Diskussion:Hans Holzhaider
Manfred Genditzki
[Quelltext bearbeiten]Der Fall Manfred Genditzki, an dem Holzhaider sitzt, darf mit Fug und Recht als sein "Opus Magnum" seines Gerichtsreporter-Lebens bezeichnet werden. Der Schilderung dieses Falles sollte deshalb noch mehr Raum gegeben werden. Und der Link bei Fn. 3 funktioniert nicht, bitte überarbeiten.--79.197.198.219 09:43, 3. Apr. 2017 (CEST) Fn.3 fixed. --Vsop (Diskussion) 09:43, 11. Apr. 2017 (CEST)
- @Benutzer:H-stt, diese Änderung teile ich nicht. Das ist dem Artikel viel Aussage entnommen. WP sollte das schon darstellen können und dürfen, besonders, wenn sie es bereits tat. --Hans Haase (有问题吗) 22:25, 8. Mai 2017 (CEST)
- Was Hans Haase schreibt, ist richtig. --87.165.253.85 07:17, 9. Mai 2017 (CEST)
- In diesem Text steht doch nix über Holzhaider. Das alles nichts damit zu tun, wer er ist, wie er arbeitet und wie er wahrgenommen wird. Das ist nur eine Doublette zum Artikel über den Mordfall. Deshalb habe ich es wieder entfernt. Grüße --h-stt !? 20:10, 9. Mai 2017 (CEST)
- Was Hans Haase schreibt, ist richtig. --87.165.253.85 07:17, 9. Mai 2017 (CEST)
- Das ist d e r Fall, mit dem sich Holzhaider aktuell befasst. Also Holzhaiders wesentlicher beruflicher Inhalt. Was ein Mensch aktuell beruflich macht, gehört natürlich in seinen WP-Artikel, das ist doch überhaupt keine Frage. --87.165.253.117 09:26, 10. Mai 2017 (CEST)
- Es ist das was bei Schriftstellern und Künstlern Werke sind, bei Professoren Veröffentlichungen. Das wesentliche gehört schon in den Artikel. Ein Bild ist nicht im Artikel, dann ist der Link zu einem Interview schon angebracht. --Hans Haase (有问题吗) 10:00, 10. Mai 2017 (CEST)
- Holzhaider ist ein viel beschäftigter aktiver Journalist, der in eine große Redaktion eingebunden ist. Er arbeitet an allem möglichen, diese Frage ist für ihn nur eine von vielen. Aber deinetwegen bin ich gerade in die SZ-Datenbank gegangen und habe schnell mal nachgeschaut: "holzhaider" hat in den letzten 24 Monaten 136 Treffer, "holzhaider Genditzki" nur vier! In dieser Zeit hat Holzhaider über eine zweistellige Zahl verschiedener Mord- und anderen profilierten Kriminalfällen geschrieben, genau so, wie es bei einem bekannten Gerichtsreporter zu erwarten ist. Du hast dich völlig verrant, lebe deine Obsession bitte woanders aus, nicht in der Wikipedia. Grüße --h-stt !? 15:14, 10. Mai 2017 (CEST)
- Ich habe mich überzeugen lassen: Der Fall Genditzki scheint für Holzhaider tatsächlich nur irgend einer von vielen Fällen zu sein, an dem auch nicht weiter sein Herz oder seine Überzeugung hängt. Das erklärt auch die Schläfrigkeit und das fehlende Engagement seines Artikels. Du hast also völlig Recht, dass es keinen Sinn macht, den Fall Genditzki im Rahmen des Holzhaider-Artikels noch sonderlich zu erwähnen. --87.165.253.19 07:32, 11. Mai 2017 (CEST)
- Die herausragenden Fälle halte ich schon für erwähnenswert. Ab/aus-gewogen sollte es schon sein. --Hans Haase (有问题吗) 00:32, 12. Mai 2017 (CEST)
- Ja dann recherchiere doch, ob es Fälle gab, bei denen Holzhaiders Berichterstattung eine besondere Bedeutung hat oder hatte. Den Job musst schon du machen, wenn du Inhalte im Artikel haben willst. Hier bist du zum wiederholten Mal auf einen Aufschneider und Großsprecher reingefallen, hast dich auf seine Seite geschlagen und sie mit starken Worten vertreten. Und zum widerholten Mal bist du damit auf die Schnauze gefallen. Schämst du dich? Und sei es nur dafür, dass du mit die Zeit gestohlen hast, die ich anderweitig sinnvoller hätte nutzen können? Grüße --h-stt !? 13:01, 12. Mai 2017 (CEST)
- Ach, auf einmal? Du hast doch diesen Fall als sein Opus Magnum bezeichnet? Worauf stützte sich das denn? Und du hast sogar einen Editwar darum geführt ... Kennst du den Unterschied zwischen Behauptung und Beleg? In der Wikipedia muss die Seite, die etwas im Artikel haben will, ihre Aussage belegen. Nicht andersrum. Hier hast du mich deinen Job machen lassen, ich musste die beweisen, dass du falschc liegst. Wie schon so oft. Bitte ziehe dich aus der Wikipedia zurück, du bist intellektuell nicht geeignet an einer Enzyklopädie mitzuschreiben. Grüße --h-stt !? 13:01, 12. Mai 2017 (CEST)
- Die herausragenden Fälle halte ich schon für erwähnenswert. Ab/aus-gewogen sollte es schon sein. --Hans Haase (有问题吗) 00:32, 12. Mai 2017 (CEST)
Ein weiterer Aspekt an dem Fall des Manfred Genditzki ist die Aktivität des Gerichtsreporters der Süddeutschen Zeitung Hans Holzhaider.
