Diskussion:Hanns-Christoph Eiden
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von BLE-Orga in Abschnitt Präsident der BLE
Präsident der BLE
[Quelltext bearbeiten]Wem schlägt die Ministerin die Ernennung vor? Oder entscheidet sie, wer dieses Amt bekleiden soll? --Malabon (Diskussion) 22:44, 2. Jul. 2015 (CEST)
Die Ernennung des BLE-Präsidenten ist im "Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLEG)" geregelt. Die Regelungen zur Ernennung ergeben sich aus § 11 in Verbindung mit § 6 ( 1).
Daraus folgt: Der Bundespräsident ernennt den BLE-Präsidenten auf Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Verwaltungsrates. --BLE-Orga (Diskussion) 14:38, 9. Dez. 2015 (CET)