Diskussion:Heßheim
Gemeinderat
[Quelltext bearbeiten]Aktuell steht im Artikel
- „Obwohl 2014 der SPD rechnerisch (Abrundung) nur 10 Sitze zugestanden hätten, wurde ihr angesichts des Umstandes, dass sie mehr als 50 % der Stimmen erhalten hatte, nachträglich ein 11. Sitz zugeteilt, damit, wie im Wahlrecht vorgesehen, die absolute Mehrheit der Stimmen auch zur absoluten Mehrheit der Sitze führte. Die FWG verlor dadurch den rechnerisch (Aufrundung) erzielten 3. Sitz.“
Unabhängig davon, dass es in Heßheim offensichtlich eine Neuauszählung (Zeitungsartikel nur stark eingeschränkt lesbar) gegeben hat, ist die Darstellung „wurde ihr angesichts des Umstandes, dass sie mehr als 50 % der Stimmen erhalten hatte, nachträglich ein 11. Sitz zugeteilt, damit, wie im Wahlrecht vorgesehen, die absolute Mehrheit der Stimmen auch zur absoluten Mehrheit der Sitze führte“ zumindest was die Worte „wie im Wahlrecht vorgesehen“ anbetrifft, schlichtweg falsch. Oder andersherum: wo im RLP-Komunalwahlgesetz soll das stehen? Ebenso falsch ist die Darstellung, dass die SPD deswegen die elfte Stimme erhalten habe, weil sie die „absolute Mehrheit“ (gemeint sind offensichtlich die 50,8 Prozent, die beim Landeswahlleiter genannt sind) erhielt. Die beim Landeswahlleiter genannten Prozentzahlen sind nicht so zu verstehen, dass von den 1.482 Wählern mit gültigen Stimmzetteln 753 Wähler die SPD gewählt hätten. So funktioioniert das bei Landtags- oder Bundestagswahlen, nicht bei Kommunalwahlen. Jeder der 1.482 Wähler hatte genau zwanzig Stimmen, also gab es insgesamt 29.640 Stimmen. Jeder Wähler konnte seine Stimmen aufgrund der Möglichkeit des Panaschierens auf einzelne Personen quer durch alle drei Listen verteilen, zudem konnte der Wähler jedem seiner Kandidaten im Rahmen der insgesamt verfügbaren 20 Stimmen) bis zu drei Stimmen geben, egal in welchen Listen diese vorgeschlagen wurden. Beim Auszählen der Stimmen bzw. der Sitze zählt dann jede einzelne der insgesamt 29.640 Stimmen. Nach dem oben verlinkten und nicht vollständig lesbaren Zeitungsartikel der Rheinpfalz ist es möglicherweise so gewesen, dass die FWG-Fraktion Einspruch gegen das Wahlergebnis erhoben hat, was zu einer Neuauszählung führte. --Update (Diskussion) 00:34, 25. Sep. 2014 (CEST)
Siehe auch Personalisierte Verhältniswahl --Update (Diskussion) 00:38, 25. Sep. 2014 (CEST)
Siehe auch Sainte-Laguë-Verfahren --Update (Diskussion) 15:27, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Der Satz ist so korrekt. Zur Frage wo das im Kommunalwahlrecht steht: §41 Abs 1 Satz 7. Der spricht von "Mehr als die Hälfte der Stimmen", was mit absoluter Mehrheit auch korrekt wiedergegeben ist.
- Nur zur Information. Der Einspruch gegen die Feststellung des Wahlergebnisses mit Forderung der Neuwahl hat es tatsächlich gegeben, wurde aber von der zuständigen Aufsichtsbehörde abgelehnt, so dass es keine Neuauszählung gab. Der Umstand, dass das Wahlergebnis zunächst §41(1) nicht berücksichtigt hatte, lag an einem Fehler der offiziellen Software zum Auszählen. Dieses wurde aber vor der Sitzung des Wahlausschusses, der das endgültige Ergebnis festgelegt hat, korrigiert. (nicht signierter Beitrag von 84.154.206.72 (Diskussion) 09:43, 26. Sep. 2014 (CEST))
- Danke für den Hinweis auf § 41 Kommunalwahlgesetz. Der sich nunmehr ergebende Sachverhalt verdeutlicht aber, dass der von mir beanstandete Absatz nicht nur missverständlich, sondern weiterhin unzutreffend ist. Der Absatz beginnt mit den Worten „Obwohl 2014 der SPD rechnerisch (Abrundung) nur 10 Sitze zugestanden hätten“ (nebenbei: Abrundung wovon?). Richtig ist aber, dass der SPD aufgrund des Wahlergebnisses von vorneherein 11 Sitze zustanden, nur dass das Wahlergebnis zunächst falsch ausgezählt wurde. Der 11. Sitz wurde demnach auch nicht nachträglich zugeteilt, sondern im Rahmen der Festlegung des endgültigen Ergebnisses korrigiert. Der Absatz kann so nicht stehen bleiben. Ob es überhaupt erwähnenswert ist, die zunächst fehlerhafte Auszählung im Artikel zu beschreiben, wage ich zu bezweifeln. Entweder total neu formulieren, oder (aus meiner Sicht besser) den Abschnitt entfernen. --Update (Diskussion) 20:01, 26. Sep. 2014 (CEST)
- Sorry, aber auch die Neufassung des Absatzes vom 27. Sept. 2014 ist irreführend und fehlerhaft. Der nunmehr eingefügte Halbsatz „infolge Abrundung bei der Zahl der Sitze“ zusammen mit der Nennung der der Prozentzahl (50,8) widerspricht dem rheinland-pfälzischen Wahlsystem und insbesondere den vorgegebenen Auswertevorgaben. Es wird weiterhin der falsche Eindruck vermittelt, 50,8 % der Wähler hätten die SPD-Liste gewählt, richtig ist, dass eine unbekannte Anzahl der Wähler von der Möglichkeit des Panaschierens Gebrauch gemacht und somit seine zwanzig Stimmen auf Kandidaten der beiden Parteien und/oder der Wählergruppe verteilt hat. Die vom Landeswahlleiter genannten Prozentzahlen, die ausdrücklich in jedem Einzelfall als „gewichtetes Ergebniss“ ausgewiesen sind, ergeben sich aus der Summe aller auf die einzelnen Personen eines Wahlvorschlags (Liste) entfallenden Stimmen im Verhältnis zu den insgesamt abgegebenen Stimmen. Diese Prozentzahlen werden aber bei der Auswertung des Wahlergebnisses und der Sitzzuteilung nicht herangezogen. Die Anzahl der auf die Wahlvorschläge (Listen) entfallenden Sitze wird über einen gesondert zu berechnenden „Zuteilungsdivisor“ ermittelt. Die sich so ergebende Werte für die Anzahl der Sitze werden dann gerundet. Wie das funktioniert ist in dieser Informationsbroschüre (ab Seite 8) beschrieben. Die „zunächst 10 Sitze“ resultieren nicht aus der „infolge Abrundung“ (von 50,8 %) sich ergebenden einfachen Rechnung: 50 % von 20 Sitzen gleich 10 Sitze sondern aus der ganz normalen und regulären Berechnung nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. In Heßheim kam dann der in Paragraph 41, Abs. 1, Satz 7 beschriebene Sonderfall „mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen“ zum Tragen, der aufgrund einer Software-Panne zunächst unberücksicht blieb.
- Bei der Auszählung bzw. Festlegung der Sitze im Gemeinderat war das aber offensichtlich nur ein temporäres Problem, das bei der Festlegung des endgültigen Ergebnisses keine Rolle mehr spielte. Es ist somit irreführend zu schreiben, dass der SPD nachträglich ein elfter Sitz zugeteilt wurde, das war nicht „nachträglich“. Und bei der FWG gab es nicht „infolge Aufrundung“ zunächst einen dritten Sitz, den sie dann verlor. Der dritte Sitz stand der FWG (bei sachgerechter Auswertung) nicht zu, deswegen kann sie ihn auch nicht verloren haben.
- Dieser „Wippernschlag“ in der Geschichte der Gemeinde aus meiner Sicht vollkommen bedeutungslos und nicht erwähnenswert. Das ist eine verzichtbare Aufbauscherei von Nebensächlichkeiten. Andererseits ist es kaum möglich, der Pannen-Vorgang sachgrecht in wenigen Sätzen zu beschreiben. Die aktuelle Beschreibung kann jedenfalls geht so bleiben.
- Apropos Geschichte: der Ort wurde laut Homepage der Verbandsgemeinde vor über eintausendzweihundert Jahren erstmals urkundlich erwähnt. Der Abschnitt Geschichte beginnt im Jahr 1969. --Update (Diskussion) 02:42, 2. Okt. 2014 (CEST)
Ich habe den - meines Erachtens nicht wirklich wichtigen - Absatz nochmals geändert und versucht, alle Spekulationen wegzulassen. Wenn er so auch nicht gefällt, plädiere ich für ersatzlose Streichung.
Hierhin kopiere ich temporär die beiden zitierten Rheinpfalz-Artikel:
Artikel 1
Nachzählung: Sitze der Opposition unklar
HESSHEIM: Morgen konstituierende Ratssitzung
Am morgigen Dienstagabend tritt der neu gewählte Gemeinderat Heßheim erstmals zusammen. Wenn der Einspruch der FWG-Fraktion und die Neuauszählung der Stimmen keine Änderungen ergeben – ein Ergebnis lag am Freitag noch nicht vor –, bleibt alles beim Alten. Dann wird die SPD weiterhin mit elf Sitzen im Gemeinderat vertreten sein und damit die absolute Mehrheit stellen. Die CDU wird mit sieben Sitzen, die FWG mit zwei Mandatsträgern im Rat sein.
Als Ortsbürgermeister bei der Kommunalwahl wiedergewählt und als solcher eingeführt wird Karl Neunreither (SPD). In der Anzahl der Wählerstimmen liegen Holger Korn (1153) und Klaus Nowak (1077) auf den folgenden Plätzen. Sollten beide in das Amt des Ersten beziehungsweise Zweiten Beigeordneten gewählt werden, müssen für den dreiköpfigen Ortsvorstand drei Fraktionsmitglieder von der SPD-Nachrückerliste folgen. Wer dies sein wird und wer welche Beigeordnetenposition bekommen soll oder am Ende Fraktionssprecher der SPD werden soll, darüber will sich Neunreither im Vorfeld nicht äußern: „Das wird in der Sitzung festgelegt.“Immer noch steht das Ergebnis der Nachzählung der Stimmen aus – die Heßheimer FWG hatte die Kontrolle beantragt, weil sie aufgrund der enormen Stimmenzuwächse von 5,2 Prozentpunkten keinen Sitz hinzugewonnen hatte. Der war ihr zunächst zwar zu Lasten der SPD zugeteilt worden, doch hatte danach die SPD Einspruch erhoben. Bei 50,8 Prozent der Wählerstimmen müsse die absolute Mehrheit auch in Mandaten abgebildet sein, argumentierte sie. Nach wie vor verfügt die SPD nun trotz Verlusten von 5,4 Prozentpunkten gegenüber der Kommunalwahl 2009 über elf Plätze und damit über die absolute Mehrheit im 20 Sitze umfassenden Heßheimer Gemeinderat.
Gewonnen hatte neben der FWG auch die CDU. Die Konservativen erreichten ein Plus von 0,2 Prozentpunkten gegenüber 2009. Sie stehen damit laut Landeswahlleiter weiterhin bei sieben, die FWG bei zwei Sitzen – vorausgesetzt, es ändert sich nach der Neuauszählung der Heßheimer Ortsgemeinderatswahl nichts. Wenn doch, würde eine Änderung nur die Stärke der CDU- und FWG-Fraktionen tangieren, vermutet die CDU-Ortsvereinsvorsitzende Silke Fink: „Nach der Wahl sind unsere Sitze von 6,5 auf sieben aufgerundet, die der FWG von 2,4 auf zwei abgerundet worden“, erläutert die CDU-Frau.
Würde also bei einer Neuauszählung ein Plus zugunsten der FWG entstehen, könnte es passieren, dass die CDU einen Sitz an die FWG abgeben müsse, vermutet Fink. Sollte jedoch die Nachzählung das Wahlergebnis bestätigen, bleibt alles beim Alten. In diesem Fall wird die CDU mit sieben Mandaten antreten, über den Fraktionssprecher wird laut Fink in einer Sitzung am heutigen Montag entschieden. Für die FWG – egal ob zwei oder drei Sitze – ist klar: Fraktionssprecher wird wieder Bodo Voll. (cei)
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Frankenthaler Zeitung - Nr. 154
Datum Montag, den 7. Juli 2014
Seite 20
Artikel 2
Fast alles bleibt beim Alten
HESSHEIM: Gemeinderat wählt Klaus Nowak und Holger Korn erneut zu Beigeordneten – Ein Ausschuss weniger als bisher
Pünktlich zur ersten Sitzung des neuen Ortsgemeinderats Heßheim hat Bürgermeister Karl Neunreither (SPD) die Nachricht erhalten, dass die Kommunalaufsicht das Ergebnis der Gemeinderatswahl für gültig erklärt hat. Somit bleibt es bei elf Sitzen für die SPD, sieben für die CDU und zwei für die FWG. Die Bürgervertreter bestätigten am Dienstag mehrheitlich die bisherigen Beigeordneten in ihren Ämtern.
