Diskussion:Hans Schulz (Widerstandskämpfer)
Kriegsjustiz?
[Quelltext bearbeiten]Wieso wird er als Opfer der NS-Kriegsjustiz bezeichnet? Der Volksgerichtshof hat doch nicht direkt mit der Wehrmacht zu tun? --Rita2008 (Diskussion) 17:38, 23. Okt. 2015 (CEST)
Hi, "Kriegsjustiz" soll nicht bedeuten, dass Schulz von der Militärjustiz abgeurteilt wurde, sondern dass er ein Opfer der scharfen und drakonischen "Rechtssprechung" war, die während des Zweiten Weltkriegs auch für Nicht-Militärpersonen in Deutschland galt. Zwar war herrschte in Deutschland auch vor dem Krieg alles andere als Kuscheljustiz, zu Beginn des Krieges wurde aber durch entsprechende Verordnungen der Regierung festgelegt, dass die Gangart der Justiz für die Dauer des Krieges eine ganze Ecke härter zu sein hätte, als zuvor. Und nachdem das Kriegsglück 1942/1943 gegen die Nazis kippte (und noch einmal in den letzten Kriegsmonaten) wurden noch einmal erhebliche weitere Verschärfungen im Justizsystem vorgenommen (sukzessive erhebeliche Hochsetzung der Strafnormen auch für geringe Vergehen - sofern man die Dinge, die damals als "Vergehen" galten, überhaupt als solche ansehen will - bis hin zur Todesstrafe; Wertung auch von noch so zaghaften Äußerungen der Kritik am Krieg und der politischen Führung oder das Vorbringen von noch so vagen Bekundungen des Missfallens über die bestehenden Verhältnissen unter den Nazis als "Hochverrat", "Wehrkraftzersetzung", "Feindbegünstigung" usw. ... mit entsprechenden Sanktionen -> kurzum, auf Grundlage der zu Beginn des Krieges erlassen "Kriegssonderstrafrechtsverordnung" und ähnlicher Konstrukte wurde die Justiz im Deutschen Reich während des Krieges systematisch zu einem politischen Instrument, das der Repression und Auf-Linie-Haltung der Bevölkerung im Interesse der Kriegspolitik der NS-Regierung diente, umfunktioniert. Ziel war es, das allmählich Aufkommen eines Kippens der allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung in der Form, dass diese sich gegen den Krieg und die politische Führung wandte, wie es im Ersten Weltkrieg nach Auffassung der Nazis in den späteren, für die Bevölkerung entbehrungsreichen, Kriegsjahren passiert war (und was nach deren Auffassung zum Zusammenbruch von 1918 von innen geführt hatte), jede Grundlage zu nehmen, indem man jeden Ansatz in dieser Richtung bereits im Keim erstickte. In der Praxis hieß dies, dass man eine spezielle Kriegsjustiz schuf, die dem Zweck diente, als ein Organ zur Terrorisierung der Bevölkerung zu fungieren, mit dessen Hilfe jede Regung der Opposition, der Unzufriedenheit, des Nicht-Mitmachten-Wollens usw. gnadenlos ausgetilgt wurde: Einmal um alle, die es wagten, sich zu widersetzen oder die zu verstehen gaben, dass sie den Krieg nicht (oder nicht mehr) unterstützen wollten, auszumerzen und zum zweiten, um auf alle, die im Stillen ähnlich dachten, ohne bisher entsprechende Handlungen oder Äußerungen vollzogen zu haben, abzuschrecken und sie trotz ihrer inneren Ablehnung zu einem anhaltendem eingeschüchterten Gehorsam zu veranlassen. Hierauf, also darauf, dass Menschen durch die Sonder-Justiz der Kriegszeit für Dinge angeklagt, abgeurteilt und hingerichtet wurden, die selbst unter den Nazis bis 1939 (und teilweise länger) nicht mit der Todesstrafe sanktioniert wurden (kritische Äußerungen gegen Regierung und System, oppositionelle Aktivitäten unterhalb der Ebene von Attentaten und Umsturzaktionen etc.), soll sich Kriegsjustiz beziehen. Zsasz (Diskussion) 19:39, 23. Okt. 2015 (CEST)