Diskussion:Heinrich Kaminski

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 141.91.129.7 in Abschnitt Mitgliedschaft in Reichsmusikkammer
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Mitgliedschaft in Reichsmusikkammer

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Man sollte generell eher darauf verzichten, eine solche zu erwähnen, hingegen aber darauf hinweisen, wenn einem Musiker die Mitgliedschaft verweigert oder eine bestehende Mitgliedschaft annulliert wurde. Denn die RMK war (wie die anderen Untergliederungen der Reichskulturkammer) ein Zwangsberufsverband; eine Nichtmitgliedschaft war gleichbedeutend mit einem umfassenden Berufsverbot (Untersagung jeglicher öffentlicher Auftritte, Unterrichtsverbot usw.). Die Einrichtung der Reichskulturkammer und ihrer Gliederungen war von vornherein ein entscheidendes Instrument der Gleichschaltungspolitik im totalitären NS-Staat und zielte u. a. darauf ab, jede über den privaten Rahmen hinausgehende Kunstausübung denjenigen zu versagen, die als politisch unzuverlässig galten, deren Kunst nicht in die reaktionäre NS-Ästhetik paßte und, eigentlich wohl in erster Linie, die keine "arische" Abstammung vorweisen konnten. Es war ganz selbstverständlich, daß Berufsmusiker die Aufnahme in die Reichsmusikkammer beantragten; das taten übrigens auch Juden, jedenfalls diejenigen, die noch nicht verstanden hatten, daß sich die ganze Veranstaltung vor allem gegen sie richteten.


Mitgliedschaft in der RMK ist überhaupt nicht mit Mitgliedschaft in der SA, SS oder NSDAP zu vergleichen, die in den meisten Fällen völlig freiwillig war und nur in Ausnahmefällen Voraussetzung einer Berufsausübung. Um zu vermeiden, daß Leser falsche Schlüsse aus der RMK-Mitgliedschaft ziehen, sie nämlich dem Musiker als Belastungsmerkmal ankreiden, sollte man sie gar nicht erwähnen (wie man ja heutzutage bei Ärzten und Rechtsanwälten auch nicht erwähnt, daß sie den entsprechenden Kammern angehören). Hingegen wäre natürlich ein Ausschluß erwähnenswert, dann aber bitte unter Angabe der Gründe des Ausschlusses, denn es ist ein Riesenunterschied, ob ein Musiker wegen oppositioneller Haltung oder wegen eines "ungenügenden" Ariernachweises ausgeschlossen bzw. gar nicht erst aufgenommen wurde.-- 141.91.129.7 13:09, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten