Diskussion:Heimaufsicht

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die für die Heimaufsicht über Behinderteneinrichtungen zuständige Landesbehörde heißt seit geraumer Zeit "Landesamt für Soziales,Jugend und Familie. --""""

Heime für Minderjährige

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Offenbar gibt es in einigen Ländern eine besondere Zuständigkeit für die Aufsicht in Heimen für Minderjährige (z.B in BW KVJS-Landesjugendamt). Diese Aspekte fehlen im Artikel. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 17:18, 14. Jul 2015 (CEST))

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GiftBot (Diskussion) 16:29, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten