Diskussion:Haus Latum
Versionsgeschichte / Historie
[Quelltext bearbeiten]Die erste Version dieses Artikels basierte auf dem Abschnitt Haus Latum im Artikel Lank-Latum in der Version vom 12. Januar 2010. Zu den Autoren des Textes siehe die Versionsgeschichte des Artikels Lank-Latum vor diesem Datum. --TETRIS L 20:59, 12. Jan. 2010 (CET)
In den Text eingeflossen ist weiterhin ein umfangreicher Textentwurf von Benutzer:Ahlemann vor Geschichte des Adelsgeschlechtes Von Bawir. Wegen einer Deaktivierung des Benutzerkontos ist dieser Entwurf aber nicht mehr in Wikipedia abrufbar, sondern nur über Google Cache einsehbar. --TETRIS L 14:13, 13. Jan. 2010 (CET)
Darstellung auf der Tranchot-Karte von 1808
[Quelltext bearbeiten]Ich bin verwirrte wegen der Darstellung des Hauses Latum auf der Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling (1803-1820), denn hier ist östlich des 3-flügligen Wirtschaftsgebäudes anstelle des heutigen Wohnhauses noch ein rundes, von einem Teich/Wassergraben umgebenes Gebäude zu erkennen. Laut Quelle Baudenkmalgalerie sollen die Scheunen aus dem 19. Jhd. stammen, das Wohnhaus aus dem 17. Jhd. (Wiederaufbau von 1686). Sollte das heutige Haupthaus doch jüngeren Datums sein, vermutlich zusammen mit den Scheunen? --TETRIS L 22:23, 13. Jan. 2010 (CET)
Wann wurde Haus Latum zum Lehen?
[Quelltext bearbeiten]Dusdia hat (mit Niederau als Quelle) die Info hinzugefügt, daß Haus Latum 1366 Von Vossem gehörte, daß das Haus 1392 (über die weibliche Linie?!) vererbt wurde und daß es 1434 an Von Husen verkauft wurde. Wenn dem so ist, dann frage ich mich, ob Latum zu dieser Zeit bereits ein Lehen oder noch ein Allod war, denn ein Lehen konnte doch wohl nicht vom Lehnsnehmer verkauft werden. Dusdia, erwähnt Niederau etwas dazu? --TETRIS L 10:44, 18. Jan. 2010 (CET)
- Lehen konnten vererbt und "verkauft" werden. Der Lehnsherr hat dann später die Belehnungszeremonie mit dem neuen Besitzer durchgeführt. Ich denke mal, dass die Verkaufsurkunden einfach unter Vorbehalt der Zustimmung des Lehnsherrn erstellt wurden oder bereits im Vorfeld geklärt wurde, ob der Lehnsherr dem Besitzerwechsel zustimmt. -- Dusdia 13:14, 18. Jan. 2010 (CET)