Karl Neunreither bedankte sich nach seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister bei den Heßheimer Bürgern für ihr Vertrauen. Er war mit 76,7 Prozent der Stimmen am 25. Mai wiedergewählt worden. Dies signalisiere ihm, dass seine Arbeit in den vergangenen zehn Jahren geschätzt werde und man ihm zutraue, gute Antworten auf neue Herausforderungen zu finden, sagte er. Per Handschlag verpflichtete Neunreither die Ratsmitglieder, die im Wesentlichen dieselben wie vorher sind. Neu in dem Gremium sind Sebastian Feickert (Nachrücker für Neunreither, der als Bürgermeister kein Mandat ausübt) und Helmut Oberthür (CDU).
Als Beigeordnete schlug der Bürgermeister wieder Klaus Nowak und Holger Korn (beide SPD) vor. Als Gegenkandidatin stellte sich Silke Fink (CDU) der Wahl. Bei 18 Stimmberechtigten – es fehlten zwei Christdemokraten – entfielen in geheimer Wahl auf den künftigen Ersten Beigeordneten Klaus Nowak sowie auf Holger Korn jeweils elf Stimmen, Silke Fink erhielt in beiden Wahlgängen sieben Zustimmungen. Das lässt darauf schließen, dass die zweiköpfige FWG-Fraktion für die CDU-Kandidatin votiert hat. Beide Beigeordnete wollen ihr Ratsmandat behalten. Während Holger Korn keinen Geschäftsbereich bekommt, bestätigte Neunreither für Klaus Nowak das bisherigen Ressort Soziales, Sport und Kultur. Fraktionssprecher sind Timo Zieger (SPD), Bodo Voll (FWG) und Michael Hack (CDU).
Der Rat änderte die Hauptsatzung der Ortsgemeinde. Ersatzlos gestrichen wurde der Paragraf zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Die bisher fünf Ausschüsse wurden auf Antrag von Timo Zieger und mit der Mehrheit der SPD auf vier reduziert: Friedhofsangelegenheiten gehören künftig zum Bau-, Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss. Während die SPD argumentierte, dass der Friedhofsausschuss höchstens einmal jährlich zusammengetreten sei, wies Michael Hack auf „neue Herausforderungen“ hin. Bodo Voll sagte: „Es muss sehr viel getan werden auf dem Friedhof.“ Der Ausschuss solle deshalb weiterbestehen. Neben dem Bau- und Friedhofsausschuss gibt es noch den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Sport und Kultur. Jeder hat sieben Mitglieder: vier aus der SPD, zwei aus der CDU und eines aus der FWG. (cei)
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Frankenthaler Zeitung - Nr. 158
Datum Freitag, den 11. Juli 2014
Seite 17
Gruß C47 (Diskussion) 13:22, 2. Okt. 2014 (CEST)
- Danke für die Zeitungstexte. Der erste der beiden ist wieder einmal ein Beleg dafür, dass solche Berichte nicht immer stimmig sind. Keine Ahnung, was sich die Lokalredaktionen manchmal zusammenreimen, das ist bei meiner regionalen Tageszeitung nicht anders. Auch in dieser steht zuweilen hanebüchenener Unsinn, insbesondere auch in kommunalpolitischen Artikeln. Da wird im Rheinpfalz-Artikel doch allen ernstes behauptet, dass die (Namen der) Nachrücker in der kostituierenden Gemeinderatssitzung festgelegt würden. Blödsinn! Die Ersatzleute (so die korrekte Bezeichnung) und deren Reihenfolge steht bereits gleichzeitig mit dem amtlichen Wahlergebnis fest. Da kann weder der Gemeinderat noch die Fraktion oder sonst wer bestimmen.
- Der jetzige Abschnitt ist im Prinzip OK, ich will da jetzt auch nicht an Feinheiten rumbasteln.
- Danke für die Kooperation. Gruß --Update (Diskussion) 22:31, 2. Okt. 2014 (CEST)