Diskussion:Heerbann
Widerspruch
[Quelltext bearbeiten]"Heerbann (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière-ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Daneben entwickelte sich jedoch schon früh das Lehnswesen, infolge dessen nach dem Tod Karls des Großen der Heerbann mehr und mehr verfiel"
Im ersten Satz fällt die Bemerkung, dass der Heerbann eine Erscheinung des HRR ist, und kurz darauf, dass er seit Karl dem Großen im Prinzip im steten Verfall begriffen ist. Das macht es für mich eher für eine Erscheinung des Frankenreichs, denn das HRR wird traditionellerweise ab Otto dem Großen gerechnet.--MacX85 00:11, 17. Dez. 2011 (CET)--84.144.103.154 00:07, 17. Dez. 2011 (CET)