Diskussion:Hausarztzentrierte Versorgung

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Ich würde aufs heftigste dafür plädieren, das Wort "Einsparung" im Zusammenhang mit der Paxisgebühr gegen "Mehreinnahmen" auszutauschen.

Diese Gebühr ist von Patienten zusätzlich zu ihren Krankenkassenbeiträgen zu entrichten, wird aber bei der Bezahlung der Arzthonorare seitens der Kassen vom Honorar des Arztes abgezogen. Der Arzt ist hier nur eine Form von Inkassounternehmen für die Krankenkassen, die diesen Betrag auch gleich beim Patienten abholen könnten.

Bei der Praxisgebühr handelt es sich also im Wesentlichen um eine Krankenkassenbeitragserhöhung, die mit wachsender Nutzung des Gesundheitssystems immer höher wird.

Dies ist demnach keine Einsparung, sondern eine Mehreinnahme. Bei maximal 40 Euro im Quartal (Allgemeinmediziner, Zahnarzt, Augenarzt, Apotheke (hier "Zuzahlung")) sind das pro Jahr 160 Euro. Bei einem weniger gut verdienenden Patienten sind das zwischen 5 und 10% Beitragserhöhung. --Harko 19:11, 19. Apr 2004 (CEST)

Hallo Harko, grundsätzlich stimme ich Dir zu - im Detail sieht es ein bisschen anders aus, vor allem was die Zuzahlungen in den Apotheken betrifft, siehe GKV-Modernisierungsgesetz.

Stimmt, wenn man die Arzneimittelzuzahlung noch einberechnet, so fällt die Erhöhung noch um einiges heftiger aus. Natürlich sind chronisch Kranke davon ausgenommen ... dumm nur, dass z.B. AIDS und anderen Nettigkeiten nicht als chronische Krankheit gelten.
BTW haben viele Pharmaunternehmen die Gunst der Stunde genutzt und vielgekaufete Arzneimittel drastisch im Preis angehoben. Bei einigen früher extrem günstigen Medikamenten (z.B. einige Schmerzmittel) fiel diese Erhöhung mit ca. 500% bis 1000% recht hoch aus (z.B. vor der Zuzahlungspflicht nach jetzigem Modell 1,50 EUR und nun 10,50 EUR). Den Patienten stört es nicht, da der Zuzahlbetrag identisch ist. Früher hat er die Realkosten getragen statt die Zuzahlung für die entsprechende Verpackungsgröße zu leisten, was nun nicht mehr getan wird (ob das Rechtens ist weiß ich nicht).


Ich habe noch ein paar Stellen im Artikel verändert:

Das Hausarztmodell ist die Möglichkeit der Rückerstattung der Praxisgebühr, ...

Das Hausarztmodell wurde schon diskutiert, als die Praxiseintrittsgebühr noch gar nicht erfunden war. Deshalb umgeschrieben.

... Dies setzt allerdings voraus, dass die Hausarztpraxis mit den nötigen Geräten ausgestattet ist.

Nein, das kann und muss natürlich nicht sein. Aber Patient soll eben nicht zu zwei verschiedenen (z.B.) Radiologen gehen, um zweimal die gleiche teure Untersuchung machen zu lassen.

--stilzchen 09:13, 20. Apr 2004 (CEST)

Rennerei

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Hallo, ich muß gestehen, ich verstehe nicht, wie einige Krankenkassen jetzt wieder auf so eine Idee kommen. Erst wurde abgeschafft, daß jeder zuerst zu seinem Hausarzt rennen muß und der einem eine Überweisung ausstellt. Jetzt geht man zu dem Arzt, bei dem man die Gebühr bezahlt hat und holt sich dort eine Überweisung. Zukünftig soll man doch erst wieder zum Hausarzt, der einem die Überweisung ausstellt und wegen einer Behandlung, die er nicht selbst hätte durchführen können (Augenarzt, Neurologe z.B.), zu einem Arzt schickt, zu dem man sonst gleich gegangen wäre. Dadurch wird der Hausarzt wieder stärker belastet als notwendig und hat wieder weniger Zeit für seine eigentlichen Patienten, die er kompetent behandeln kann.

Ist das irgendwie nachzuvollziehen oder habe ich irgendetwas falsch verstanden an diesem ganzen Modell ??

