Diskussion:Heilbehandlung (Deutsches Recht)
Bearbeitungsbedürftig: 3.1 Jede Heilmaßnahme und Untersuchung ist eine Körperverletzung
[Quelltext bearbeiten]Die Aussagen sind so zu pauschal: Wenn mein Hausarzt mir in den Rachen schaut und mich Ah! sagen lässt, so ist dies eine Untersuchung, aber keine Körperverletzung. Sollte er es mit Gewalt und ohne Schmerzen machen, so wäre es höchstens Nötigung. Falls er mich über die Gründe und Risiken solche Untersuchungsmaßnahmen nicht richtig aufklärt, so wäre es noch immer keine Körperverletzung.-- pistazienfresser 20:05, 31. Aug. 2008 (CEST)
- ok, etwas genauer: auch jede Untersuchung, die mit inversiven Methoden arbeitet (bei der also in irgendeiner Form in den Körper eingedrungen wird), stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Eine reine Befragung, wahrscheinlich auch noch das Abtasten oder Abhören mit Stethoskop, Blutdruckmessen oder Körpertemperatur mit Fieberthermometer messen, dürften noch nicht dazu gehören. Werden aber Blut, Rückenmarksflüssigkeit etc. entnommen, Röntgenaufnahmen gemacht, ein CT , eine Magen- oder Darmspiegelung durchgeführt, sind das auch dann Körperverletzungen, wenn sie nach den Regeln der med. Heilkunst, aber ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wurden.
HDeinert2002 14:28, 2. Sep. 2008 (CEST)
- <google>Meinten Sie invasiv?</google> Es wird ja nicht gleich das Innerste nach außen gestülpt. --Eva K. Post 14:41, 20. Nov. 2008 (CET)
Absatzüberschrift falsch
[Quelltext bearbeiten]Die Überschrift zu Absatz 3.3 ist jedenfalls grammatikalisch falsch, vermutlich auch inhaltlich.--Niki.L (Diskussion) 06:34, 4. Mai 2013 (CEST)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Ich denke am Anfang sollte erstmal definiert werden, was eine Heilbehandlung ist. (nicht signierter Beitrag von 78.54.90.79 (Diskussion) 13:15, 4. Dez. 2015 (CET))
Wegen der besonderen Bedeutungen von Deutsches Recht sollte der Artikel auf Recht Deutschlands bzw. auf Heilbehandlung (Recht Deutschlands) verschoben werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:55, 2. Nov. 2020 (CET)