu Deutschland oder Polen gehören wollte, die Grenzen dieser Gebiete und das Abstimmungsverfahren wurden im Versailler Vertrag festgelegt. Die Deutschen, die in dem Gebiet lebten, das an Polen fiel, verloren automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und erhielten die polnische Staatsangehörigkeit. Für die früheren Bewohner des Gebietes, das an Polen zurückfiel, änderte sich nichts, sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, behielten sie diese auch. Es ist unwahrscheinlich, daß polnische Staatsangehörige in der Jutespinnerei gearbeitet haben.
Betrachtet man die Bevölkerungsentwicklung in Schiffbek, stellt man fest, daß die Menschen, deren Vorfahren hier herkamen, sich ganz schnell in der Minderheit befanden. Die Integration der zugezogenen Bevölkerung verlief meines Wissens gut. --2A01:598:D849:155C:1:0:D043:20EB 01:54, 4. Nov. 2023 (CET)
- Der Einwand ist berechtigt, ich hab das mal umformuliert. So OK? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 17:16, 4. Nov. 2023 (CET)