Das Modell geht davon aus, dass der Hausarzt ein studierter Mediziner ist, der als Allgemeinmediziner oder Internist die umfassendste Facharztausbildung hat, die unsere Unis und das Gesundheitssystem anbieten können. Diese Annahme legt es nun wieder nahe, dass ein Hausarzt auch den organischen Grund für bestimmte Krankheiten finden kann, den der Facharzt überhaupt nicht sehen kann, weil er schlicht nicht über das nötige Wissen verfügt.
Geht z.B. ein Diabetiker zum Augenarzt, weil er schlecht sieht, so wird der Augenarzt entsprechend handeln und wahrscheinlich die Brillenstärke anpassen oder medikamentös reagieren. Wenn der Diabetiker gut ist, so hat er dem Augenarzt etwas von Insulin erzählt. Wenn nicht, so hat er Pech gehabt, denn dann weiß der Augenarzt nix davon und kann auch keine Verminderung oder Änderung der Insulingaben vorschlagen (Nebenwirkung hoher Insulingaben oder Gabe unverträglicher Insulinvarianten sind z.B. schleichende Erblindung). Der Hausarzt kann solche Probleme zu verhindern helfen - wenn er davon erfährt.
Das selbe kann man mit nahezu jeder Krankheit ausführen (dauernder Reizhusten kann z.B. auch ein Hinweis auf schmerzfreie Blutungen/Verletzungen im Darmtrakt oder Uterus sein, ein Pulmologe wird da nicht helfen können, der Allgemeinmediziner wird sich aber den kompletten Menschen anschauen und helfen können; Unterleibsschmerzen bei Frauen müssen auch kein gynäkologisches Problem sein, eine leichte Blinddarmentzündung kann auch abgemildert schmerzen; Kinderlosigkeit kann an zu engen Hosen liegen und muss kein urologisches Problem sein).
Die beratende und zuhörende Funktion des Hausarztes ist das Ziel dieser Regelung. Er soll den Überblick behalten, soll das komplette Krankheitsbild kennen und langfristig handeln können. Fachärzte für bestimmte Organbereiche sind eben wirklich nur Erfüllungsgehilfen für eine angedachte Behandlung oder zur Diagnose, der Patient ist im Zweifel nicht in der Lage, die Daten sinvoll zu bündeln oder in ein globales Bild einzufügen.
Leider schreiben die entsprechenden Gesetze den Hausärzten aber eine Kostenstruktur vor, die genau diese eingehende Beschäftigung mit dem Patienten bestrafen. Regressforderungen seitens der Kassen für "zu viel verschriebene" Medikamente, die schlicht das (im Nachhinein festgelegte) Budget überschritten, sind da nur die Spitze des Eisberges (Zur Verdeutlichung: Arzt verschreibt im Jahre 2002 an seine ca. 600 bis 1000 Patienten die benötigten Medikamente; im Jahre 2003 wird das Budget festgelegt, welches kleiner ist, als die vom Arzt verschriebene Medikementenmenge; der Arzt bekommt nun von den Krankenkassen eine Zahlungsaufforderung über die Höhe der Differenz, also in der Regel zwischen 20.000 und 200.000 Euro, je nach Patientenzahl und -sozialstruktur). --Harko 19:20, 20. Apr 2004 (CEST)


Hallo Harko, das ist doch schon einmal eine vernünftige Erklärung. Bei dem ganzen Wust an Informationen und Informationen, die dann doch nicht mehr gelten, ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Schon die Diskussion und Entscheidung über die Praxisgebühr an sich, den Zahnersatz und Brillenersatz/-zuschuß zu beobachten und nachzuvollziehen, war zeitintensiv. Da hat dieser Vorstoß richtig gepaßt, um die Verwirrung zu vollenden. Gruß Martin