Holzhaiders Vorschläge, wie der Fall Genditzki weiter zu behandeln sei, sind reichlich naiv: Holzhaider meint offenbar, davon, dass sein Artikel an Freunde und Verwandte verschickt wird und irgendwelche Leute irgendwelche Eingaben beim Bayerischen Justizministerium tätigen, werde der unschuldig Inhaftierte Manfred Genditzki sicher aus der Haft freikommen. Was für ein Unsinn! Beim Bayerischen Justizministerium interessiert sich kein Mensch für den Fall des Manfred Genditzki! Beim Bayerischen Justizministerium wird der Fall des Manfred Genditzki als endgültig abgeschlossen betrachtet!
Der Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung Hans Holzhaider versteht auch nicht das Geringste von der juristischen Sachlage: Die juristische Sachlage ist die, dass ein Wiederaufnahmeverfahren in vorliegendem Fall sehr wohl möglich ist. Die Strafkammer hat nämlich seinerzeit bei ihrer Verurteilung des Manfred Genditzki die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung in objektiv unvertretbarer Weise überschritten. Dies begründet den Vorwurf der gemeinschaftlichen Rechtsbeugung, §§ 339, 25 II StGB. Die Erfüllung des Straftatbestands der gemeinschaftlichen Rechtsbeugung, §§ 339, 25 II StGB, stellt die Grundlage für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren dar. In Holzhaiders Artikel fehlt indes die Darstellung der juristischen Sachlage in Bezug auf ein kommendes Wiederaufnahmeverfahren vollständig. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Holzhaider keine - und zwar gar keine - Ahnung von Strafprozessrecht hat. Das ist ja auch kein Wunder, er ist ja auch kein Jurist.
Überhaupt ist zu der Aktivität des Gerichtsreporters der Süddeutschen Zeitung Hans Holzhaider anzumerken, dass Holzhaider den Fall des Manfred Genditzki offenbar mehr so en passant behandelt. Für Holzhaider ist der Fall des Manfred Genditzki halt nur ein Fall von vielen. Für Holzhaider ist das alles nicht so wichtig. Deswegen ist sein Artikel auch so merkwürdig halbherzig ausgefallen.--84.147.52.197 11:34, 30. Mai 2017 (CEST)
- In der Revisionsentscheidung des BGH vom 5.9.2012 heißt es: „Die u. a. nach Anhörung mehrerer Sachverständiger getroffenen Feststellungen des Tatrichters im angefochtenen Urteil beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Gesamtwürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien. Auch unter Berücksichtigung des umfangreichen Revisionsvorbringens liegt ein Verstoß gegen gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, Gesetze der Logik und Erfahrungssätze des täglichen Lebens (vgl. u. a. BGHSt 29, 18, 20) erkennbar nicht vor.“ Vor diesem Hintergrund ist kaum zu erwarten, dass ein Gericht auf einen entsprechenden Wiederaufnahmeantrag zu der Überzeugung gelangen könnte, das Urteil der Strafkammer beruhe auf vorsätzlich falscher Rechtsanwendung zum Nachteil des Angeklagten. Das Gegenteil als "die juristische Sachlage" darzustellen, ohne mitzuteilen, wie dies begründet werden könnte, ist kaum weniger anmaßend als der Eifer H-stts, unter Hinweis auf eine fragwürdige Auszählung von Google-Treffern zu Holzhaiders Aktivitäten im Fall Genditzki nur einen Artikel im Literaturverzeichnis zuzulassen, aber nicht den Link Manfred Genditzki. Vsop (Diskussion) 14:24, 30. Mai 2017 (CEST)
- Die Tatsache, dass der berüchtigte "Olli-Kahn-Senat" seinerzeit einen Textbaustein verwendet hat, um diesen Fall zu "erledigen", beweist eben in Wahrheit schlicht gar nichts. --84.147.52.197 15:53, 30. Mai 2017 (CEST)
- Ich schlage vor, den portalbekannten IP-Troll nicht mehr zu füttern...--Losdedos (Diskussion) 22:50, 30. Mai 2017 (CEST)
- Die Tatsache, dass der berüchtigte "Olli-Kahn-Senat" seinerzeit einen Textbaustein verwendet hat, um diesen Fall zu "erledigen", beweist eben in Wahrheit schlicht gar nichts. --84.147.52.197 15:53, 30. Mai 2017 (CEST)
