Diskussion:Hans-Joachim Dellwo

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Eppelheim in Abschnitt Leben - Vergangenheitsform
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Kronzeugenreglung

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Soweit ich weiß, trat die Kronzeugenreglung 1989 in Kraft. Wie konnte er sie 1977 in Anspruch nehmen? Durchstöberer (Diskussion) 00:40, 2. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ich denke Kronzeuge meint in diesem Kontext etwas anderes als die rechtlich verankerte Kronzeugenregelung von 1989. --Häuslebauer (Diskussion) 12:07, 2. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
„Die Bundesanwaltschaft baut sich "Kronzeugen" für künftige Prozesse auf: Die Angeklagten Speitel und Dellwo belasten in Stammheim RAF-Verteidiger und die vier von Belgrad freigelassenen Terroristen.“ Stammheim: Zunge gelöst, Der Spiegel 48/1978, 27. November 1978. --Frank Meierings (Diskussion) 21:29, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
In dem Beleg steht der Begriff völlig richtig in Anführungszeichen, weil es damals keine Kronzeugen gab. Bekannt war der Begriff damals aus amerikanischen Fernsehserien, aber in Deutschland gab es ihn juristisch nicht. Wenn man ihn hier im Artikel - noch dazu ohne Anführungszeichen - verwendet, gaukelt man dem heutigen Leser vor, dass deswegen die Haftstrafe so niedrig war. Das ist definitiv falsch und sollte vermieden werden. -- DiskussionEppelheim 18:41, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Der Benutzer:Dorpater brachte keinen Beleg zur Abgrenzung von Unterstützern und Mitgliedern. Sein POV ist auf der Benutzerseite offengelegt. Er mag ihn haben, aber muss dennoch seine Aussagen, belegen. --Hans Haase (有问题吗) 12:49, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn selbst die RAF keine linksextreme Organisation war, dann weiß ich nicht mehr, was als linksextrem bezeichnet werden kann... Dorpater (Diskussion) 14:05, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Dorpater, Es geht nicht um die RAF, es geht darum, ob Hans-Joachim Dellwo Unterstützer oder Mitglied der RAF war. Den Beleg bist Du schuldig. --Hans Haase (有问题吗) 14:39, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

