Diskussion:Hans Ulrich (Politiker)
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 85178abc in Abschnitt Funktionär
Funktionär
[Quelltext bearbeiten]„Ein Funktionär ist eine Person, die innerhalb einer Organisation eine Führungsposition innehat.“ Das wird nicht belegt. --85178abc (Diskussion) 10:04, 25. Nov. 2021 (CET)
- Hallo Benutzer:85178abc. Ein Funktionär ist laut anderer Definition auch ein hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Beauftragter eines politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder sportlichen Verbandes, der in Abhängigkeit von einer solchen Organisation handelt und ihren Interessen dient. Als Volkskammerabgeordneter hat Ulrich sicherlich ohne Zweifel als Beauftragter der NDPD in Abhängigkeit von dieser Partei gehandelt und deren Interesse im Parlament und dem höchsten Verfassungsorgan der DDR an oberster Stelle in führender Position vertreten. Ein höheres Gremium gab es damals im Osten nicht. Er war kein einfaches NDPD-Mitglied, sondern einer der (relativ) wenigen Funktionäre seiner Partei in der Volkskammer. Würdest du bitte überlegen, deine Änderung zurückzunehmen? --Hejkal (Diskussion) 17:24, 25. Nov. 2021 (CET)
- Du bist also der Meinung, jeder Abgeordnete eines Parlaments ist Funktionär einer Partei, weil er ja im Auftrag seiner Partei deren Interessen vertritt? Nein, ein Parteifunktionär in der DDR war jemand, der hauptamtlich für eine Partei tätig war. Ulrich war als Bauingenieur Vorsitzender einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks, anderes ist nicht belegt. Nach Deiner Definition wären also Wissenschaftler, Künstler oder Betriebsdirektoren, die Volkskammerabgeordnete waren, allesamt Parteifunktionäre? --85178abc (Diskussion) 18:22, 25. Nov. 2021 (CET)
- Aha, ein ehrenamtlicher Ortsparteisekretär war also kein Parteifunktionär, sondern ist nur unter der Kategorie Pateimitglied einzuordnen? Gut zu wissen, danke dir. --Hejkal (Diskussion) 18:34, 25. Nov. 2021 (CET)
- Einverstanden, aber dann sollte man bei Betroffenen das Wort "ehrenamtlich" nicht vergessen, damit ihre eigentliche berufliche Tätigkeit klar wird. Aber belegt muss es sein. Und dann müsste man auch die WP-Kategorie Parteifunktionär ändern, denn dort heißt es: "Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes von Parteien sowie Personen, die aufgrund ihres Parteiamtes außergewöhnlich bekannt wurden." Deine Duden-Definition eines Funktionärs[1] halte ich allerdings bei Wikipedia für unbrauchbar. --85178abc (Diskussion) 19:37, 25. Nov. 2021 (CET)
- Aha, ein ehrenamtlicher Ortsparteisekretär war also kein Parteifunktionär, sondern ist nur unter der Kategorie Pateimitglied einzuordnen? Gut zu wissen, danke dir. --Hejkal (Diskussion) 18:34, 25. Nov. 2021 (CET)
- Du bist also der Meinung, jeder Abgeordnete eines Parlaments ist Funktionär einer Partei, weil er ja im Auftrag seiner Partei deren Interessen vertritt? Nein, ein Parteifunktionär in der DDR war jemand, der hauptamtlich für eine Partei tätig war. Ulrich war als Bauingenieur Vorsitzender einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks, anderes ist nicht belegt. Nach Deiner Definition wären also Wissenschaftler, Künstler oder Betriebsdirektoren, die Volkskammerabgeordnete waren, allesamt Parteifunktionäre? --85178abc (Diskussion) 18:22, 25. Nov. 2021 (CET)