Diskussion:Hamburgisches Schulgesetz
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Thomas Dresler in Abschnitt veraltet seit
veraltet seit
[Quelltext bearbeiten]Ist richtig, habe nur keine Vorlage veraltet ab gefunden. An dem Tag tritt eine neue Änderung in Kraft, da muss ein Satz in Vergangenheit formuliert werden --Pascal 20:20, 29. Jun. 2021 (CEST)
- Interessant. Ich überlege nur, ob die Veraltet-Vorlage hier die richtige ist. Ein Wartungsbaustein suggeriert ja immer auch, dass etwas am Artikel überarbeitert werden muss. Die Definition lautet „Wartungsbaustein zur Kennzeichnung von veralteten Artikeln oder Abschnitten, wenn Informationen (insbesondere Daten) eines Artikels/Abschnitts nicht mehr aktuell sind und auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.“ – Dies würde hier nicht zutreffen, da es sich auf das Gesetz und nicht den Artikel bezieht. Es müsste bei einem veralteten Gesetz dann ja nichts auf den neuesten Stand gebracht werden. Ich habe auch kein richtige Lösung, war nur etwas verwundert. Gruß, --Thomas Dresler (Diskussion) 11:38, 4. Jul. 2021 (CEST)