Diskussion:Handel
Handelssprachen
[Quelltext bearbeiten]Diesen etwas muffigen, unergiebigen und unpassenden Abschnitt empfehle ich zu entfernen. == Hanno 18:25, 13. Feb. 2009 (CET)
rechtliches
[Quelltext bearbeiten]mir fehlt die rechtliche definition für handel.. ab wann spricht man von gewerblichem handel? wenn jemand einen korb mit äpfeln vor die tür stellt und ein apfel 30 cent kostet wird man ja wahrscheinlich noch keinen gewerbeschein benötigen..auch wenn es streng genommen schon handel ist!?
- Ich kann nur unterstreichen, dass der Artikel eine rechtliche Definition in Deutschland und deutschsprachigen Ländern für das Wort "Handel" dringend benötigt. Mein konkretes Anliegen ist das Tierschutzgesetz, in dem von "Handel" gesprochen wird, aber gleichzeitig auch indirekt die gewerbsmäßigen Verwendung differenziert wird. Ist die bloße Abgabe schon ein Handel? Das würde ja jeglicher anderweitiger Definition des Wortes wiedersprechen. Was ist wenn ich als Privatperson den Leuten Tierzubehör zum Verkauf anbiete und das Tier umsonst ist? Wenn ich aus Gründen der Tierfreundlichkeit eine Maus zur Abgabe an Interessenten vorher Handzahm machen muss und an den Transport gewöhne und das 1-2 Stunden dauert wofür ich dann 20 Euro Aufwandsentschädigung nehme, was ist hier dann los? Ich finde es ein Unding, dass so einfache Sachen nicht glasklar irgendwo niedergeschrieben sind und man im Endeffekt immer nur drauf hoffen kann, dass niemand versuch einen rechtlich anzugreifen. 109.91.35.176 01:34, 2. Feb. 2015 (CET)
Definition, Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Die Definition von Handel ist fragwürdig. Das Kriterium, daß ein Spezialist davon leben muß, entspringt einem typischen gegenwartszentrierten Vorurteil. Diese dadurch viel zu enge Definition schließt bedeutsame Austauschprozesse aus, nur weil die in oder zwischen weniger spezialisierten Gesellschaften stattfanden!
Eng damit zusammen hängt mein Wunsch nach einer besseren Datierung. Erster bekannter Fernhandel ist nach David Christian (Maps of Time) schon vor 140.000 Jahren in Afrika nachgewiesen. Über mehrere hundert Kilometer hinweg wurden jeweils seltene Ressourcen wie Feuerstein oder Obsidian ausgetauscht. Fah 17:35, 9. Jun 2006 (CEST)
Tja... keine Reaktion... dann werde ich mal den Artikel etwas bearbeiten. Insbesondere ist die viel zu enge Definition von Handel nicht haltbar. Danach wäre ein Großteil des Austauschs zwischen spezialisierten Wirtschaftsteilnehmern kein Handel... Ein weiterer, damit zusammenhängender Einwand gegen den Text: es wird im historischen Abschnitt Handel mit Fernhandel gleichgesetzt. Diese ebenso viel zu enge Perspektive schließt sämtlichen örtlichen und regionalen Handel aus. Seit Jahrtausenden sind die Städte als Markt für ihr Umland wichtig - das aus der Definition und der Beschreibung auszuschließen, nur weil ein Teil der Marktteilnehmer, die dort Waren anbieten, eine andere Hauptbeschäftigung haben (Bauer, Gärtner, Handwerker), ist arg verengt. Es blendet übrigens auch die kleinen Krämer aus, die nur regional aktiv waren. --Fah 17:31, 12. Sep 2006 (CEST)
Mit der "Geschichte des Handels" ist das so eine Sache. Seit gut hundert Jahren hat sich (außer Fernand Braudel) kein Gelehrter mehr an diese Mammutaufgabe herangetraut - ist doch die Geschichte des Handels, nicht nur des "Fernhandels", bis zur Trennung in Groß- und Einzelhandel und bis zur beginnenden Industrialisierung fast identisch mit Wirtschaftsgeschichte. Und die bringt man in einem enzyklopädischen Stichwort kaum unter. Dazu kommt ein auch auf mangelnder Lehre beruhendes Qualifizierungsproblem: Historiker, auch Wirtschaftshistoriker, kennen sich mit dem sehr komplexen (Außen- und Binnen-)Handel nicht aus - Handelsexperten kennen sich mit der geschichtlichen Entwicklung ihres Gegenstands nicht aus. Ein bisschen Stückwerk ist da womöglich besser als nichts. -- Hanno 17:10, 26. Feb. 2009 (CET)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Hallo unbekannter User: Deine folgenden Einschübe in die Einleitung habe ich herausgenommen und stelle sie hier auf die Diskussionsseite, damit wir über Verbesserungen reden können:
- Handel im funktionellen Sinne - ein Wirtschaftssubjekt beschafft Güter (im allgemeinen Fall handelt es um bewegliche Sachgüter) und ohne Be- oder Verarbeitung setzt bei den Dritten ab. Handelsübliche Manipulation, wie Mengenzerteilung, Verpackung, Veredelung (z. B. Rösten des Kaffees), sind möglich.
- Handel im institutionellen Sinne - Tätigkeit eines Wirtschaftssubjekts vollständig oder zum größten Teil dem Handel im institutionellen Sinne gehört. Synonyme Begriffe: Handelsunternehmung, Handelsunternehmen.
