Diskussion:Harden-Eulenburg-Affäre

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Witwe Bolte in Abschnitt Am Ende von "Gründe" heißt es:
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Hab den Artikel aus der Englischen Wikipedia übersetzt (und einige Sachen hinzugefügt, die ich noch gefunden habe). Ich würde mich freuen, wenn das jemand wegen Rechschreebung u.dgl. durchsieht. Ausserdem gibt es hier noch zwei Bilder die gut unterzubringen wäre und es sollte sich doch mal jemand aus der Rechteabteilung (oder wer Ahnung hat) ein Bild über die Künstler und Verjährng machen. --Cain 14:20, 7. Mär 2005 (CET)

Zivilrechtlich? Wirklich?

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Anklage "abgelehnt" und zivilrechtliche Klage vorgeschlagen: Seid ihr euch da sicher? Das klingt sehr merkwürdig. Wieso sollte die zivilrechtliche Klage Erfolg haben und die strafrechtliche nicht? Wird das evtl. mit dem "Privatklageverfahren" verwechselt? Das Privatklageverfahren geht so: A zeigt B wegen Beleidigung an, Staatsanwalt sagt: was geht mich der Dreck an, sind Sie etwa Bundesoberbonze? Verfolgen Sie das gefälligst selbst - eben im Privatklageverfahren. Das ist ein Strafprozeß, bei dem der Privatkläger den Staatsanwalt spielt. --Miez 11:11, 10. Jun 2005 (CEST)

Ich hab das aus dem Englischen übersetzt und dort steht es als:
Moltke's lawyer attempted to file criminal libel against Harden, but was dismissed and civil libel was suggested.
Da ich im Jargon der Rechtswissenschaften nicht so bewandert bin, hab ich das mir bekannte eingetragen. Ich wusste ja nicht mal, dass es ein Privatklageverfahren gibt. (Aber deswegen bin ich ja hier, man lehrt jeden Tag was neues). So oder so, ich bin mir nicht total sicher. Es ist jedoch möglich jemanden zivilrechtlich zu belangen, ohne das ein strafrechtlicher Hintergrund vorliegt, dieser "Mangels öffentlichem Interesse" nicht verfolgt wurde bzw. ohne Verfahren eingestellt wird. Die Chancen auf Erfolg sinken dann zwar (siehe die aktuelle Telekom Verklagung wg. der Falschbewertung von Immobilien) sind aber theoretisch unabhängig von dem gleichartigen Strafprozess. (Als Beispiel: Autofahrer hat Unfall mit Radfahrer, der sich leicht verletzt, Es erfolgt in der Regel keine Strafverfolgung (z.B. wg. fahrlässiger Körperverletzung) - Aber zahlen muss die Versicherung für Behandlung und Schmerzen trotzdem). --Cain Fragen? 12:54, 10. Jun 2005 (CEST)
Also brauchen wir jemanden, der's genau weiß. Jedenfalls, Freispruch gibt's nur im Strafprozeß, genauso wie Geldstrafe; im Zivilprozeß hieße das Klageabweisung bzw. Schadensersatz. Vielleicht komme ich dazu, das zu recherchieren, wüßte aber auch nicht wo genau. Die Beleidigungsprozesse, von denen auch Karl Kraus einige am Halse hatte, waren jedenfalls meistens Privatklagen. --Miez 14:16, 10. Jun 2005 (CEST)
Siehe da, google reicht. [1] sagt, daß in der Neuauflage Moltke./.Harden Harden zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Das ist bei einem Zivilprozeß unmöglich. Es muß sich um ein Privatklageverfahren gehandelt haben. Werde gleich ändern und ggf noch bei anderen Sachen klugscheißen. --Miez 10:21, 12. Jun 2005 (CEST)


Seufz. Im englischen Original steht auch noch "the state prosecutor allowed a criminal trial" oder so, bezogen auf den 2. Prozess. Vielleicht war der 1. doch ein Zivilprozeß. Vermutlich weiß das auch keiner der Sekundärliteratur-Autoren so genau. So wie es jedenfalls jetzt formuliert ist (reichte Klage ein) paßt es, etwas unscharf, auf jeden Prozeß. Wer es genau (und ich meine wirklich genau) weiß, fixt es bitte. --Miez 12:42, 12. Jun 2005 (CEST)


Wenn das so einfach wäre

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In einer arte Dokumentation wird immerhin die folgende Auffassung vertreten: "Über 20 Jahre sind Eulenburg und Wilhelm eng befreundet. Der erfahrene, den schönen Künsten zugetane Fürst berät den Kaiser aber auch politisch und arbeitet auf einen Ausgleich mit Frankreich hin: Für einen dauerhaften Frieden wird, mit Beteiligung französischer Diplomaten, über die Rückgabe Elsass-Lothringens diskutiert. Doch dann wird Eulenburg von dem einflussreichen Journalisten Maximilian Harden der Homosexualität bezichtigt, damals nach § 175 Strafgesetzbuch mit empfindlicher Strafe belegt. Der Kaiser muss sich von seinem Berater trennen, nun hat das Militär wieder maßgeblichen Einfluss auf den Monarchen. 1914 bricht der Erste Weltkrieg aus." Quelle: http://videos.arte.tv/de/videos/des-kaisers-schmutzige-waesche--7324994.html Erstausstrahlungstermin: Di, 19. Feb 2013, 22:11 "Des Kaisers schmutzige Wäsche" (--Corvin987 (Diskussion) 02:15, 24. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Wenn das so einfach wäre

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"Harden erzählte später, dass die Affäre zwar erfolgreich war, aber auch sein größter politischer Fehler gewesen sei. Kaiser Wilhelm II. wandte sich, wie er es wollte, von den durch die Affäre stigmatisierten moderaten Kreisen ab und den männlicheren und auch mehr militärisch ausgerichteten Beratern zu. Wie andere Beobachter, sah auch Harden später darin den Grund für das Ende des zweiten deutschen Kaiserreiches, welches - ohne den moderaten Einfluss Eulenburgs - letztendlich in die Weltkriege mündete."

Kuschelsex ist ok und SM führt zum Weltkrieg? Das meint Ihr doch wohl nicht Ernst, oder? (rs)

Quellennachweise

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Das Verfahren kann man in der Zeitung Osthavelländisches Kreisblatt nachlesen. Diese Zeitung finden sich in einigen Bibliotheken auf Mikrofilm.

Ich selbst habe leider keine Zeit, dass weiter zu recherchieren. Den Fall habe ich nebenbei mitgelesen und bin dadurch auf den Artikel aufmerksam geworden. (nicht signierter Beitrag von Michael Dittrich (Diskussion | Beiträge) 10:00, 25. Mär. 2009 (CET)) Beantworten

Grammatik??

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In diesem Satz geht einiges grammatisch durcheinander, allerdings kann ich dies nicht korrigieren, ohne den Hintergrund zu kennen. Bitte v.a. klarstellen, wer hier wen sympathisch fand:

"Seine publizistischen Attacken verschärfte Harden deutlich, als er kurz nach dem Scheitern der Algeciras-Konferenz – die die politische Isolation des Deutschen Reiches manifestierte – bei einer privaten Tafelgesellschaft auf Eulenburgs Schloss Liebenberg (heute Löwenberger Land) Wilhelm II. mit dem Ersten Sekretär der französischen Botschaft, dem Grafen Raymond Lecomte zusammentraf und diesen sympathisch fand."

Danke! -- 92.230.26.220 18:51, 23. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Harden-Eulenburg Affaere

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Das Datum von Hardens Leitartikel "Wilhelm der Friedliche" ist falsch. Das richtige Datum ist 6. April 1907. Danach muss der erste Absatz umgeschrieben werden. Wahrscheinlich habe ich noch weitere Bemerkungen, ich fange aber gerade erst an, die Eulenburg-Affaere fuer ein Buch ueber Thomas Mann zu beurteilen. Herbert Lehnert, Research Professor of German, University of California, Irvine. (nicht signierter Beitrag von 68.5.13.96 (Diskussion | Beiträge) 00:34, 11. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Harden-Eulenburg Affaere

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ich hatte ein Datum berichtigt und zwar meinen Namen und meine Universitaet genannt, aber nicht meine e-mail Adresse, weil ich , wohl irrtuemlich annahm, die erscheine irgendwie automatisch mit der IP Adresse. Falls das nicht der Fall sein sollte, ich verberge mich nicht: hlehnert@uci.edu (nicht signierter Beitrag von 68.5.13.96 (Diskussion | Beiträge) 01:13, 11. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Auswirkungen

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"Die Affäre trieb Homosexuelle in den Untergrund[7] und motivierte möglicherweise als einer von mehreren Auslösern den Antisemitismus der mutmaßlich homosexuellen Nationalsozialistischen Münchner Führungsclique um Edmund Heines, Ernst Röhm und Rudolf Heß.[8]"

"Möglicherweise"? "Mutmaßlich"? Das ist eine unfassbar infame Aussage, zumal das Link [8], das zu dem Eintrag über den Historiker Lothar Machtan führt, keinerlei Beleg dafür liefert. Einmal wieder sind die Juden am Antisemitismus selber Schuld. --Skowronek The Lark 23:41, 25. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die Aussage, hs. Nazis seien durch die H.-E.-Affäre zum Antisemitismus "motiviert" worden, ist offenkundig unbelegt. Sie findet sich auch nicht in dem bis zu dieser Korrektur vom 5. März 2012 mit der Angabe verbundenen Pseudobeleg "Machtan" (gemeint ist offb. diese Sammelrezension Machtans, in der aber davon kein Wort steht). Hab das also weggemacht.--Jordi (Diskussion) 01:41, 26. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Welche Gerichte waren genau beteiligt ?

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Es sollte schon angegeben werden, vor welchen Gerichten (Militärgerichten) die Verfahren - die Verhandlungen - stattfanden. --62.216.194.114 12:37, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Englandkritisch ?

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Der englandkritische Bismarck. Ja, ja. Sie sollte vielleicht doch vermieden werden, diese modische, aber verquaste Wortbildung (kremlkritisch, israelkritisch ff.). Was soll sie denn besagen ? (nicht signierter Beitrag von 62.216.194.114 (Diskussion) 12:42, 11. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Artikel-Bezeichnung

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Die Bezeichnung des Artikels sollte besser von "Harden-Eulenburg-Affäre" in "Eulenburg-Skandal" umbenannt werden, da der Fall so bereits von den Zeitgenossen genannt wurde und auch in der Geschichtswissenschaft weitgehend so genannt wird. Sieh zuletzt: Norman Domeier: Der Eulenburg-Skandal. Eine politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39275-2. (nicht signierter Beitrag von KlausMaria (Diskussion | Beiträge) 20:35, 3. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Hallo Klaus-Maria, "In der Geschichtswissenschaft weitgehend so genannt", hast Du noch andere Belege außer dem Buchtitel von Norman Domeier, für das Du in anderen WP-Artikeln kräftig Werbung machen willst? Herr Google sagt: Eulenburg-Affäre 10500 Treffer, Eulenburg-Skandal 7100, dabei vornean Treffer für das Norman Domeier-Buch. --TeleD (Diskussion) 12:59, 4. Nov. 2014 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 12:02, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Am Ende von "Gründe" heißt es:

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"Eulenburg änderte auch nicht seine Meinung, als Prinz Friedrich Heinrich von Preussen die Aufnahme in den „Orden der Ritter des hl. Johannes“ wegen seiner gleichgeschlechtlichen Geschichten ablehnte.[8]" In dem Abschnitt ist nie von einer Meinung Eulenburgs die Rede. Da ist irgendwie der Wurm drin. Witwe Bolte (Diskussion) 08:58, 30. Mär. 2022 (CEST)Beantworten