Diskussion:Hans Sachs (Sammler)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Kresspahl in Abschnitt Einzelnachweis 7
Einzelnachweis 7
[Quelltext bearbeiten]Ist ein Hinweis auf eine noch nicht öffentlich zugängliche Quelle korrekt? Wäre nicht ein Verweis auf eine entsprechende Presseveröffentlichung sinnvoller und im WP-Sinne auch akzeptabel? --92.202.32.26 12:01, 17. Mär. 2012 (CET)
- Das Aktenzeichen ist öffentlich zugänglich, der BGH kündigt die Veröffentlichung des Urteils in seiner Entscheidungssammlung bereits an, siehe Platzhalter dort.--Kresspahl (Diskussion) 12:06, 17. Mär. 2012 (CET)