Diskussion:Haustürgeschäft
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 188.107.174.252 in Abschnitt Haustürgeschäft
Haustürgeschäft
[Quelltext bearbeiten]Ist ein mündlicher Abo Vertrag an der Haustür Rechtsgültig? Ist er "Nichtens" oder kann er "Angefochten" werden?
Mfg (nicht signierter Beitrag von 217.234.194.50 (Diskussion) 21:11, 13. Sep. 2011 (CEST))
Mündliche Verträge sind gültig und können vor Gericht angefochten werden. --Phgalla (Diskussion) 22:01, 5. Dez. 2012 (CET)
Artikel nicht auf dem aktuellen Stand, §§ 312ff. BGB haben sich geändert. (nicht signierter Beitrag von 188.107.174.252 (Diskussion) 17:05, 23. Okt. 2014 (CEST))