Die Verwirrung ist wohl beabsichtigt - sie lenkt ab von ernsthafteren Problemen der Qualität und Finanzierung des Systems. Viele Details sind unklar; Kritiker sprechen von einem Marketing-Gag einiger großer Krankenkassen, die erhebliche "Abwanderungen" von Versicherten zählen. Übrigens: etwa 70% der gesetzlich Krankenversicherten suchen schon jetzt zunächst ihren Hausarzt auf (lt. FR vom 20.4.2004). --Sti 22:37, 21. Apr 2004 (CEST)
Hallo Sti. Vielen Dank erstmal für Deine Überarbeitung des Artikels. Mit dem Satz Einige Krankenkassen planen, das Hausarztmodell mit dem Verzicht auf die Erhebung der Praxisgebühr zu verknüpfen. hast Du den eigentlichen Kern der derzeitige Debatte sachlich formuliert kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Meiner Meinung nach tragen die aktuellen Medienberichte zusätzlich zur Verwirrung als vielmehr zur Aufklärung bei. Schlagzeilen und Berichte über die Abschaffung oder einem Aus der Praxisgebühr sind IMHO schlicht falsch. Wie Du schon schreibst, kann hier von einer gewissen Verknüpfung im Sinne eines Verzichtes und nicht einer Abschaffung gesprochen werden? Welche Regelungen der neuen Gesetze liegen dem Sachverhalt zugrunde? Kann man das im Artikel veständlich und auch knapp wiedergeben?
Das Gesetz enthält folgende Option: "Künftig können Krankenkassen ihren Versicherten Bonuslösungen anbieten. Einen finanziellen Bonus können Versicherte erhalten, die erfolgreich an Vorsorgeuntersuchungen, an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen oder an einer betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen. Ein Bonus kann auch gewährt werden für die freiwillige Entscheidung der Versicherten, an besonderen Versorgungsformen (integrierte oder hausärztlich zentrierte Versorgungsformen) teilzunehmen." --Sti 17:48, 28. Apr 2004 (CEST)
Noch eine Ergänzung: Die Barmer Ersatzkasse hatte eine Vereinbarung mit dem Deutschen Hausärzteverband zur Integrierten Versorgung geschlossen. Patienten, die sich in ein Disease-Management-Programm (DMP) zu koronarer Herzkrankheit einschreiben, müssen sich künftig auf einen Hausarzt festlegen. Ob Verräge anderer Krankenkassen wie bei der Barmer nach § 140 SGB V (Integrierte Versorgung) oder nach § 73b SGB V (Hausarztzentrierte Versorgung) abgeschlossen werden, ist unklar. Der Passus im Gesetz, nach dem Krankenkassen "Verträge mit besonders qualifizierten Hausärzten" abzuschließen haben, sorgt für Verunsicherung. ... Nach einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung glaubt jeder zweite befragte Hausarzt nicht, seine Patienten auf Anhieb sicher durch die komplexen Versorgungsketten lotsen zu können. 81% der Patienten können sich eine hausarztzentrierte Versorgung gut vorstellen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt 30.4.2004) --Sti 13:13, 3. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Ich meine eine gewisse Kritik an der Medienberichterstattung wäre auch angebracht, da falsch oder auch nur über viel blabla berichtet wird, was der sachlichen Information des Otto Normalverbrauchers nicht dienlich ist. Im übrigen teile ich Deine Auffassung, dass der Fehler im System steckt, zu dessen Beseitigung die aktuelle Regierung nun über 5 Jahre Zeit hatte, was nicht weiter schlimm wäre, wenn sie nicht mit dem Anspruch auf die Reform dieses Bereiches angetreten wäre. Dies drängt mich zu dem Schluss, dass der Politiker von heute lügen muss. ;-). Und die Medien stimmen fröhlich ein, tippten dpa-Meldungen unkritisch ab bzw. geben wohl oft gelangweilte Journalisten ihren unkritischen Senf dazu, anstatt echten Journalismus zu betreiben. Sinnvoll zur Ergänzung des Artikels, wäre auch Dein oben erwähnter Hinweis auf den 70%-Anteil der Patienten, die bereits im Sinne des Hausarztmodells ohne politischen "Zwang" handeln. Ich gehöre auch dazu. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier ein bereits gut funktionierendes System zu politischen Zwecken missbraucht wird. -- 82.82.51.193 07:04, 22. Apr 2004 (CEST)

Hallo, ich habe da mal eine Frage zu dem ganzen Ihrsinn. Wenn ich in diesem Hausartztmodell bin, kann ich dann den Artzt wechseln, und kann ich meine Akte anfordern?. Oder macht da die zb. AOK nicht mit :Den ich habe zu meinem Arzt kein gutes Verhältnis mehr und würde gerne einen anderen aufsuchen. Und wie ist es dann mit der schon gezahlten Praxisgebür die mir ja schon Anfang des Jahres abgebucht wurde?. Dafür benötige ich bestimmt einen Nachweis?


Hallo Diskussionsrunde, ich möchte zum Thema >Nachteile> Rennerei nur eine Kleinigkeit beifügen: Auch Patienten mit ihnen selbst gut bekannten Beschwerden und Behandlungswegen müssen beim Hausarztmodell zunächst:

- Einen Termin mit ihrem Hausarzt vereinbaren - Zum Hausarzt gehen und warten - Ihre Beschwerden vortragen - Eine Überweisung erhalten .... um dann letztendlich einen Termin beim Facharzt vereinbaren zu können, obwohl sie selber möglicherweise sehr genau einschätzen können, wo sie eine adäquate Behandlung erhalten.

Im schlimmsten Fall gehen so für eine Diagnosestellung 2 Arbeits(Urlaubs)tage verloren. Welcher Patient kennt den Ärger nicht, mit einer Sinusitis nicht gleich beim HNO aufgelaufen zu sein? Das Budget der Krankenversicherung wird durch solcherlei organisierte Doppelbesuche möglicherweise erheblich mehr belastet, als durch (wenige?)versehentliche überflüssige Konsultationen des Facharztes und/oder Einsparungen durch hausärztliche Behandlung. Ich glaube kaum, dass ein Patient mit Bluthochdruck von sich aus zum Nephrologen gehen wird... etc... OK, in der Realität fordern die meisten Patienten die Überweisung sowieso telefonisch beim Hausarzt an und vermeiden so zumindest die überflüssige Rennerei und die Wartezeit, der Hausarzt wird jedoch in jedem Fall Kosten für telefonische Konsultation und für die Überweisung berechnen.

Was das (m.E. durchaus sinnvolle) Disease Management angeht, so spricht doch überhaupt gar nichts dagegen, jetzt schon die Fachärzte und Krankenhäuser generell dazu zu verpflichten, Befunde, Diagnosestellungen und Therapien routinemäßig an den Hausarzt weiterzuleiten und dort, wo kein Hausarzt existiert, dem Patienten einen solchen nahezulegen. -- Tfenkl 02:10, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Hessische Hausarztmodelle der meisten Ersatzkassen enden - Endlich !

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Die meisten Hausarztverträge mit Ersatzkassen enden nun in Hessen nach fast vier Jahren. Die Kassen hatten damals großes Interesse an Datenlieferungen durch Hausärzte, um bestimmte Versicherte genauer identifizieren zu können, denn es ging um viele Millionen Euro aus dem RSA. Teilnehmende Hausärzte sollten mithin auch fleißig an DMPs teünehmen und bekamen für ihre Dienste Zusatzhonorar, das aus der Gesamtvergütung abgezweigt wurden. Damit war damals schon klar, dass bei gleichbleibender Gesamtvergütung der Stundenlohn verwässert wird, denn der zusätzliche Arbeitsaufwand für HA- Verträge und DMPs war enorm. Den Patienten hätte auch klar sein müssen, dass die gesparte Praxisgebühr gegenfinanziert werden musste: durch steigende oder nicht sinkende Beiträge. Medizinisch brachte die ganze Geschichte keinerlei Benefit, pilotiert war dieses Großprojekt sowieso nicht gewesen, warum auch, es ging ja ums Geld. Später zeigte sich dann, dass die Zahl der Überweisungen für teilnehmende Patienten sogar zu- und nicht abnahm (paradoxer Steuerungseffekt: „Freibier" wird halt mehr getrunken), was auch den Stundenlohn der Fachärzte verwässerte. Studien, die nun vorgestellt werden und einen Vorteil der Hausarztverträge belegen sollen, sind nicht valide, weil nicht rando-misiert und nicht verbündet: Sie zeigen einfach nur, dass Patienten und Ärzte, die Vorteile sehen wollen, diese auch tatsächlich sehen, egal, ob sie wirklich da sind. Es war ein Papierausfüllprogramm, ausgedacht von Funktionären und Bürokraten. Schön, dass es vorbei ist. [Wettig, D., ÄP, 45 (2008), S. 6]Wettig 07:39, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Datenschutz hat Bedenken

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Versorgungssystem-gefaehrdet-Patientendaten-946377.html?view=print (nicht signierter Beitrag von 132.252.185.42 (Diskussion | Beiträge) 17:28, 5. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Heute in der taz-bremen (31.8.2010)

http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/1/hausaerzte-vertrag-untersagt/ -- Tfenkl 02:15, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Warum gibt es nicht in allen Regionen Deutschlands Hausarztmodelle der Krankenkassen,

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wenn es nach § 73b SGB V verpflichtend vorgeschrieben ist? Kann das jemand erklären?

Grüße (nicht signierter Beitrag von 217.231.180.191 (Diskussion) 19:57, 14. Jul 2012 (CEST))

- Weil die Krankenkassen diese Verträge nicht wollen (Furcht vor Kostensteigerung) und die Vertreter der Ärzte diese Verträge dann erst vor Schiedsgerichten einklagen müssen. Das Einklagen vor den Schiedsgerichten streckt sich über Jahre, da die beiden Seiten sich nur schwer über Umfang der Leistungen und insbesondere die Vergütung einigen können. Für die Ärzte sind die Verträge auch nicht mehr so attraktiv, da nachgewiesen werden muss, dass Mehrausgaben für den HZV-Vertrag durch Einsparungen in anderen Bereichen (z.B. Arzneimittel) ausgeglichen werden. 09:13, 26. Nov. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 193.47.100.167 (Diskussion))

Kennst du einen Patienten, dem ein solcher Vertrag angeboten wurde? Ich war schon bei verschiedenen Krankenkassen und habe noch nie von einem Vertrag gehört oder gelesen. Das ist doch nur was für die Ärzte, wenn sie sich denn verpflichten wollen. Alles sehr einseitig dargestellt, vieles ist Wunschdenken, einiges ganz falsch. Was haben denn die Ziele der "Versorgungsforschung" mit dem Thema zu tun? Zudem sind ja alle großen Krankenkassen bundesweit tätig und nicht auf eine Region beschränkt. --Kulturkritik (Diskussion) 20:02, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten