Diskussion:Hausunterricht/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Lothrien in Abschnitt Stil des Artikels
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Entweder nicht mehr vorhanden oder korriert --Lothrien (Diskussion) 07:32, 25. Aug. 2019 (CEST)

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Sperrung aufheben!

Die Aufrechterhaltung einer Sperrung über Monate hinweg tut nicht Not. --80.149.16.69 01:42, 16. Feb. 2007 (CET)

Grundlage ist die Version von Denisoliver, die mit gelöscht werden musste, weil sie eine Urheberrechtsverletzung überschrieb, die in der History sichtbar geblieben wäre. --Mikue 10:58, 17. Mär 2004 (CET)

Ich kann nicht nachvollziehen, wer hier was warum gelöscht und wiederhergestellt hat; in seiner jetzigen Fassung finde ich den Artikel uneingeschränkt akzeptabel.
Die Behauptung, "Homeschooling" werde zunehmend beliebter, habe ich entfernt; sie gehört wenn, dann unter Ergänzung nachvollziehbarer Indizien in den Corpus des Artikels, nicht in den knappen Einleitungssatz. Bei 40 bis 80 Fällen in ganz Deutschland scheint mir überdies eine zurückhaltendere Einschätzung angebracht.
Aber immerhin, diese Fälle gibt es, sie sind durch die Zeitung gegangen, und ich sehe keinen Grund, warum nicht ein Artikel darüber berichten sollte. Weialawaga 13:28, 17. Mär 2004 (CET)

Heimuntericht hat in den mir bekannten Fällen (in Österreich) immer mit Ablehnung des zu sturen Schulsystems zu tun, mir ist kein Fall in Zusammenhang mit christlichem Fundamentalismus bekannt, habe in diesem Sinne ein paar Halbsätze eingebaut. Ich werde versuchen, eine Statistik zum Heimunterricht in Österreich aufzutreiben, obwohl es schwer sein wird, die verschiedenen Beweggründe auseindander zu dividieren, da man keinen besonderen Grund anführen muss.Jakob stevo 14:45, 17. Mär 2004 (CET)

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Heimlicher Lehrplan

In der Kontroverse könnte der sog. Heimliche Lehrplan erwähnt, bzw. als Kritikpunkt einbezogen werden. --Miguel2 22:23, 23. Okt. 2007 (CEST)

Ich finde, dass passt bei MOTIVEN ganz gut --Lothrien (Diskussion) 02:30, 10. Aug. 2019 (CEST)
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Heim- oder Hausunterricht?

In meinem Verständnis des Deutschen sind Heimunterricht und Hausunterricht zwei verschiedene Begriffe: Heimunterricht bezeichnet den Unterricht zu Hause aus ideologischen oder welchen auch immer Gründen, meist mit einfachen Mitteln von den Eltern oder einem Elternkollektiv, die dazu keinem bestimmten Stand angehören müssen; Hausunterricht bezeichnet historisch die Sitte reicher, meist adliger Familien, sich Privatlehrer zu halten, früher weil es kein funktionierendes öffentliches Schulsystem gab, heute um eine "bessere" Ausbildung zu garantieren. Da der Artikel nach dieser Definition zu etwa 90 % von "Heimunterricht" handelt, würde ich ihn gerne zurückverschieben, wenn niemand etwas dagegen hat.Jakob stevo 12:21, 18. Mär 2004 (CET)

Solange REDIRECTS gesetzt werden, ist mir das komplett egal. Ich bin allerdings strikt gegen eine Teilung des Artikels in 3 Artikel Heimunterricht, Hausunterricht und Homeschooling (für den hippen US-Trend). denisoliver 12:28, 18. Mär 2004 (CET)
Homeschooling sowieso nicht. nur kommt mir Heim- sinnvoller vor als Haus-.
Auch ich stimme entschieden gegen eine Aufspaltung des Artikels: enzyklopädischer Mehrwert entsteht gerade durch dann, wenn wir einen modischen Trend in einem weiteren Kontext als Abwandlung eines uralten Phänomens darstellen. Für "Hausunterricht" als Hauptlemma spricht:
  • Hausunterricht ist Unterricht zu Hause, nicht im (Kinder-)Heim.
  • Google-Statistik (auf deutsch) deutet an, dass das Wort "Hausunterricht" 10mal frequenter als Heimunterricht ist. Vielleicht nicht immer in der Bedeutung "Homeschooling", aber wir wollen ja, dass der Artikel bei verschiedensten Recherche-Anliegen gefunden wird.
  • Google-Suche (auf deutsch) zeigt 3 Treffer mit "Hausunterricht AND Homeschooling", nur 1 Treffer mit "Heimunterricht AND Homeschooling".
  • Ein Aktivisten-Verein [1] schreibt auch "Hausunterricht".
  • http://www.hausunterricht.org gibt's, heimunterricht.org ist noch zu haben.

Weialawaga 15:47, 18. Mär 2004 (CET)

Möglich dass das ein Austrizismus ist, wir sagen ja auch daheim anstatt zu Hause, aber für mich klingt Heimunterricht einfach stimmiger.Jakob stevo 23:18, 18. Mär 2004 (CET)
  • wortschatz uni-leipzig sagt, dass beide wörter genau gleichhäufig vorkommen (und ungefähr doppelt so oft wie "homeschooling". dürfte also relativ egal sein, "heimunterreicht" hat aber mE den nachteil, dass man es auch als "unterricht im (waisen-/schwererziehbaren-)heim missverstehen könnte. 145.254.40.98 23:22, 18. Mär 2004 (CET)
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Reichsschulpflichtgesetz

Nicht "Hitler" erliess 1938 das Reichsschulgesetz, sondern es wurde von der Legislativen des Deutschen Reichs verabschiedet. Dieser historisch falsche Hinweis soll die Schulpflicht wohl diskreditieren. Es fordert sicher auch niemand die Abschaffung des Tags der Arbeit, nur weil er in Deutschland zuerst während des Dritten Reichs begangen wurde. Roland 08.11.06

"Hitler erließ" ist wohl etwas verkürzend. Jedoch zu behaupten, dass es im Dritten Reich am 06.07.1938 (Reichsschulpflichtgesetz) eine (funktionierende) Legislative gegeben habe, ist m.E. ein Euphemismus. Es hat 1938 sogar eine "Wahl" zum Großdeutschen Reichstag gegeben. Zugelassen war genau eine Partei. Es herrschte Diktatur. Es bestimmte letzten Endes genau eine Person. s.maedge 21:35, 08. Nov 2006

Natürlich gab es im 3.Reich eine Legislative, diese funktionierte auch reibungslos. Sie war allerdings sehr antidemokratisch ausgerichtet (Rassengesetze). Es ist ja gerade der Kern der Frage um Schuld und Unschuld im 3. Reich, dass es eine leistungsfähige zentralistische Verwaltung gab, welche als vereinte Legislative und Exekutive mit gleichgeschalteter Judikativen den Staat führte. Dass sie antidemokratisch ausgerichtet war beweist eben gerade ihre Existenz.

Was ist mit dem zweiten Teil meiner Argumentation? Der Bezug zum 3.Reich ist nur ein "moralischer Meinungsverstärker" für eine Zulassung einer Schulgattung neben den öffentlichen Schulen. Es gibt übrigens kein staatliches Erziehungsmonopol. Die Schulträger sind in der Regel die Gemeinden, die Schulaufsichtsbehörde ist auf Kreis- oder Bezirksebene und das Bildungswesen unterliegt der Länderhoheit. Der Vergleich mit einer zentralistischen Diktatur ist hier absurd.

Es existieren auch verschiedene private Ersatz- und Ergänzungsschulen.

Der Staat hat allerdings nach der Landesverfassung (in jedem Bundesland) die Pflicht, auch private Schulen hinsichtlich der Umsetzung des Lehrplanes zu überwachen.

Die Befürworter der Heimschulen beziehen sich in der Öffentlichkeit auf Beispiele aus anderen Ländern und auf das Elternrecht der Erziehung. Es kann und sollte auch eine Orientierung an Rechtslagen anderer Länder erfolgen, doch ist die Folgerung einer Adaptionspflicht absurd. Das Erziehungsrecht der Eltern hat ebenfalls Grenzen. Kinder sind ab Geburt rechtsfähige Personen, die unter besonderen Schutz des Staates stehen. Sie haben gegenüber dem Staat Rechte und Pflichten. Zu diesen Pflichten gehört eben auch die Schulpflicht.

Ich bemerke bei den angeführten Fallbeispielen immer drei Argumentationsschemas der Eltern: 1. Die Kinder sollen bestimmte Dinge weder kennen noch lernen (Evolution, Sexualkunde, Emanzipation. Da es sich hier um Allgemeinbildung und Sozialkompetenz handelt, werden die Kinder in der Gesellschaft mit diesen Themen konfrontiert. Oder sollen sie etwa vor der Gesellschaft weggesperrt werden? Es kann doch nicht das Ziel sein, die Kinder durch Entfremdung von der Gesellschaft an einen Lebensweg zu binden.

2. Die Eltern führen eigene negative Erfahrungen mit dem Schulsystem als Grund an. Zunächst lernen die Kinder in einem ganz anderen Schulsystem als noch vor einer Generation. Pädagogische, didaktische und methodische Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Die Schule wird auch nicht, wie noch vor 30-35 Jahren, als "rechtsfreier Raum" angesehen. Eltern können, wenn sie es wünschen, intensiv am Schulleben ihrer Kinder teilnehmen und es auch mitgestalten. Die Lehrkraft ist schon lange keine allmächtige Drohfigur mehr.

3. Die Eltern berichten von großen Schwierigkeiten der Kinder in der Schule. Dieses Argument ist nicht pauschal zu bewerten, da es sehr auf die Art der Schwierigkeiten ankommt. Es gibt aber unter den öffentlichen und privaten Schularten eine breite Spezialisierung auf besondere Bedürfnisse der Kinder. Die Tatsache, dass ein Kind Probleme in einer Schule hat, lässt nicht die Folgerung zu, dass es in keiner Schule unterrichtet werden kann und somit die Eltern dieses übernehmen müssen.

Ich möchte den beteiligten Eltern keine negativen Absichten unterstellen. Sie wollen sicherlich für ihre Kinder eine gute Bildung.

Ich spreche jedoch allen Eltern, auch mir selbst, die Kompetenz ab, in Eigenregie und eigenverantwortlich den Kindern alle notwendigen kognitiven, affektiven und sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgreich zu vermitteln. Dies ist eine zu komplexe Aufgabe als dass sie von zwei Bezugspersonen bewältigt werden kann.

Das Elternhaus spielt in der Entwicklung der Kinder eine zentrale Rolle. Ist es aber der einzige Bezug der Kinder (wie etwa bei Heimunterricht), dann haben wir eine (ich meine den Begriff ernst) Erziehungsdiktatur der Eltern. Die Kinder haben dann keine Möglichkeit mehr, die Welt anders zu sehen, als ihre Eltern das tun. Mangels aufgezeigter Alternativen besteht der Zwang, so zu werden wie die Generation der Eltern. Das ist fatal in einer sich ändernden Gesellschaft. Und dies ist undemokratisch.

Roland 09.11.06

Ist im Artikel enthalten oder gehört zu Reichsschulpflichtgesetz --Lothrien (Diskussion) 07:32, 25. Aug. 2019 (CEST)
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Ursprünge des Hausunterrichts

Dass der Hausunterricht "ursprünglich aus den USA" stammt, ist natürlich Unfug. Der Artikel selbst räumt im Abschnitt Geschichte ein, dass er vor Einführung der allgemeinen Schulpflicht bei den höheren Ständen verbreitet war und u.a. auch Goethe Hausunterricht genoss. Aus den USA stammt lediglich der vermeintlich "modische", im Grunde im deutschen Sprachraum aber völlig unnötige Begriff "homeschooling". Auch die Tendenz zur Wiederbelebung des Hausunterrichts in der jüngsten Vergangenheit nahm in den USA ihren Anfang. Habe das mal korrigiert, und insbesondere den Abschnitt Geschichte dahin gestellt, wo er hingehört: An den Anfang.--Zayide 14:36, 3. Okt. 2007 (CEST)

Satz nicht mehr vorhanden --Lothrien (Diskussion) 07:32, 25. Aug. 2019 (CEST)
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Hitlers Schulpflicht?

Dass die Schulpflicht in Deutschland auf Hitler zurückgeht, kann offenkundig nicht stimmen, weil sie bereits in Art. 145 der Weimarer Reichverfassung normiert war und der Artikel "Schulpflicht" diverse Beispiele aus einzelnen Ländern zurück bis ins 17. Jahrhundert nennt. Entsprechenden Absatz bis zur Klärung entfernt. -- Rudolph Buch 11:24, 19. Jun. 2008 (CEST)

In dem von Ihnen gelöschten Satz stand nicht, dass Hitler die Schulpflicht einführte, sondern dass er den Hausunterricht verbot.

gelöschter Satz: "Das Verbot des Hausunterrichts geht auf zurück, in dessen Regierungszeit 1938 das Reichsschulpflichtgesetz erlassen wurde."

So stand in der Paulskirchenverfassung vom 28.3.1849 unter § 154 Abs. 2 noch lesen: „Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung". http://www.documentArchiv.de/nzjh/verfdr1848.htm

In Art. 145 der Weimarer Verfassung war zu lesen: "Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre." http://www.verfassungen.de/de19-33/verf19-i.htm

Ein Schulzwang mit polizeilicher Zuführung der Kinder und Androhung von Freiheitsstrafe für die Eltern wurde erst durch das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 normiert. Siehe dort die §§ 12 und 14. http://www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38.htm

Werde den entsprechenden Satz wieder einfügen. Mfg --S.maedge 22:43, 5. Jul. 2008 (CEST)

Ich habe ihn korrigiert, Artikel 146 der Weimarer Reichsverfassung schrieb den Besuch der Grundschule seit 1919 für alle vor und damals gab´s noch keine Nazis. fg Agathenon Bierchen? 20:20, 28. Apr. 2012 (CEST)

Artikel (https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/185878/geschichte-der-allgemeinen-schulpflicht) beschreibt auch Schulpflicht vor 1919. Es bestand also in einzelnen Ländern bereits eine Unterrichtspflicht (siehe Bildungsgeschichte_Sachsens. --Lothrien (Diskussion) 02:25, 10. Aug. 2019 (CEST)

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Zirkuskinder?

Wurde bei den Ausnahmen in Deutschland nicht noch was vergessen? Soweit mir bekannt ist, dürfen Kinder, die mit ihren Eltern im Zirkus mitreisen und deren Eltern sich ein Internat (die einzige Alternative zur Erfüllung der Schulpflicht) nicht leisten können, ebenfalls von geeigneten examinierten Fachkräften außerhalb einer Schule unterrichtet werden. Es wäre für sie ja auch kaum praktikabel, alle paar Wochen in einer anderen Schule am Unterricht teilnehmen zu müssen, wenn die Lehrer den Stoff eines Jahres individuell verschieden auf das Jahr verteilen. -- Qhx 00:09, 24. Mai 2009 (CEST)

Ich habe das in den 1970er erlebt mit Kindern, die eine Woche in die Schule kamen. Ich glaube allerdings kaum, das die viel gelernt haben, die durften wor der Klasse ihren Kopf durch die Beine stecken und waren Exoten. Da haben sicher die Eltern viel machen müssen im Sinne einer gewissen Kontinuität. Größer Zirkuse haben aber eigene Lehrkräfte und formal sicher ein Arrangement mit einer Schule. --Eingangskontrolle 14:21, 7. Jul. 2010 (CEST)

Hauptartikel Schulpflicht_reisender_Kinder_(Deutschland) --Lothrien (Diskussion) 07:32, 25. Aug. 2019 (CEST)
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Jahreszahlen und Entwicklungen?

Wenn ein Absatz beginnt mit "Vor etwa 25 Jahren ...", dann ist das 2009 etwas anderes als 2004. Wenn die erwähnten hessischen Eltern dieselben sind, über die ich zur Zeit in der Regionalzeitung lese, dann haben sie inzwischen sieben Kinder, wurden zweimal zu Geldstrafen verurteilt und sehen jetzt wegen fortgesetzter Verweigerung einer Haftstrafe von einigen Monaten entgegen. Sollte ein Artikel nicht so formuliert sein, daß er auch Jahre danach noch Fakten vermittelt und nicht ein "Damals, als ..."? --Larandil 12:23, 18. Nov. 2009 (CET)

Satz bereits geändert --Lothrien (Diskussion) 07:32, 25. Aug. 2019 (CEST)
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Stil des Artikels

Im Artikel wird sehr uneinheitlich zitiert und der Ausdruck ist oftmals auch ziemlich "umgangssprachlich". Vielleicht kann jemand, die/der dafür Zeit hat, den Artikel etwas überarbeiten. Es wäre auch schön, wenn man die Argumente, die dafür und dagegen vorgebracht werden nochmal gesondert gegenüber stellt und sie nicht nur im Text während der Erklärung des Begriffes und der Situation vorkommen. Das würde auch dem NPOV gut tun. --Herr-Schlauschlau 13:12, 17. Mai 2010 (CEST)

Nach etlichen Jahren, hat sich das sehr verbessert.
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Spanien ?

Zitat:

In einigen Ländern wie Irland, Italien und Spanien haben die Bildungsfreiheit und die Möglichkeit zum Hausunterricht sogar Verfassungsrang.

Dies steht in Widerspruch zu der heute eingefügten Karte, in der Spanien Rot, also Hausunterricht verboten dargestellt wird. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 12:47, 29. Jul. 2018 (CEST)

Sonderfall Spanien, da durch nationales Recht kein Hausunterricht möglich ist.
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Englischer Artikel

Für mich ist der englische Artikel fast komplett abweichend, das müsste etwas angeglichen werden. Homeschooling Germany--Lothrien (Diskussion) 12:50, 7. Aug. 2019 (CEST)

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