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Nicht jedes Kid von 2015 weiss auf anhieb was die RAF war. Und Texte erklären sich nicht durch Weiter-Klickis . --87.145.113.159 18:43, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ich finde nur Hinweise auf Unterstützer. Die FR definiert es schwammig, indem sie Dellwo zusammen mit Speitel erwähnt. Warum hier aus Bremen wieder als IP beigetragen wird, scheint eher POV- als Artikelwache zusein. --Hans Haase (有问题吗) 21:15, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
„Am ersten Tag ihres Prozesses vor dem Oberlandesgericht Stuttgart haben die beiden früheren Terroristenhelfer Volker Speitel und Hans-Joachim Dellwo begründet, warum sie sich von der Roten Armee Fraktion losgesagt und zur Aussage bereit erklärt haben. Beide Angeklagten haben dabei ihre Rolle als Kuriere zwischen dem inhaftierten harten Kern der RAF um Andreas Baader und illegal operierenden Terroristen zugegeben.“ Speitel und Hans-Joachim Dellwo sagen sich von der RAF los, Frankfurter Rundschau, 18. November 1978.
„Sein Bruder Hans-Joachim war ebenfalls Mitglied der RAF und nahm 1977 die Kronzeugenregelung in Anspruch.“ Karl-Heinz Dellwo: »Die Waffen im 7. Stock waren von uns, Jungle World Nr. 42, 18. Oktober 2007 --Frank Meierings (Diskussion) 21:25, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
„Wir sehen ihn in seinem kleinen Computerunternehmen, das Filmteam begleitet ihn und seine Lebensgefährtin Gabriele Rollnik, die zur Bewegung 2. Juni gehörte, zu einem Familientreffen - bei dem allerdings ein wichtiger Zeitzeuge fehlt: Hans-Joachim Dellwo, der Bruder von Karl-Heinz, der ebenfalls RAF-Mitglied war und nach seiner Verhaftung umfangreiche Aussagen machte, lebt heute unter anderem Namen und ohne Kontakt zu seiner Familie in Kanada.“ Oliver Tolmein: "Was macht denn der Lutz Taufer?", Konkret, Heft 02/2005 --Frank Meierings (Diskussion) 21:32, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo Hans Haase, ich habe die Überschrift wieder eingefügt. Mein Beitrag bezog sich nicht auf die Kronzeugenregelung. --87.151.148.17 22:11, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe da ein Problem mit den Quellen. Er wurde für die Unterstützung verurteilt, erledigte für die RAF Kurrierdienste. Frage: An welchem Anschlag war er beteiligt? --Hans Haase (有问题吗) 22:39, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, er wurde vom OLG Stuttgart wegen Mitgliedschaft verurteilt, Quellen findest Du im Artikel. ----nf com edits 22:45, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Den Artikel hatte ich geprüft und werteres gegooglet. Ich finde wir oben genannt die umgangssprachliche Zugehörigkeit, aber strafrechtlich spielt nur die FR darauf an, hält im Text eine Reihenfolge ein. Demnach wurde Speitel wg. der Mitgliedschaft, Dellwo nur der Unterstützung schuldig befunden. --Hans Haase (有问题吗) 23:22, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
In der Quelle steht wörtlich, dass er wegen Mitgliedschaft verurteilt ist. ----nf com edits 23:57, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
In der FR im Artikel? Das ist schwammig und unterliegt der Reihenfolge. Dies wird üblicherweise in Arbeitszeugnissen so benutzt. Hier ist es kein sicherer Beleg, da die Formulierung wie oben beschrieben abweichend ist. Versuchen wirs mit dem Ausschlußkriterium: An welchem Anschlag war er beteiligt? --Hans Haase (有问题吗) 00:06, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Nach Quellen war er Unterstützer, mehr nicht. Bei Christine Dümlein gab es noch andere Diskussionen. Erledigt. --Hans Haase (有问题吗) 13:30, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Was gibt es am Urteil herumzudeuteln? "Wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in kriminellen und terroristischen Vereinigungen erhielt Dellwo zwei Jahre Haft."--Tohma (Diskussion) 13:45, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Tohma, wo ist denn das Urteil? Dort steht Unterstützung! Entweder bringst Du Quellen, die es eindeutig sagen, oder Du lässt die Finger vom Artikel. Du hast 30 Minuten bis VM und Revert oder eindeutigen Quellen. --Hans Haase (有问题吗) 13:57, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Wie von nf angegeben,wird in der Frankfurter Rundschau zitiert.--Tohma (Diskussion) 14:04, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
+1. Völlig eindeutige Sache. Hans, lass die Theoriefindung, die Editwars gegen jeden Konsens und vor allem sowas wie "Du hast 30 Minuten, sonst ..." bitte sein. ----nf com edits 14:27, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Tohma, hast Du Augen im Kopf? Lies genau was da steht! Es ist oben bereits beschrieben und kein Beleg. Frage zum driiten mal: An welchem Anschlag war er beteiligt? --Hans Haase (有问题吗) 14:26, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Zum Thema lesen: hier geht es nicht um Anschläge sondern um die Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die wird durch das in der FR zitierte Urteil nachgewiesen.--Tohma (Diskussion) 14:33, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Tohma, ich frage Dich nochmal: Wo ist das Urteil? Das ist Dein Wirrwarr und Deine Einmischung, die auf derselben Wortklauberei basiert und nicht ohne POV und WP:VM auskommt. Wo ist das Urteil? In der FR stehen zwei Personen und zwei Verurteilungen, nicht von einander getrennt. Die Aussauge, die Du versuchst Durchzusetzen, ist danach nicht belegt. Die Mitgliedschaft wäre wahrscheinlicher bis gesichert, wenn er an Anschlägen beteiligt gewesen wäre. Den Beleg bist Du ebenfalls schuldig. --Hans Haase (有问题吗) 15:06, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Was schreibst Du denn da? Was ist denn an "Wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in kriminellen und terroristischen Vereinigungen erhielt Dellwo zwei Jahre Haft." nicht zu verstehen? Beleg Du doch mal,, dass er nicht wegen Mitgliedschaft verurteilt sei. Du allein behauptest das. ----nf com edits 15:15, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn Du nur die Bild-Zeitung lesen willst, hast Du dafür kein Verständnis. Ich schrieb es oben auch für Dich verständlich. Die Anderen Zeitungen schreiben über Hans-Joachim Dellwo nur RAF-Kurrier oder Kurier der RAF sowie Unterstützer. Da ist es lächerlich hier auf der Diskussionsseite die Vorlage:BLP einzusetzen, wenn man versucht die schwammigste Aussage für eine Behauptung heran zuziehen. Wenn Du sonst nach dem Mainstream rennst, warum diesmal nicht? Machen wir's mal rechtswissenschaftlich: DU besorgst das Urteil des OLG Stgt. Wenn dort entsprechendes drin steht, und das Urteil nicht aufgehoben wurde, kannst Du die Behauptung belegen. Die FR tut es nicht. --Hans Haase (有问题吗) 15:27, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Tohma, Nils Freiheit, wo sind eure Belege? --Hans Haase (有问题吗) 20:30, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Der Beleg steht im Artikel, Du belegst nichts und spekulierst nur - stattdessen zweifelst Du an der Quelle. Das ist Theoriefindung. Es gibt also keinen Grund für eine Änderung des Textes. Diese Debatte betrachte ich solange als beendet, bis Du einen validen Beleg für Deine Behauptung, Dellwo sei nicht wegen Mitgliedschaft verurteilt, lieferst. ----nf com edits 09:33, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Wir haben zwei Personenartikel und einen gemeinsamen Presseartikel. Die Suche nach anderen Quellen, die es so wie es im Artikel steht, ist mir bisher nicht gelungen. Ich habe aber zum Erbringen des Beleges aufgerufen! --Hans Haase (有问题吗) 10:36, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Geburtsdatum

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Dellwo war im Oktober/Dezember 1978 27 Jahre alt. [1] [2] und wurde zum Jahreswechsel 1978/1979 aus der Haft entlassen, weil er in der Untersuchungshaft bereits 2/3 der Strafe verbüßt hatte. [3] [4] --Frank Meierings (Diskussion) 21:02, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Leben - Vergangenheitsform

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Im Artikel heißt es zu "Leben": "Nach der Haftentlassung wanderte er aus und lebte unter falschem Namen in Kanada". Wieso die doppelte Vergangenheitsform? Ist er verstorben? Gegebenenfalls, wann und wo? Ist er zurückgekehrt? Gegebenenfalls, wann und wohin? --91.36.250.65 12:29, 27. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Das ist nicht bekannt und deswegen ist die Vergangenheitsform hier auch richtig. Sie stimmt immer. -- DiskussionEppelheim 18:45, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten