Diskussion:Hammerschlags- und Leiterrecht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Von Hammerschlag- und Leiterrecht hierher verschoben, da die Nachbarrechtsgesetze der Länder nur Hammerschlags- verwenden (vgl. Baden-Württemberg, § 7 c NRG). Die Gesetze regeln die zwischen Anzeige und Benutzung einzuhaltenden Fristen unterschiedlich (vgl. § 16 NachbG NRW). --Bubo 容 16:52, 10. Feb 2005 (CET)
Beginne eine Diskussion über den Artikel „Hammerschlags- und Leiterrecht“
Auf dieser Diskussionsseite kannst du dich mit anderen Wikipedianern und Interessierten darüber austauschen, wie der Artikel „Hammerschlags- und Leiterrecht“ verbessert werden kann. Diskussionsseiten sind öffentlich und für alle einsehbar, eine allgemeine Diskussion zum Thema des Artikels ist hier aber nicht das Ziel.