- Ich denke, die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, Näheres darüber zu erfahren, unter welchen Bedingungen Hans Holzhaider seinen Artikel über den Fall des Manfred Genditzki verfasst hat. Zu diesem Thema gebe ich deshalb nachfolgend die Stellungnahme der Angela Walser, Gerichtsreporterin des Münchner Merkur, im Originalwortlaut wider:
"Sehr geehrter Herr ..., über viele Umwege ist Ihre Mail mit dem Wikipedia-Eintrag zu mir gelangt. Ich bin seit 1996 Gerichts-Reporterin des Münchner Merkurs. In dieser Eigenschaft habe ich beide Verfahren im so genannten Badewannen-Mord am Landgericht München II intensiv verfolgt – im Gegensatz zu meinem hoch geschätzten SZ-Kollegen Hans Holzhaider, der immer wieder sporadisch im Gericht auftauchte. Seine mehrseitige Berichterstattung über den Fall im Buch zwei, Ausgabe Nr. 59/2017 der Süddeutschen Zeitung hat mich dann doch überrascht. Sie wirkt stimmig, entbehrt meines Erachtens aber etlicher Tatsachen wie z.B. zwei zurückgenommene Gutachten aufgrund wissenschaftlicher Mängel oder die genauen Umstände zum Verletzungsbild. Ich werde wieder über den Badewannenmord schreiben, sobald es neue Tatsachen zu vermelden gibt, bspw. ein Wiederaufnahme-Verfahren. Vorher sehe ich aufgrund meiner Erkenntnisse keinen Anlass. Mit freundlichen Grüßen Angela Walser"
--84.147.58.204 12:57, 3. Jun. 2017 (CEST)
- Ich habe die informativere Version des Artikels wiederhergestellt. Die an WP:Editwar und Benutzersperre beteiligten Administatoren sind zur Wiederwahl eingetragen worden wegen des Missbrauchs administrativer Rechte zur Durchsetzung persönlicher Ansichten.[1][2] Einer davon befindet sich noch in der Schonzeit, kann damit noch nicht wiedergewählt werden. --Hans Haase (有问题吗) 08:02, 8. Jun. 2017 (CEST)
- Genditzki ist nicht das einzige Problem mit der Presse, das München II hat. --Hans Haase (有问题吗) 08:14, 8. Jun. 2017 (CEST)
- Ich habe die Version zurückgesetzt. Die Regel lautet, wer Informationen im Artikel haben will, muss sie belegen und begründen können, warum sie in den Artikel gehören. Die "Bücher" sind in der Deutschen Nationalbibliothek nicht auffindbar. Ich weiß nicht, ob es sie gibt, ob es graue Literatur ist, die in winziger Auflage und nicht als formales Buch erschienen sind oder was da sonst passiert ist. Aber diese Bücher gibt es in den offiziellen Katalogen nicht. Deshalb bitte ich darum, sie nicht mehr einzustellen, wenn nicht ihre Existenz bewiesen ist. Und was diesen einen Mordfall angeht: Der war für Holzhaider nichts besonderes. Es gibt überhaupt keinen Grund, genau diesen einen Fall herauszuheben und zu erwähnen. Insbesondere wäre es TF, wenn ein Wikipedianer eigenmächtig entscheidet, dass dieser eine Fall beschrieben werden soll und alle anderen nicht. Also bitte ich darum, auch diesen Textteil nicht mehr einzustellen, bis es nicht eine reputable Publikation ÜBER Holzhaider gibt, in der speziell seine Arbeit an diesem Fall herausgehoben wird. Danke für euer Verständnis und lasst es bitte dabei. Grüße --h-stt !? 18:34, 8. Jun. 2017 (CEST)
- Ich bin dagegen. Der Spiegel schildert den Prozess ganz ähnlich. Die Lit ist verlegt, es ist kein BoD und eine Redaktion sitzt dazwischen. DNB ist da nicht maßgeblich. Holzhaider würde sich und seinem Arbeitgeber keinen Gefallen tun, es anders zu machen. Der Revert ist nicht haltbar begründet. So gesehen müsste es in den Abschnitt „Werke“ --Hans Haase (有问题吗) 19:49, 8. Jun. 2017 (CEST)
Bücher
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mal geschaut, ob sich die Titel irgendwie finden lassen. Das sind Heftchen, in denen Holzhaiders Artikel aus der SZ zusammengedruckt wurden. "Die Sechs vom Rathausplatz" hat 56 Seiten und ist in den beiden Bibliotheken, an die jede Publikation in zwei Exemplaren geschickt werden muss, nicht archiviert. Das Heftchen taucht in einigen wenigen Archiven auf, die graue Literatur sammeln. "Vor Sonnenaufgang" besteht auch aus aufbereiteten Zeitungsartikeln, hat aber immerhin 159 Seiten und ist auffindbar, nur in der DNB falsch zugeordnet. Ich habe es ergänzt. Grüße --h-stt !? 20:19, 8. Jun. 2017 (CEST)