Dieser Text paßt vieleicht echt nicht zur Einleitung, weil er zu sehr ins Detail geht. Die Einleitung ist ohnehin schon etwas lang. Außerdem ist der zweite Abschnitt tautologisch, d.h. hier wird X mit X definiert. Darüber hinaus ist der Text sprachlich nicht so toll. Vielleicht magst Du ja einen Verbesserungsvorschlag machen. Die richtige Stelle wäre eher unter "Aspekte des modernen Handels", wo einige Grundbegriffe definiert werden. --Fah 08:36, 22. Mär. 2007 (CET)
Diese Einleitung
"Unter Handel (veraltet Kommerz) versteht man das Anbieten von Waren gegen Zahlungsmittel (Geld) oder andere Waren (Tauschhandel). Das davon abgeleitete Verb handeln bedeutet (eingeschränkt) „feilschen“ (andere Wortbedeutung siehe Handeln)."
ist etwas fachfremd. Ich habe sie durch eine andere ersetzt. -- Hanno 15:24, 21. Feb. 2009 (CET)
Abschnitt "Ethische Aspekte"
[Quelltext bearbeiten]Ich habe in diesem Abschnitt etwas aufgeräumt. Der historische Wandel der Bedeutung des Handels (z.B. die Auffassungen der klassischen Schule der Nationalökonomie oder des wissenschaftlichen Sozialismus) oder die Bedeutung von Begriffen wie "Gewinnspanne" können im Artikel durchaus dargestellt werden, aber bitte nicht im Abschnitt "Ethische Aspekte". --Mr. Mustard 13:53, 22. Nov. 2008 (CET)
Die Aufräumarbeit habe ich ein wenig fortgesetzt. Der Begriff "Gewinnspanne" darf allerdings, jedenfalls in Bezug auf Handelsunternehmen, nirgendwo verwendet werden, da "(Handels-)Spanne" und "Gewinn" zwei sehr verschiedene Dinge sind und ihre Verwechslung nicht gefördert werden sollte. == Hanno 19:50, 14. Feb. 2009 (CET)
Definition / Ergänzung
[Quelltext bearbeiten]- Es findet (wie bereits vorhanden) ein Austausch von Leistungen statt (Güter, Geld, Dienstleistungen, Rechte (wobei nicht das Recht selbst die Gegenleistung darstellt, sondern das Zugestehen, die Gewährung eines Rechts). Also der Tausch einer Leistung für eine Gegenleistung.
- Die Leistungen bedingen einander. Es wird eine Leistung nur dann erbracht, wenn dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Wird keine Leistung erbracht, gibt es auch keine Gegenleistung. Das Erbringen der Leistungen muss zeitlich nicht unmittelbar aufeinander folgen oder örtlich zusammenhängen.
- Die Leistungen werden gegeneinander aufgerechnet (der Preis festgelegt). Handelspartern A hat von der Leistung A eine bestimmte Menge oder Qualität gegeben und erwartet von Handelspartner B dafür eine bestimmte Menge oder Qualität der Gegenleistung B.
- Leistung und Gegenleistung sind Abgesprochen. Die Handelspartner wissen also nicht nur dass eine Gegenleistung erbracht wird, sondern auch welche und wann.
- Die Handelspartner sind sich über Leistung und Gegenleistung einig und beide sind damit einverstanden. Das bedeutet nicht unbedingt, dass sie die jeweilige Gegenleistung auch in vollem Umfang für angemessen halten. Jedoch sind sie mit der für die erbrachten Leistung angebotenen Gegenleistung einverstanden.
Gegenbeweis:
- Ohne Austausch von Leistungen findet kein Handel statt.
- Wenn eine Leistung erbracht wird, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird, ist das eine Schenkung, kein Handel.
- Wenn keine Aufrechnug der Leistungen stattfindet, gibt es zwar einen Austausch von Leistungen, aber ohne dass dafür ein Preis fixiert wurde. Es ist also nicht sicher, ob dadurch ein Gewinn entsteht, es kann auch ein Verlust entstehen. Hierin einen Handel zu sehen ist schwierig. Es ist kein Preis festgelegt. Man kann gegenseitige Schenkung interpretieren.
- Zu Weihnachten werden millionenfach Leistungen getauscht, die in der Regel nicht abgesprochen sind. Es sind gegenseitige Schenkungen. Die Leistungsempfänger wissen in diesem Fall (normalerweise) nicht, welche Leistung sie erhalten.
Aus den Gegenbeweisen geht hervor, dass der Austausch von Leistungen allein kein vorliegen eines Handels begründet, auch nicht unter wirtschaftlichen Aspekten im Zusammenhang mit "wirtschaftlicher Tätigkeit" gem. der Regelbeispiele aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Wenn sich Unternehmen zum Betriebsfest gegenseitig Geschenke machen, so geschieht dies unter anderem auch zum gegenseitigen wirtschaftlichen Vorteil. Auch hier kann kein Handel begründet werden, weil die Absprache und die Aufrechnung fehlt.
--Bdbrot 19:56, 23. Nov. 2009 (CET)
Editiert von --Bdbrot 00:45, 20. Dez. 2009 (CET) --Bdbrot 11:49, 22. Okt. 2010 (CEST) --Bdbrot 13:07, 22. Okt. 2010 (CEST)